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Servitut auf Privatstraße [Stmk]

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  •  Benji
  •   Gold-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
9.10. - 19.11.2013
11 Antworten 11
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Hallo zusammen,

folgende Ausgangssituation: Wir sind eins von 6 Einfamilienhäuser an einer Privatstraße, die uns jeweils zu 1/6 gehört. Wir würden gerne die Straße der Gemeinde abgeben, aber die will sie nicht, weil Sackstraße, das aber nur nebenbei.

Nun möchte die Energie Steiermark in unserer Straße eine Gasleitung verlegen, in der Nähe wird gebaut. Unser direkter Nachbarn hat schon Gas, von da würden die gerne weitergraben.

Grundsätzlich möchte ich da natürlich niemandem Steine in den Weg legen (und es mir auch nicht mit der Gemeinde verscherzen, weil vielleicht können wir ihnen die Straße ja doch irgendwann andrehen emoji ) aber die Vorgehensweise des Energieversorgers stört mich doch gewaltig: Da ist einer von Haus zu Haus gegangen (ich war nicht daheim) und hat nur angekündigt dass sie da baggern müssen (KEIN WORT von einem Servitut!), ich hab später kurz mit ihm telefoniert, und nun hat er uns (so wie wahrscheinlich allen anderen) ein mehrseitiges Dokument in bestem Juristendeutsch zugesandt, mit der Bitte dieses unterfertigt zu retournieren. Ich bin zwar kein Jurist, aber es ist klar erkennbar dass es sich um die Zustimmung zur Erteilung des Servituts handelt.

Nun bin ich etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll:

- soll ich das Schriftstück von einem Anwalt/Notar prüfen lassen? oder kann man davon ausgehen dass das ok ist?

- soll ich das einfach so kommentarlos unterfertigen und auf sich beruhen lassen?

- ist es üblich für ein solches Servitut eine Gegenleistung zu verlangen? Wenn ja, in welcher (angemessenen) Form und Höhe?

Ein Traum wäre natürlich, wenn die uns als Gegenleistung die Straße asphaltieren täten (ist nämlich momentan eine Schotterstraße) aber das wirds wohl nicht spielen... oder?

Danke euch, Michi

  •  Shelby
9.10.2013  (#1)
Besprich dich doch mit deinen 5 Nachbarn. Ich würde da gemeinsam auftreten. Das Schriftstück, sofern ich es selbst nicht eindeutig interpretieren kann, von einem RA prüfen lassen (deckt die Rechtschutzversicherung normal ab). Ich würde sehrwohl versuchen gemeinsam eine Asphaltierung zu urgieren.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
9.10.2013  (#2)
Benji, Du kannst Dich bequem zurücklehnen. Ohne Deine (Miteigentümer)Unterschrift läuft erstmal nix. Setzt Euch zusammen, nur die Nachbarn, bespricht die Lage, aber vorab: ohne Eurer Aller Zusage darf nicht gebagert werden.

Und es ist doch am einfachsten für alle (das ist Eurer Vorschlag an die Gemeinde), denn ihr wollt ja kein Servitut auf Eurem Grund (gefällt Euch nicht), dass das Grundstück(=Straße) die Gemeinde kauft und dann damit macht was sie will - wäre doch perfekte Lösung für alle.

Anderenfalls, ja, einfach sich Zeit lassen und nichts tun. Die werden dann schon kommen und Geld anbieten.
Abgesehen davon muss normalerweise ein Servitut in ein Grundbuch. All die damit verbundenen Kosten (auch die jetzigen Anwaltskosten) sollte das EVU tragen, warum denn ihr?

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  •  Shelby
9.10.2013  (#3)
Wenn die Gemeinde die Strasse übernimmt, wird sie vermutlich dieses Teilstück niemals asphaltieren (sie woll dieses Strassenstück ja eigentlich nicht).

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.10.2013  (#4)
Ich denk auch, dass das Interesse der Gemeinde gegen null gehen wird, die Straße abzukaufen...nämlich aus folgenden Gründen:

-) Aufschließung wurde von den 6 Grundstückeigentümern schon bezahlt
-) Sie müssen die Straße instand halten (inkl. Schneeräumung) und ggf. zusätzlich noch asphaltieren.
-) Sie müssen wohl noch ein paar Straßenlaternen spendieren

d.h. sie haben eigentlich nur Kosten/Aufwand und bekommen nix retour, da die Grundstücke eh schon verbaut sind.

