« Baurecht  |

Schadenersatz bei Schäden an Bäumen

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  yeahright
  •   Silber-Award
31.8. - 16.11.2010
8 Antworten 8
8
Liebes Forum!

Da uns die auf unserem Grundstück wachsenden alten Bäume und auch die anderen Gewächse unglaublich wichtig sind wollen wir uns vor Beauftragung von Baumaßnahmen entsprechend vertraglich absichern. Bei einer kürzlich durchgeführten kleineren Baumaßnahme haben wir schon den Eindruck gewonnen, dass von den diese Baumaßnahmen tätigenden Leuten nicht unbedingt dieselbe Sorgfalt vorausgesetzt werden kann wie wir sie an den Tag legen würden, und wir möchten nach dem Hausbau nicht mit lauter kaputten Pflanzen dastehen. Ich habe aber leider keine Ahnung wie man sowas formuliert. Es geht mir schließlich nicht darum, dass jemand irgendwo einen kleinen Zweig abbricht oder auf ein Blatt draufsteigt, aber wenn das ein größerer Ast von einem alten Baum ist, der halt dem Lastwagen im Weg war, dann hätte ich schon ein Problem damit, oder wenn direkt im Wurzelbereich Grabungsarbeiten durchgeführt werden und daraufhin der halbe Baum abstirbt. Wenn sowas nämlich passiert, dann möchte ich, dass ich den Zustand vor der Beschädigung mit dem Schadenersatz soweit als möglich wieder herstelle. Bei einem 50 Jahre alten Baum ist das zwar nicht direkt möglich, aber wenn man ersatzweise einen möglichst großen Baum pflanzen muß, für den man einen Kran benötigt, dann kann das schon mehrere Tausend Euro kosten. Es stellt sich natürlich auch die Frage nach dem Beweis - wenn der zu schwere Bagger im Herbst über die Baumwurzeln fährt und der Baum im nächsten Frühjahr nicht austreibt, wie soll man das dann dem Baggerfahrer anlasten bzw. wie muß man das im Vorhinein formulieren, dass wir da möglichst auf der sicheren Seite sind?

Besten Dank für die Hilfe,

Markus

  •  Gawan
  •   Gold-Award
1.9.2010  (#1)
@yeahright - und wenn du dich einfach auf der Baustelle aufhältst wenn diese Arbeiten (Bagger, LKW,...) gemacht werden und das persönlich kontrollierst ?
oder stehen die Bäume direkt in der Zufahrt so dass im Grunde jeder direkt daran vorbei muss ?

1
  •  albundy
  •   Bronze-Award
1.9.2010  (#2)
ich glaubegroßteils ist es eine Frage der Planung und somit hast Du es selbst in der Hand:
Der Baggerfahrer gräbt und fährt ja nicht zum Spaß durch die Gegend, sondern er ist dort, wo es lt. Plan sein muss. Detto fährt der LKW nicht zum Ausflug über Dein Gst, sondern weil Du es ihm aufträgst.
Du solltest:
+ Grünraumschonend planen (zB hins. Außenanlagen, Kanalverlauf, Baustelleneinrichtung und -Logistik - insb. darüber mit den jeweiligen Bauleitern der Firmen reden), selbst Lager- und Manipulationsflächen anbieten
+ div. Grabarbeiten händisch machen lassen (unter der Wurzel durch) - Achtung, €€€!
+ Ggf. vorher div. Krisenherde selber entschärfen: Herabstehende Äste zurückschneiden, bevor es der Baggerfahrer tut, Äste hochstützen etc.
+ Div. Bereiche im Garten einfach mit Bauzaun o.ä. absperren
+ eine Reihung Deiner Pflanzen machen - unbedingt erhaltenswert (die 400jährige Platane), bedingt erhaltenswert (die Ribiselstaude), gar nicht erhaltenswert (die Borkenkäferfichte)
+ Dich entspannen - Dein Garten wurde wahrscheinlich über Jahre hinweg von Menschen kultiviert, dh es wurde laufend eingegriffen - ein paar weitere, fachmännische Eingriffe wird er auch künftig aushalten bzw. sogar brauchen.

Und wenn es unbedingt sein muss, kannst Du den von den Firmen in Kauf zu nemhenden grünraumschonenden Ablauf der Arbeiten als Vorbemerkung im Vertrag definieren (und ggf. dafür Mehrpreise in Kauf nehmen) und den Status Quo festhalten (Fotodoku).

2
  •  yeahright
  •   Silber-Award
1.9.2010  (#3)
Antworten - danke für die Antworten

@Gawan: Ich denke nicht, daß ich mich immer wenn die Zufahrt eines LKW notwendig ist, auf der Baustelle aufhalten kann. Bei den Baggerarbeiten wäre das aber sicher sinnvoll, die dauern ja nicht ewig. Aber es mittlerweile so um die 30 Bäume plus eine 90 m lange Hainbuchenhecke auf die aufgepaßt werden muß, also irgendwas ist schnell einmal im Weg.

