« Baurecht  |

Rückhalt bei Mängel

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  fresh
27.3. - 28.3.2023
10 Antworten | 5 Autoren 10
10
Hi
Wir haben letztes Jahr ein Haus gebaut und im Oktober hat der Bauleiter bei unseren GU gekündigt und seit dem hat sich vom GU keiner mehr gemeldet. Es sind aber noch ein paar Punkte (mehr oder weniger Kleinigkeiten) offen. Nun will der GU das Haus fertig abnehmen weil ihr Geschäftsjahr endet. Es sind aktuell noch ca 12k (3%) vom Gesamtbetrag offen. Ist es da in Ordnung wenn ich diese Summe zurückhalte und erst freigebe wenn alle offenen Punkte erledigt sind oder ist das nicht erlaubt?

  •  atma
  •   Gold-Award
27.3.2023  (#1)
ja klar ist das erlaubt. 
bei uns gabs bei den Fenstern Mängel und ich hab nach Rücksprache mit der Arbeiterkammer überhaupt nichts bezahlt, bis alles erledigt war.
Wichtig ist, dass du eine Mängelrüge eingeschrieben an den GU schickst und ihm eine Nachfrist setzt. In dem Schreiben gleich drauf hinweisen, dass du die Rechnungen gerne, aber nach Behebung der Mängel zahlen wirst. Sollte nicht innerhalb der Frist behoben werden, dann auch gleich drauf hinweisen, dass du eine andere Firma mit der Behebung der Mängel beauftragen wirst und das von der offenen Forderung abziehst.

1
  •  fresh
27.3.2023  (#2)
Hi Atma

Danke für deine Antwort. Ich finde es nur arg das sich 5 Monate keiner meldet und dann kommen sie und wollen nur das Geld haben. Mängel werde ich ihn mal per Mail schicken und dann am Mittwoch diskutieren. Laut Vertrag ist halt eine verweigerung der Übernahme bei unweselentlichen Mängel nicht erlaubt. Aber ich denke ja ich übernehme das Haus halt aber die 3% gebe ich bei der Bank nicht frei?!

Unwesentliche Mängel, das sind solche, die den Gebrauch des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Erwerber nicht zur Verweigerung der Übernahme.

1
  •  atma
  •   Gold-Award
27.3.2023  (#3)
war bei uns auch so... dann kam ein "huuuch, wir wussten ja von nix"... und alles mögliche. nach der mängelrüge gings dann ruckzuck und alles wurde erledigt. 
ich würds eingeschrieben schicken und nicht per mail - solltens ganz doof sein, hast den zustellnachweis. 
ich kenn die mängel nicht... da ist es schwer zu sagen, ob diese unwesentlich sind oder nicht. ich denke aber, dass das projekt einfach intern nicht ordentlich übergeben wurde. 

1


  •  fresh
27.3.2023  (#4)
Also nachdem wir schon 3 Monate im Haus Wohnen sind von ihrer Seite die Mängel sicher nicht  wesentlich. Ich sehe es auch gar nicht als Mängel sondern eher als nicht vollständige fertigstellung. 

Ja bei der Übergabe ging sicher einiges verloren. Wir hatten dann mal Kontakt mit den GF und der wollte den aktuellen Zustand vorort mal aufnehmen aber dann hat er sich im Dezemeber nicht mehr gemeldet und jetzt eben auch nur weil sie das Geld wollen und sie haben mir auch geschrieben das sie glaubten es sei alles fertig. Aber es steht klar alles im letzten Protokoll drinnen. Ist halt nervig weil vorallem der bisher gute Ruf dadurch richtig zerstört wird aber anscheinend ist ihnen das egal.

1
  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
27.3.2023  (#5)

zitat..
fresh schrieb: Laut Vertrag ist halt eine verweigerung der Übernahme bei unweselentlichen Mängel nicht erlaubt. Aber ich denke ja ich übernehme das Haus halt aber die 3% gebe ich bei der Bank nicht frei?!

Wer legt denn fest ob ein Mangel wesentlich oder unwesentlich ist?


1
  •  fresh
27.3.2023  (#6)
Das ist eine gute Frage. Bei uns sind es primär optische Mängel die aber so nicht bleiben können und auch nicht schön aussehen. Also man kann drinnen Wohnen aber es gehört halt gemacht. Aber abgesehen davon ist halt die Vorgehensweise sehr nervig und unschön.

1
  •  fresh
27.3.2023  (#7)
Also laut Vertrag: Unwesentliche Mängel, das sind solche, die den
Gebrauch des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Erwerber nicht zur Verweigerung der Übernahme.

Die noch nicht fertiggestellten Sachen bei uns sind daher per definition keine wesentlichen Mängel. Leider habe ich aber die befürchtung das sie nach der Zahlung das THema einfach aussitzen wie sie es schon die letzten 5 Monate gemacht haben. Dieser vorgehensweise würde ich gerne mit den Rückhalten der letzten 3 % entgegen wirken. Könnte aber schwer werden oder?

1
  •  derLandmann
  •   Gold-Award
28.3.2023  (#8)
Ich würds einfach mal drauf an kommen lassen und Nachbesserung fordern. Mehr als sich wehren können sie nicht und wie du sagst ist die Gefahr groß dass bei komplett geleisteter  Zahlung die Motivation sinkt..

1
  •  nala123
28.3.2023  (#9)
Geht es hier um Mängel die behoben werden sollen oder um Fertigstellungsarbeiten?

Mangelhaft ausgeführt sein kann ja auch nur eine Arbeit, die bereits erfolgt ist.
Wenn Arbeiten einfach noch offen sind, dann kann doch hier auch keine Endabrechnung eingefordert werden oder sehe ich das falsch?

1
  •  fresh
28.3.2023  (#10)
Also ob Mängel oder Fertigstellung ist die Fragen. Es wurde zum Beispiel bei der Fassade, die schon vorhanden ist der Übergang zum Vordach nicht sauber verputzt bzw wurden der Blitzschutz nicht abgeschnitten und steht daher an allen vier Ecken noch raus usw. In meinen Augen ist das einfach noch nicht fertig aber der GU sieht das als Mängel. Ich will eine vernünftige Lösung mit ihn finden womit auch sichergestellt ist das er uns nicht wieder 5 Monate anschweigt bevor was passiert und ich denke halt wenn sie das geld haben sitzen sie es aus und wissen von nichts.

Vorallem hatten wir im November einen Termin zu Bestandsaufnahme bei dem der GU einfach nicht gekommen ist. Jetzt ist es ihnen nur aufgefallen weil eben das Geld bei den Auftrag noch fehlt.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: NÖ Bauordnung - Offen oder gekuppelt