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Selbstständiger kauft Haus für sein Kind [NÖ]

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  •  harrym
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
30.4. - 1.5.2012
3 Antworten 3
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.... das Kind steht als Eigentümer im Grundbuch.

Der Selbstständige schickt seine Angestellten inkl. Firmenwagen (da derzeit zu wenig zu tun ist) zur Umgestaltung des Grundstückes und des Hauses.

Bäume fällen, Holz streichen ... lauter branchenfremde Tätigkeiten für eine EDV Firma.

Wenn jetzt eine "Rechnung" gestellt wird, die Finanz und die SVA ihren Anteil bekommt ... ist doch alles legal?

Falls dies nicht geschieht ..... eigentlich PFUSCH und somit illegal.

Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

  •  TiM
  •   Gold-Award
30.4.2012  (#1)
Rechnung oder nicht? - Eine Rechnung kann kaum gestellt werden, da ja für diese Art der Arbeit kein Gewerbeschein vorliegt und sich damit eine Menge Fragen ergeben würden (betriebliche Haftpflichtversicherung, fehlende Gewerbeberechtigung, Gewährleistung...).

Warum kann das nicht ohne Rechnung gemacht werden, kostenlose Hilfe ist ja immer noch erlaubt, oder? Pfusch wäre es ja wenn Geld fließt ohne dass eine Rechnung gelegt wird.

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  •  harrym
30.4.2012  (#2)
Wenn ich als Firma meine Angestellten für mein Kind kostenlos für Arbeiten ABSEITS meines Gewerbes zur Verfügung stelle?

Also ist es eigentlich Pfusch bzw. illegale Gewerbeausübung ?



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  •  creator
  •   Gold-Award
1.5.2012  (#3)
als arbeitgeber sollte man die grenzen des direktionsrechts - kennen, wenn man nicht zukünftiges opfer der arbeitnehmer werden möchte.
grundsätzlich kann man arbeitnehmern nur das anschaffen, was vom arbeitsvertrag (und ggf. betriebsvereinbarung) gedeckt ist - und nichts anderes!
zudem müssten arbeitnehmer durch den arbeitgeber über sämtliche risken aufgeklärt werden (fürsorgepflicht - hier unterschreibst die erpressungsgründe bei entlassungen/kündigungen)... gibt's das ned nachweislich und es passiert was, schaut's finster aus. der rattenschwanz an verfahren ist recht eindrucksvoll, da sind der gewerbe- und finanzrechtliche teil http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=453704&DstID=838 noch harmlos, strafrechtlich wird's schon lustiger, regress der sozialversicherung auch.

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