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Schadhafte Terrassenbeschichtung

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  •  yeahright
30.11.2009 - 7.1.2010
3 Antworten 3
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Hallo!

Die Threads zum Thema Gewährleistung in diesem Forum füllen zwar wahrscheinlich eine kleine Bibliothek, dennoch konnte ich auf die Schnelle keinen passenden Thread finden. Deshalb hier mein Problem in der Hoffnung auf eine schnelle Aussage dazu von wissenden Personen:

Meine Mutter hat von einem Unternehmen ihre über Wohnräumen liegende Terrasse im 1. Stock sanieren lassen, d.h. Entfernen der alten Waschbetonplatten, Vorbereiten der darunterliegenden Betondecke und Aufbringen einer Beschichtung als Terrassenbelag. Nach einigen Monaten fing diese Beschichtung an, Blasen zu werfen und aufzubrechen und war damit unbrauchbar. Die Arbeit war zwar mittlerweile bezahlt, aber es wurde reklamiert und die Terrasse wurde von derselben Firma neu gemacht (als Fehler wurde Restfeuchte im Beton angenommen), d.h. die Beschichtung wurde abgeschliffen und neu aufgebracht. Das wurde auch anstandslos und kostenfrei gemacht, mühsam war halt die Wartezeit und die Staubentwicklung während der Arbeiten, aber ok.

Das Problem wird kaum vermutet werden können: Jetzt, wieder einige Monate später, tritt derselbe Blasen-Effekt wieder auf. Meine Mutter hat nun das Vertrauen in diese Firma verloren und möchte eine andere Firma mit der Sanierung beauftragen. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie?

Wie ich das sehe, hat sie der Firma die Möglichkeit zur Verbesserung eingeräumt, die wurde wahrgenommen aber offenbar versemmelt. Besteht jetzt wohl in weiterer Folge das Recht auf Wandlung (Preisminderung ist uninteressant, weil die Terrasse ja unbrauchbar ist), oder gibt es eine Möglichkeit, die Arbeit von einer anderen Firma auf Rechnung der ersten Firma ausführen zu lassen (was die beste Möglichkeit wäre)? Wenn Wandlung: wie sieht es mit den korrekt erbrachten Leistungen (Entfernen und Entsorgung des alten Terrassenbelags) aus, und wer bezahlt das neuerliche Abschleifen des schadhaften Belags? Oder muß auch bei Wandlung das Abschleifen noch die erste Firma kostenfrei ausführen?

Vielen Dank,

LG,

Markus

  •  yeahright
11.12.2009  (#1)
Hat keiner... eine Antwort für mich?

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  •  creator
  •   Gold-Award
11.12.2009  (#2)
ich hab' das einfach übersehenrechtliche möglichkeiten gibt's natürlich, die frage ist eher: was ist möglichst schnell durchsetzbar? natürlich kann die mutter den vertrauensverlust einwenden, eine ersatzvornahme nach einholung eines sv-gutachtens durchführen und versuchen, das geld dafür von der erstfirma zu bekommen. wie super schnell das geht, kannst dir ausrechnen. ich frag' mich jetzt auch, ob es wirklich die restfeuchte sein kann und wenn ja, wie man die jetzt sinnvoll wegbringt. abtragen der beschichtung ist wohl ned ausreichend.
ich würde dennoch vorschlagen, mit der firma erneut in kontakt zu treten und ein lösung zu verhandeln. nur wenn die nicht kooperiert - was nach der 1. verbesserung eher unwahrscheinlich ist - würde ich mal schauen, was die rechtsschutzversicherung bzw. der vki dazu sagen. inwieweit hier ggf. eine eigenheimversicherungsdeckung wegen wassereintritt hilft, ist fraglich. ich würde das zumindest dort melden. dann kommt ein versicherungs-sv und muss schlechtestenfalls sagen, woher der schaden kommt - und warum keine deckung besteht. damit hast du zumindest den sv gespart.

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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  yeahright
  •   Silber-Award
7.1.2010  (#3)
Danke - für die Antwort

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