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Schwerer Mangel - Haftung

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  •  mauu
19.12. - 22.12.2014
6 Antworten 6
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Hallo zusammen,

habe nach Fertigstellung des Rohbaus einen Mangel entdeckt der auch ein Sicherheitsthema ist. Möglichkeit des Absturzes eines Balkons - Tragelement wurde falsch eingebaut.

Dieser Mangel wurde von mir dokumentiert und zum BM geschickt inkl. Mängelrüge. BM hat sofort nach Lösung gesucht und mit Statikberechnung Lösung vorgeschlagen, welche gestern umgesetzt wurde.

Gewährleistung liegt lt. BM bei ihm. Nur Statikberechnung und Ausführung die ich nicht kontrollieren kann sind zweierlei Dinge. Für den (unwahrscheinlichen Fall) dass in ein paar Jahren der Balkon runterfällt... Wie sieht es hiert mit der Haftung/Schadenersatz aus - von Personenschaden will ich hier noch garnicht sprechen...? Gewährleistung ist ja befristet.

Hoffe es kann mich hier jemand aufklären.

Vielen Dank!

  •  kalki80
  •   Gold-Award
19.12.2014  (#1)
Stimmt nicht....sollte das Teil in z.B. 6 Jahren runterkommen und es schuld war eine falsche statische Berechnung, so handelt es sich um einen versteckten Mangel.
In diesem Fall fängt die Gewährleistung für diesen Teil ab erkennen des Mangels (wenn er schon bei der Übergabe bestanden hat, was bei einer falschen statischen Berechnung ja der Fall wäre) neu an.

lg,

EDIT: Deine bisherige Vorgangsweise war vorbildlich, da du ihm ja auch Zeit für die Nachbesserungen geben musst. Der BM scheint sich ebenso sehr zu bemühen.

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  •  mauu
19.12.2014  (#2)
Hallo kalki,

danke für deine Antwort und für die Blumen emoji

Ja der BM ist sehr bemüht - ist auch in seinem Interesse vor allem wenn es um Sicherheit geht. Die Behebung des Mangels war absolut kein Thema. Auch x-mal entschuldigt.

Also bei versteckten Mängeln (weil z.b. entweder Statik oder Ausführung der Reparatur) müßte der der Balkon runterfallen oder zumindest Risse im Putz/Anschlussbauteil etc. aufweisen oder zu hängen beginnen, damit die Gewährleistungs beginnt. Richtig verstanden?

Wie sieht es dann mit der Haftung aus bei Sachschäden oder gar Personenschäden?

LG
mauu



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  •  woo
19.12.2014  (#3)
Gewährleistung ist nicht gleich Haftung für Schäden.
Die Frage nach der Haftung ist so allgemein nicht zu beantworten. Eine kurze(!) Zusammenfassung hier:
http://www.rechteinfach.at/schadenersatzrecht/

Ein Sonderfall dabei sind aber gerade Schäden durch mangelhafte Bauwerke. Hier haftet grundsätzlich der Besitzer oder muss beweisen, dass er die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, um etwaige Gefahren durch das Bauwerk hintanzuhalten.
Auch Regress gegenüber dem Errichter ist möglich.


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  •  mauu
19.12.2014  (#4)
D.h. falls der BM nicht schriftlich mitteilt dass die Haftung bei Ihm liegt muss ich im Falle eines Schadens Beweise erbringen, dass die Ausführung nicht nach Plan gemacht wurde...

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  •  woo
21.12.2014  (#5)
Wie kommst du darauf, dass die Ausführung nicht nach Plan gemacht wurde?

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  •  mauu
22.12.2014  (#6)
Mmmm - da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Ich meinte, dass für den Fall dass die Ausführung nicht nach Plan gemacht wurde müsste ich es dennoch beweisen falls etas passieren sollte...

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