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Schlüsselübergabe

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
2.3. - 15.8.2015
19 Antworten 19
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Hallo zusammen.

Sagt mal, wenn man eine Wohnung zurückgibt/ übergibt und man einst für einen Schlüssel unterschrieben hat, da sollte man sich doch die Zurückgabe bestätigen lassen.

Gibt es da irgendwie, irgendwo Vorlagen die man sich runterladen kann? Das kann ja ganz formlos sein, also z.B. "Wohnung XXX XXXXX, XXXX Musterstad ordnungsgemäß übernommen und Schlüssel zurückerhalten" oder so. ... oder?

  •  atma
  •   Gold-Award
2.3.2015  (#1)
ich hab dazu damals einfach selbst ein brieferl aufgesetzt, wo ich festgehalten hab, dass ich den schlüssel (bzw die anzahl eben auch notiert) am ... übergeben hab und das haben wir beide unterschrieben. war gar kein problem.

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
2.3.2015  (#2)
Also - ganz formlos?

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  •  atma
  •   Gold-Award
2.3.2015  (#3)
ja
hab aber schon ein brieferl draus gemacht, damits ned ganz so wenig ausschaut (ist ja sonst nur 1 Zeile). ;)

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
2.3.2015  (#4)
Okalles klar emoji

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  •  michiaustirol
  •   Silber-Award
2.3.2015  (#5)
ich hatte da ein schreiben, dass die Wohnung übergeben wurde mit allen vorhandenen Schlüsseln, Zählerstand Gas und Strom und beide Partein unterschreiben

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
2.3.2015  (#6)
Jader Stromlieferant fordert so ein Schreiben. Habe da aber ein Formular bekommen.

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  •  AnTeMa
2.3.2015  (#7)
Wohnungsübergabe - Es gibt Formulare für die Wohnungsübergabe,
darin sollte neben Zählerständen auch festgehalten werden, daß keinerlei Schäden vorhanden sind und wenn Schäden diese genau aufführen, welche das sind und mit Foto dokmentieren.
Rückgabe von Schlüsseln und andere übergebene Sachen natürlich ebenso bestätigen lassen (Möbel, Lampen etc)
Formulare gibts im Internet, auch von Mietervereinen
Andreas Teich



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  •  stecri
  •   Bronze-Award
3.3.2015  (#8)
ablöse - hy, hab da eine frage mit der ich mich anschließen möchte weils passt --
wie habt ihr bei eurer Mietwohnung das mit der ablöse gemacht.
wenn ich selber einen Nachmieter finde, der in der genossenschaftswhng weitermieten möchte und die Genossenschaft das akzeptiert....
was kann ich da an ablöse verlangen - angeblich gibt's da ein Maximum was man darf - stimmt das?
d.h. z.b. 4000.- euro für die Möbel (küche, etc...)
und macht man den rest dann afrikanisch? mit Anzahlung vorher? denn falls er es sich anders überlegt und man dann auf einmal beim Termin mit seinen möbeln da steht und diese mitnehmen muss...
kann ein Nachmieter Geld zurückfordern/klagen weil man offiziell nur einen bestimmten teil darf....

wie habt ihr das so gemacht dass es für beide gepasst hat?
lg stecri

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  •  bautech
  •   Gold-Award
3.3.2015  (#9)

zitat..
stecri schrieb: was kann ich da an ablöse verlangen - angeblich gibt's da ein Maximum was man darf - stimmt das?
d.h. z.b. 4000.- euro für die Möbel (küche, etc...)


Hör ich so das erste Mal... das machst Dir sowieso mit dem Nachmieter aus, oder?
Wenn ich zB eine Einbauküche um 25k in ner Mietwohnung hab und nach 2 Jahren auszieh darf ich nur mehr 4k dafür verlangen?

