« Baurecht  |

Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Tom80
2.10. - 6.10.2011
2 Antworten 2
2
Hallo!

Ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier im richtigen Forum.
Derzeit sind wir auf der Suche nach einem Kellerbauer. Wir wurden bei einer Firma fündig (seriös, gute Ideen, gute Argumente bezgl. Lösungen, annehmbarer Preis [nicht die billigsten aber auch nicht die teuersten]).

Ich habe dann noch im Firmenbuch nachgesehen.
Diese Firma hatte ein "Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung".
Ende 2010: Eröffnung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung
2. Quartal 2011: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren
ist aufgehoben.

Nun weiß ich nicht wie das zu bewerten ist.
Bitte um Hinweise ob ich mich nach einem anderen Kellerbauer umsehen soll oder ob ich mir unnötig Sorgen mache.

Danke!

Gruß
Tom

  •  creator
  •   Gold-Award
4.10.2011  (#1)
na ja... ruhmesblatt ist das keines... noch dazu gab's ja die strafverschärfung "ohne" eigenverwaltung - also unter voller kuratel des masseverwalters.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001736

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/uebernahme_aufloesung/insolvenz/sanierungsverfahren_ohne_Eigenverwaltung/44677.html

selbst wenn sie dir erklären, wie "üblich" doch konkurse, sanierungspläne oder sonstige methoden zur verkürzung der ansprüche der gläubiger sind - da bist jetzt du der gläubiger und es schaut damit für etwaige gewährleistungsansprüche in ein paar jahren auch nicht super-rosig aus.

1
  •  Tom80
6.10.2011  (#2)
Hallo creator!

Vielen Dank für deine Antwort.

Schöne Grüße

Tom

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Gewährleistung Fassade