Bez. Servitut, wenn ich das richtig verstanden habe, hat keiner der 6 Eigentümer irgendetwas davon.
d.h. der Gegendeal könnte durchaus sein, sich die Straße dafür asphaltieren zu lassen emoji

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  •  Benji
  •   Gold-Award
10.10.2013  (#5)
Zusatzinfos - Hallo zusammen,

danke für die Tipps!

Ein paar Zusatzinfos:

natürlich müssen wir 6 uns zusammensetzen, ich würde nur gerne "vorbereitet" in dieses Gespräch gehen. Mir/uns ist auch klar dass ohnehin alle zustimmen müssen, und ich weiss dass da "Querulanten" dabei sind.

Schneeräumung macht die Gemeinde jetzt schon kulanterweise mit, auch Straßenlaternen stehen schon.

Da ich selber in einer ähnlichen Situation vor 5 Jahren war (Servitut für Trinkwasser war schwierig zu bekommen) möchte ich den jetzigen Bauherren das ersparen, weil können ja nix dafür...



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  •  P****
10.10.2013  (#6)
Hallo,
wer braucht die neue Leitung? Einer der 6 Eigentümer? Falls nicht, wohin will der Energieversorger die Leitung legen, wenn es sich um eine Sackgasse handelt?
Was der Energieversorger springen lassen möchte hängt natürlich vom erwarteten Erlös ab...

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  •  Benji
  •   Gold-Award
10.10.2013  (#7)
@p**** - Ich mag jetzt keine Skizze malen, ich versuchs ander zu erklären:

An der Privatstraße liegen 6 Häuser, alle auf einer Straßenseite, die andere ist (noch) Acker. Ich numeriere die Häuser von 1 (am Anfang) bis 6 (Ende des Sacks). Wir sind die Nummer 4, Nummer 5 hat schon Gas. Benötigt wird das Gas in der Nähe von Haus 1, der Bauplatz liegt aber nicht direkt an unserer Privatstraße. Aber die wollen eben von Haus 5 über unsere Straße zum neuen Bauplatz. Dort gibt es insgesamt 6 Parzellen, ich weiß momentan nicht wieviele von denen schon verkauft sind bzw. wieviele davon gas brauchen. Wird aber wohl mindestens einer sein...


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  •  P****
10.10.2013  (#8)
Woher kommt die Gasleitung für Nummer 5? Sollte die nicht eh in der Straße liegen? Oder läuft die über andere private Grundstücke?
Der Anfang eurer Privatstraße muss ja an einer öffentlichen Straße liegen. Ist hier kein Gas-Netz vorhanden?

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  •  Benji
  •   Gold-Award
13.10.2013  (#9)
Gas für Haus 5 kommt aus Richtung 6, also vom "Sack" der Sackstraße. Geht vorher schon über ein privates Grundstück.

Gas an der öffentlichen Straße ist auch vorhanden, halt von einer anderen Seite. Insofern hätten die schon mehrere möglichkeiten (vermute ich halt, vielleicht gibts auch Einschränkungen in der Dimension)

Zurück zu meiner eigentlichen frage. Was ist so ein Servitut üblicherweise "wert"? Wir wollen ja nicht unverschämt sein, haben aber auch nix zu verschenken...


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  •  P****
14.10.2013  (#10)
Zum Wert kann ich dir leider nix sagen. Nur soviel: dort wo es bei mir um Versorgungsleitungen ging, die auf privaten Grundstücken(Gebäudeteilen) verlaufen, musste ich mich selbst darum kümmern (nix Servitut und dergleichen)...

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
19.11.2013  (#11)
ob servitut...verbüchert wird oder nicht, ist bei leitungen so eine sache: nach 25 oder 30 jahren haben versorger ohnehin den anspruch ohne mitsprache des privatgrundbesiters das leitungsrecht als servitut dauerhaft ins grundbuch eintragen zu lassen.

ich würde es positiv sehen: wenn man schon einen vertrag macht, kann man zB vertraglich klären wer für die kosten aufkommt, wenn du als grundbesitzer versehentlich eine leitung beschädigst. ansonsten lässt den vertrag weg, es gilt agbg.

ich persönlich würde deswegen keine kosten für rechtsberatung aufwenden und den versorger graben lassen.

gscheiter wäre es gewesen du hättest den schlafenden hund nicht geweckt, der versorger hätte gedacht es handelt sich um öffentliche straße. weil der vorgelegte vertrag wird viele klauseln im interesse des versorgers und nicht des grundstückeigentümers formuliert haben.

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