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SBG: abgetretener Grund- was ist erlaubt? [Sbg]

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  •  massiv50er
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
1.4. - 2.4.2019
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Wenn eine Abtretung an die Gemeinde erfolgt, gehört ja der Grund eigentlich der Gemeinde...
Wenn jetzt aber ewig/lange kein Gehsteig, oder Straßenverbreiterung erfolgt, was ist mit dem Grund erlaubt?
Ist eine Beflanzung erlaubt?
Darf das Gelände verändert/aufgeschüttet werden?

Das eine Bebauung nicht erlaubt ist, weiß ich...


Danke....

  •  rk515
  •   Gold-Award
1.4.2019  (#1)

zitat..
massiv50er schrieb: gehört ja der Grund eigentlich der Gemeinde


 nicht nur eigentlich, bin ich der meinung


zitat..
massiv50er schrieb: Wenn jetzt aber ewig/lange kein Gehsteig, oder Straßenverbreiterung erfolgt,


ääähm.. jo mai? gibt ja keine vorschreibung, wann die gemeinde einen gehsteig udgl bauen muss


zitat..
massiv50er schrieb: was ist mit dem Grund erlaubt?


für dich nix mehr eigentlich, weil ja an die gemeinde abgetreten


zitat..
massiv50er schrieb: Darf das Gelände verändert/aufgeschüttet werden?


klar... die gemeide darf damit grundsätzlich machen, was sie will.. du nicht

so seh ich das.




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  •  massiv50er
1.4.2019  (#2)
naja bin mir ziemlich sicher, dass sich die gemeinde nicht um mäharbeiten kümmern wird...

jetzt wäre halt die frage, ob diverser sträucher/pflanzen darauf bepflanzt werden dürfen.

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  •  Jacky1905
2.4.2019  (#3)
Wir haben auch 60cm an die Gemeinde abtreten müssen, aber die Bewirtschaftung erfolgte durch den jeweiligen Grundbesitzer.
Niedere Bepflanzung war eraubt, viele hatten Rindenmulch dort. Wir haben mit Granitsteinen (Bruch) aufgefüllt, um damit keine Arbeit zu haben und es nicht mühsam entfernen zu müssen, sollte der Gemeinde mal etwas anderes einfallen emoji

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  •  gkra
2.4.2019  (#4)
Guerilla gardening ist ja jetzt groß in Mode in den Gemeinden. Bei uns sieht man auch immer öfter die kleinen Tafeln stehen "Von Anrainern gepflegt". So spart sich die Gemeinde doch glatt die Grünflächenpflege

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  •  rk515
  •   Gold-Award
2.4.2019  (#5)
dann wirds wohl am besten sein, mal mit der Gemeinde zu schwafeln, was man nicht alles tun und lassen darf.

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  •  massiv50er
2.4.2019  (#6)

zitat..
rk515 schrieb: dann wirds wohl am besten sein, mal mit der Gemeinde zu schwafeln, was man nicht alles tun und lassen darf.


waren wir gestern.

Erst wenn die anderen Grundstücke auch zu Bauland werden und im Zuge dessen eine Abtretung erfolgen muss, wird die Abtretungsfläche zu Gemeindegrund... Bis dahin ist es unser Grund, wo aber nicht darauf gebaut und laut Gemeinde auch nicht bepflanzt wird. Mähen werden wir selber müssen... wäre interessant was mit "Wildwuchs" ist, falls wir nicht mähen....

Wenn alle Grundstücke abgetreten haben wird die Straße verbreitert. Kann auch gar nicht eintreten (Falls die restlichen Grundstücke z.b. Gründland bleiben...)

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