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Seitlicher Bauwich - Lärmbelästigung

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  •  Leon123
12.3. - 15.3.2014 1
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Hallo!

Vorweg, ich habe die NÖ Bauordnung gelesen, konnte dazu aber leider nichts finden. Vielleicht ist hier jemand kundig und kann mir helfen.

Mein Nachbar ist leider sehr kreativ was die Gestaltung seines Grundstückes betrifft. Wir müssen nun darunter leiden.

Ursprungszustand ist folgender. Häuser sind aus den späten 60ern. Es handelt sich in der ganzen Straße um Grenzbebauungen. Sprich, jedes Haus liegt mit einer Hausmauer an der rechten Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück.

Bisher war es so dass zwischen unserem Haus und dem Nachbarhaus rechts von uns ein etwa 2 Meter breiter Streifen mit Gras war. Dieser gilt als seitlicher Bauwich.
Der Nachbar hat nun erst den bauchwich zwischen den Häusern mit einem großen Tor von seinem Vorgarten/seiner Einfahrt abgegrenzt. Dazu wurde der linke Torpfosten etwa 6cm von unserer Fassade entfernt einbetoniert. Im letzten Jahr hat er nun auch noch die gesamte Einfahrt und den seitlichen Bauwich neben unserem Haus komplett mit Pflastersteinen verlegt.
Seither ist es unglaublich laut in unserem Haus. Der Schall schlägt sich gegen die Hauswand und es man spürt Erschütterungen. Weiters nutzt er diese gepflasterte Fläche nun als Abstellfläche für seine beiden Autos. Ursprünglich hatte er eine Garage im Keller. Diese Einfahrt hat er einfach zubetoniert. Außerdem hat er den Gehsteig seiner gesamten Straßenfront (ca. 12 Meter) SELBST abgeschrägt. Er hat also eine 12 Meter breite "Einfahrt" was noch dazu den unangenehmen Nebeneffekt hat, dass nun alle Leute vor unserem Haus parken (seine Besucher eingeschlossen).

Gibt es hier gesetzliche Regelungen? Darf man den Bereich zwischen 2 Häusern einfach plastern (Steine sind im Prinzip nahtlos an unseren Sockel zugebaut) auch wenn dadurch im Nachbarhaus durch Schall und Erschütterungen eine dauerhafte Belästigung entsteht?

Darf der Bauwich einfach auf gesamter Breite mit einem 2 Meter hohen Tor versperrt werden (auch dieses erzeugt leider ständig viel Lärm)?

Was kann ich dagegen tun dass er einfach seine gesamte Straßenfront zur Einfahrt gemacht hat?

Gesprächsbasis gibt es leider keine. Die Gemeinde ist mir auch keine Hilfe da der Nachbar Sohn alteingesessener Gemeidebedienster (inkl. Bürgermeister) ist.
Fakt ist, wir hören jede bewegte Mülltonne, jede geschlossene Autotür, jedes "werfen" des Tores oder seiner Hauseingangstür. Außerdem überträgt sich seit der Pflasterung auch jede Erschütterung (Bohren und andere laute Geräusche) aus SEINEM Keller in unser Wohnzimmer. Ich komme mir vor wie in einem Gemeindebau. So war das von uns nicht gedacht.

Was kann ich da machen? Wo bewegt er sich nicht im gesetzlichen Rahmen und ab wann ist eine Lärmbelästigung nicht mehr zumutbar?

Vielen Dank im Voraus!

LG

  •  kech
  •   Bronze-Award
15.3.2014  (#1)
Ich bin zwar nicht kundig, was nö. Bauvorschriften betrifft, denke aber, dass hier auch andere Vorschriften beachtet werden müssten.
Gegen Lärm kannst du nichts machen, wenn dieser ortsüblich ist. Was ortsüblich ist, ist natürlich Auslegungssache. Wenn keine willkürliche Benutzung vorliegt und der Torbetrieb nicht ungewöhnlich laut ist, hast du wahrscheinlich in diesem Punkt schlechte Karten.
Wenn es allerdings einen Bebauungsplan gibt, der Tore zwischen den Häusern verbietet bzw. Grünstreifen entlang der Nachbarhäuser vorschreibt, hast du gute Chancen.
Auch ein Stellplatz muss eine bestimmte Mindestbreite aufweisen. Wenn der Streifen nur 2m breit ist und auch noch durch einen Pfosten geschmälert wird, ist zu bezweifeln, dass das bautechnisch entspricht.
Gegen die Pflasterung der Einfahrt im Vorgarten kannst du wahrscheinlich nichts machen. Wegen der Pflasterung, die direkt an dein Haus anschließt, würde ich mich an deiner Stelle aber schon befragen, ob hier nicht Vorschriften verletzt wurden. Immerhin stellst du Erschütterungen und Schallübertragung fest.

Wie ist das mit der 12m breiten Einfahrt? Wenn Bebauungsplan oder Gesetz keine Vorschriften zur Gestaltung des Vorgartens enthalten, ist das Zupflastern vermutlich legal.
Fremdparker auf deinem Grundstück kannst du jederzeit erfolgreich anzeigen oder wegen Besitzstörung klagen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter. Viel Erfolg!


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