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Rückkauf Baurechtsgrund NÖ

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  •  wimsi
10.3. - 11.3.2016
4 Antworten 4
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Hallo an alle!
Ich habe im Jahr 2012 ein Haus gekauft auf einem Baurechtsgrund! Jetzt würde ich gerne dieses Grundstück kaufen und der Bauchrechtsvertrag wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Im Vertrag steht, dass 3% Zinsen/Jahr vom damaligen Grundstückswert anfallen.

Im Jahr 2004 wurden anscheinend die Zinssätze geändert (lt. http://www.noe.gv.at/bilder/d82/Zinssatz_Option.pdf?33052 ): 0-15 Jahre/1%,15-30 Jahre/2%,30-99 Jahre/3%.

Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich für den Zeitraum von 14 Jahren auch nur 1% bezahle oder muss ich 3% pro Jahr bezahlen?
Ein kleines Rechenbeispiel: z.B.:

Grundpreis früher 50000 Euro
3%/Jahr 1500 Euro
14 Jahre 21000 Euro
-------------------
Kaufpreis 71000 Euro

Nach so einer kurzen Zeit von 14 Jahren verursacht dieser Baurechtsvertrag beim Rückkauf erhebliche Mehrkosten von 21000 Euro (exkl. Grunderwerbsgebühren usw.)! Nach 28 Jahren wären das dann schon das Doppelte (42000 Euro).
Solche Verträge sind nicht gerade fair vom Land NÖ und wurden angepasst für Neuverträge aus dem Jahr 2004 aber nicht rückwirkend!

Schöne Grüße und vielen Dank
Mario

  •  Richard3007
10.3.2016  (#1)
Du hast den Zinseszins vergessen, der das noch teurere nach. Bei 24 Jahren zu 3% heisst das verdoppeln.

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
11.3.2016  (#2)
Wenn man vergleicht die großteils die Preise für Grundstücke angestiegen sind in den letzten 10 Jahren, dann sind 3% pro Jahr eh noch ein Schnäppchen. Bei uns in der Gegend hat sich der Preis von 2011 bis 2016 verdoppelt. Und in einigen Gebieten wird es sogar noch schlimmer sein.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.3.2016  (#3)

zitat..
wimsi schrieb: Im Vertrag steht, dass 3% Zinsen/Jahr vom damaligen Grundstückswert anfallen.
Im Jahr 2004 wurden anscheinend die Zinssätze geändert

Du vermischt da 2 verschiedene Dinge:
Das was du aus dem Vertrag zitierst, ist offensichtlich der sogenannte "BAuzins". Den bezahlt man jährlich sozusagen als Pacht, Miete, Benützungsentgelt und zwar solange, bis das Grundstück gekauft wird; hat aber mit dem Kauf selbst nichts zu tun.

Wenn du den Baurechtsgrund jetzt kaufst, dann endet der jährliche BAuzins. Der jetzige Kaufpreis ist der ehemalige Wert des Grundstückes, den das Land quasi vorgestreckt hat + eine Verzinsung dieses Wertes. Das ist nach derzeitigen Richtlinien für die ersten 15 Jahre 1% pro jahr. Hast die Richtlinie ja selbst zitiert. Wie kommst du dann auf 3%??

zitat..
wimsi schrieb: und wurden angepasst für Neuverträge aus dem Jahr 2004 aber nicht rückwirkend!

Bist sicher, dass beim Verkauf für die Verzinsung nicht die aktuelle Richtlinie gilt?? Woher weist du das genau?



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  •  wimsi
11.3.2016  (#4)
Vielen Dank, für die Rückmeldungen.
@Karl10: Ich vermische leider nichts. Es fallen 1% Bauzins jährlich an vom momentanen Wert des Grundstücks lt. Index\Wert. Erst wenn der Index um 10% höher ist als man Bauzins, dann wird auch die jährliche Pacht angehoben. So steht es in meinem Vertrag aus dem Jahr 2003.

Es steht in meinem Vertrag das 3% pro Jahr beim Rückkauf anfallen. Mein Notar hat eine Rückmeldung vom Land erhalten wo genau diese Rechnung mit den 3% herangezogen wird da es leider im Vertrag so steht. Da wird nicht die aktuelle Richtlinie verwendet und Chancen auf Kulanz gibt es auch keine lt. Notar.

Ich habe selbst noch keinen Kontakt mit dem Mitarbeiter vom Land gehabt sondern nur eben den E-Mailverkehr zwischen Notar - Land mitverfolgt.
Ich finde es eben nicht gerade fair vom Land und der Wert den ich jetzt für das Grundstück zahlen müsste, ist erheblich mehr als die momentanen marktüblichen Preise in unserem Ort. Ich überlege mir schon, ob es überhaupt Sinn macht das Grundstück zurück zu kaufen. Mein Bauzins ist sehr niedrig und ich könnte dadurch sehr sehr lange die Pacht zurück zahlen.

Vielleicht hat ja irgendwer so einen ähnlichen Fall?

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