@albundy: guter Punkt, vorher Risikominimierung zu betreiben mit Absperren etc., werde ich sicher machen.

wie definiert man den grünraumschonenenden Ablauf im Vertrag? Einfach so schwammig wie "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung aller Arbeiten besonders darauf zu achten, dass keine Pflanzen und insbesondere Sträucher und Bäume etwa durch Abbrechen von Ästen, Beschädigung des Stammes, Abgraben von Teilen des Wurzelballens, Einbringen schädlicher Stoffe ins Erdreich oder auf die Pflanze, Befahren des Wurzelbereichs mit großen Lasten, etc. zu Schaden kommen. Der Auftraggeber verpflichet sich, vor der Durchführung von Arbeiten, die eine Gefährdung von Pflanzen darstellen könnten, die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Andernfalls behält sich der Auftraggeber die Einbringung von Schadenersatzforderungen vor."


1


  •  albundy
  •   Bronze-Award
1.9.2010  (#4)
@yeahright - Irgendsoeine Klausel wird es dann wohl sein, ja. Abgesehen davon dass ich die Verallgemeinerung "Pflanzen" rausnehmen würde, weil dann darf er ja nicht einmal über die Wiese gehen.
Aber meine Grundaussage ist: Wenn der Kanal dort hinein muss, werden die Wurzeln darunter leiden. Wer A sagt, muss auch B sagen.
Ich denke, eine derartige Vereinbarung wird nur im Zusammenhang mit einer entsprechenden Planung funktionieren. Dh Du solltest zuerst Deinem PLANER diese Vereinbarung umhängen und sicherstellen, dass Deine Wünsche grundsätzlich erfüllbar sind.

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
2.9.2010  (#5)
@yeahright - ich glaube mich zu erinnern dass es zumindest auf unserem Bezirksgericht einmal die Woche oder mindestens zwei-wöchentliche kostenlose Beratungstermine gab wo man genau solche Fragen an einen Richter stellen kann

1
  •  creator
  •   Gold-Award
2.9.2010  (#6)
die amtstage am bg werden da nicht so hilfreich sein... weil der wert der besonderen vorliebe schadenersatzrechtlich bei alten bäumen eher schwierig durchzusetzen sein wird, wenn nicht vertraglich konkret solche pönalen vereinbart sind. die beweispflicht bleibt dann immer noch bei yeahright.
mir geht's da eher um's praktische: wie schaut die zufahrt aus und wie bringt man eine firma dazu, sich auf solche klauseln einzulassem`

aufmerksam machen auf die bäume lann man, schriftlich festhalten, dass auf die besonders geachtet werden muss und ggf. gewarnt werden soll, auch.
schadenersatz allein wird ned reichen, da sollte man alle ersatzhandlungen miteinschließen - und das zu den hohen werten wird schwer. da kann man nur den status vorher dokumentieren (von sachverständigen wie z.b. http://www.vlasitzundzodl.at/baumgutachten.php) und sich max. einen haftrücklass rausverhandeln. ob da wer einsteigt, ist halte eine frage von preis und machbarkeit.

1
  •  altenberg
5.10.2010  (#7)
@yeahright - Frage: wie ist dir ergangen?

Wir hatten die gleichen Probleme, da wir den Keller aber selber gebaut haben, war vertraglich auch nix zu regeln - es hätte auch nix geholfen.

Ein Beispiel aus den vergangenen Tagen:
Regenwasserdrainage des Gartenhauses sollte an die Drainage des Hauses angeschlossen werden.

Ich hab mit Markierungsspray den Verlauf der Künette angezeichnet, damit die restlichen Wurzeln des Nußbaumes nicht auch noch beschädigt werden. Die Künette: 4m gerade des Gartenhauses entlang, dann ein Bogen und 6m weiter zum Abfluss.

Der Materiallieferant: "do kann ma eh grod ummi, do brauch ma kan Bogen"
Der Maurer beim Anschaun (2 Tage später): "warum der Bogen?"
Der Baggerfahrer: "do kann ma eh grod ummigroben"

d.h. wenn ich nicht dabeigestanden wäre, hätte das Ganze anzeichnen nix geholfen

So oder ähnlich ist es uns auch die gesamte Bauzeit ergangen, ich musste quasi um jeden Ast kämpfen.

1
  •  yeahright
  •   Silber-Award
16.11.2010  (#8)
noch - gar nicht, weil wir erst nächstes Jahr bauen wollen. Aber ich werde berichten.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Gebührenbefreiung Grundbucheintr. >130m²