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Rigol vor Terassentüre

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  •  Executer
  •   Gold-Award
18.4. - 19.4.2019
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Wir bekommen auf der Terassen Feinsteinzeug in Splitbeton und die Frage ist, ob ich ein Rigol vor die Türe(n) setzen soll oder nicht.

Wir haben eine Terassentüre (Drehtüre) mit 2,4m Fixteil, welches mit einem Vordach von ~1,4m überdacht ist. Üblicherweise regnet es nicht bis zur Türe, wenn jedoch der Wind stürmt (Süd-West Ausrichtung) peitscht der Regen schon bis zur Türe (vielleicht 3x pro Jahr).
 
Die Drehtüre schlägt eine ein stehende Dichtung an (ca. 1,5cm Höhe), vor der Terassentüre ist noch eine Schiene für einen Schieberahmen montiert die auch nochmals Falze noch oben hat. In Summe müsste das Wasser vermutlich 1,5-2cm Höhe überwinden um wirklich bis über die Türdichtung zu kommen (innen Parkettboden).
  
Ist die Gefahr des Wasseranstaues wirklich so groß, auch wenn die Terassenplatten leichtes Gefälle haben? Was sind da eure Erfahrungen, hatte schon jemand einen Wassereintritt?
 
Ich habe weiters noch einen Nebeneingangstür in einen Lagerraum mit Bodenbeschichtung, diese Türe ist nach den meisten Regenfällen außen nass. Hier würde ich ein Rigol schon eher als sinnvoll erachten, auf Grund des eher unempfindlichen Bodenbelages sah der Fliesenleger aber weniger ein Problem.
 
Weiß echt nicht was ich machen soll, wenn sinnvoll investiere ich das Geld gerne, aber sinnlos vergeuden will ich es auch nicht.

  •  Innuendo
  •   Gold-Award
18.4.2019  (#1)
Dafür gibt es Richtlinen wann so etwas vorgeschrieben ist und wie das bei Dachüberstand, Fugenbreiten, etc. geregelt ist.
Als Beispiel:
http://www.k-w-a.at/oe-norm-b3691-rigole-und-anschlusshoehen/

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  •  gkra
18.4.2019  (#2)
Also wir haben einen Dachüberstand von einem halben Meter vor der Hebeschiebetüre. Wir haben hier auch meist schwallartige Regenfälle. Als Terassenbelag haben wir Travertin in splitt verlegt mit entsprechendem Unterbau. Wir haben kein Rigol vor der Hebeschiebetür und auch noch nie Probleme mit Wasser gehabt. Ich hatte anfangs auch überlegt hier ein Rigol vorzusetzen aber da wir die Platten in Splitt gesetzt haben und so immer die Möglichkeit für ein nachträgliches setzen des Rigols hatten habe ich es damals nicht gemacht.
Falls die Terassentür 1,4m überdacht ist würde ich keinen Gedanken mehr an ein Rigol verschwenden.

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  •  massiv50er
18.4.2019  (#3)

zitat..
Innuendo schrieb: Dafür gibt es Richtlinen wann so etwas vorgeschrieben ist und wie das bei Dachüberstand, Fugenbreiten, etc. geregelt ist.
Als Beispiel:
http://www.k-w-a.at/oe-norm-b3691-rigole-und-anschlusshoehen/


sehr interessanter Link! Beschreibt recht gut die inoffiziele Aussage meines Dachdeckers....

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  •  Executer
  •   Gold-Award
19.4.2019  (#4)
https://www.aco.at/produkte/dach-balkon-und-terrassenentwaesserung/fassadenrinne-profiline/

Hier ist das ganze nochmals Erläutert (Infoblatt)

Was gilt jedoch als geschützt bzw teilgeschützt? Hab ich leider noch nirgends gefunden.

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  •  berhan
  •   Silber-Award
19.4.2019  (#5)
http://www.aco.at/fileadmin/standard/aco-at/04_Downloads/Prospekte/Dach_Balkon_und_Terrasse/Dokumente/ACO-Prospekt-Profiline-2019.pdf

Seite 22:

Geschützt:
Vordächer oder gleichwertige bauliche Maßnahmen deren Überstand nach vorne 100 % und seitlich min. 50 % der Höhe des Vordaches beträgt.

Teilgeschützt:
Vordächer oder gleichwertige bauliche Maßnahmen deren Überstand nach vorne 50 % und seitlich min. 25 % der Höhe des Vordaches beträgt.

Ungeschützt:
Kein Vordach oder bauliche Maßnahme.

In der ÖNorm B3691 steht das sinngemäß auch so drinnen, jedoch mit dem Zusatz "Werden die erforderlichen Überstände nur teilweise erfüllt, dürfen die Hochzugshöhen (gemäß Tabelle 9 und Tabell 10) entsprechend den tatsächlichen Überständen angepasst werden". Was auch immer damit gemeint wird (Edit: Höhen dürfen bei zwischen-Situationen interpoliert werden. Warum schreibt man das nicht gleich so in die Norm, steht nur im Infotext für die Neuerungen drinnenemoji). Und besonders exponierte Lagen (z.B. bei freistehende Gebäude gegen die Hauptwetterrichtung oder Passlagen) sind gesondert zu beurteilen.

Edit:
Leider dürfte in der aktuellen Norm ÖNORM B 3691: 2019 02 01 gerade bei der Tabelle 9 ein Fehler drinnen sein, wodurch diese zurückgezogen wird. Siehe dazu: http://www.baustandards.at/normenradar/Lists/Beitraege/Post.aspx?ID=23

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