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na ja... ruhmesblatt ist das keines... noch dazu gab's ja die strafverschärfung "ohne" eigenverwaltung - also unter voller kuratel des masseverwalters.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001736 https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/uebernahme_aufloesung/insolvenz/sanierungsverfahren_ohne_Eigenverwaltung/44677.html selbst wenn sie dir erklären, wie "üblich" doch konkurse, sanierungspläne oder sonstige methoden zur verkürzung der ansprüche der gläubiger sind - da bist jetzt du der gläubiger und es schaut damit für etwaige gewährleistungsansprüche in ein paar jahren auch nicht super-rosig aus. |
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Hallo creator!
Vielen Dank für deine Antwort. Schöne Grüße Tom |