Wir haben ca. 6 Monate vor Umzug offensiv den Kontakt mit der Genossenschaft gesucht mit dem Vorschlag, uns selber um einen Nachmieter zu kümmern. War machbar, jedoch hat die Genossenschaft den Nachmieter beurteilen wollen... also rechtzeitig geeinigt, Kontakt Nachmieter - Genossenschaft hergestellt, OK seitens des Vermieters bekommen...
Der Form halber war dann am letzten Tag unserer Mietfrist eine förmliche Übernahme im Beisein des Hausverwalters... aber mit dem Nachmieter kannst Dir quasi alles ausmachen. Wir haben zB nicht ausgemalt, da die eh alles neu gestalten wollten (bzw bereits neu gestaltet hatten). Das vermerkst bei der Übernahme im Protokoll und gut...

ng

bautech

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  •  atma
  •   Gold-Award
3.3.2015  (#10)
wir durften uns den nachmieter zwar ned offiziell aussuchen - naja, blöd, dass den andren die wohnung dann doch ned gefalln hat *gg* - aber konnten uns mit dem nachmieter der genossenschaftswohnung alles selbst regeln.

wir hatten alle rechnungen, haben alles zusammengeschrieben und dann entsprechend dem alter was abgezogen, da wir schon ca 1 monate vorher komplett fertig waren mit der übersiedelung - bis auf möbel, die drin geblieben sind - haben dann 3 der fünf schlüssel schon vorher übergeben - wir konnten noch ein paar kleinigkeiten fertig machen, die konnten dafür schon fertig einrichten. strom und wasser haben wir auch bei den ersten 3 schlüsseln schon abgelesen und notiert. die letzten beiden schlüssel haben wir dann 2 tage vor termin gemeinsam übergeben (damit konnten die neuen mieter silvester in der wohnung verbringen - uns hats nix gekostet und die hatten eine freud). ausmalen mussten wir nix, da war alles weiß und die 2 farbstreifen haben sie uns gebeten so zu lassen, weil die denen gut gefallen haben.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.3.2015  (#11)

zitat..
stecri schrieb: was kann ich da an ablöse verlangen - angeblich gibt's da ein Maximum was man darf - stimmt das?
d.h. z.b. 4000.- euro für die Möbel (küche, etc...)

"Verlangen" kann man was man will, aber....
Das "Maximum" ist der tatsächliche Zeitwert.

zitat..
stecri schrieb: kann ein Nachmieter Geld zurückfordern/klagen weil man offiziell nur einen bestimmten teil darf....

ja. Passiert recht häufig. Es gibt genug Nachmieter welche ganz bewusst mit der Absicht später zu klagen einer hohen Ablöse zustimmen. Die Nachmieter bekommen meistens Recht. Also nur realistische Summen verlangen - sonst bekommst einen Anwaltsbrief oder eine Gerichtsvorladung oder einen Zahlungsbefehl oder eine Einladung zu einer Schlichtungsstelle oder ....

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
26.7.2015  (#12)
Hallo emoji - Noch eine Frege zum Thema:

Darf der ehemalige Vermieter eine Gebühr verrechnen, wenn sich aus der Betriebskostenabrechnung ein Guthaben ergibt und er dieses ausbezahlen soll?

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
30.7.2015  (#13)
... hat sich geklärt laut AK darf er das nicht.
Also sollte ich sofort die Bezahlung einfordern, eine Frist für die Bezahlung setzen und ansonsten rechtliche Schritte androhen. So haben sie das erklärt.

Aber eventuell kann ich ihn den Betrag noch an anderer Stelle abziehen emoji.
Darf man eigentlich Mahnspesen/Unkosten verrechnen wenn man selber als Privater einmahnen muss und wie hoch dürfen die angesetzt werden?

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  •  atma
  •   Gold-Award
30.7.2015  (#14)
nein, mahnspesen darfst du nicht verrechnen.

unkosten ja, zinsverlust, postgebühr, etc... aber ob das sinn macht?

falls du eine rechtschutzversicherung hast und das brieferl einem anwalt schreiben lässt, wird der nochmal seine gebühr draufschlagen und vom vermieter zusätzlich verlangen.

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
30.7.2015  (#15)
Alles klar - ... naja, soviel Unkosten sind bislang noch nicht angefallen ...

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
15.8.2015  (#16)
jetzt wurde gezahlt... das Geld ... ist jetzt eingetrudelt emoji.


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  •  atma
  •   Gold-Award
15.8.2015  (#17)
Gratuliere!

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
15.8.2015  (#18)
Danke emoji

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
15.8.2015  (#19)
noch ein bissl a Senf - "Ablöse" sollte man das für Küche, Mehrausstattung sowieso nicht nennen, da der Zeitwert bei solchen Dingen nach 10 Jahren quasi eh nach Null geht.

Wir haben ehzeit die Mehrausstattung (z.B. Boiler im Keller anstatt im Bad, Keller beheizt, Parketboden, etc. etc.) an den Nachmieter zum Preis lt. Vereinbarung verkauft.

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