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RGK im Freiland

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  •  chrilan
13.9. - 18.9.2019
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo liebe Community

Wir sind gerade in der finalen Planung unseres Hauses und hatten gestern ein Gespräch mit unserem Raumplaner. 

Unser Grundstück besteht aus 750m2 Bauland und 300m2 Freiland. 
Grundsätzlich wollten wir für unser 2stöckiges 165m2 großes Haus einen Ringgrabenkollektor entlang der Grundstücksgrenze verlegen. 
Unser Raumplaner war sich nicht sicher, ob es zulässig ist, dass die Kollektoren auch im Freiland verlegt werden. Habt ihr dazu eventuell Informationen bzw Verweise auf entsprechende gesetzliche Regelungen.
Vielen Dank und LG

  •  helyx
  •   Silber-Award
13.9.2019  (#1)
Hängt vom Bundesland ab bzw. auch der Wasserschutzzone.
Normalerweise ist der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] aber komplett genehmigungsfrei da er ja nicht sehr tief geht.
Habe meinen auch teilweise im Freiland / LW-Grund.

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  •  chrilan
13.9.2019  (#2)

zitat..
helyx schrieb: Hängt vom Bundesland ab bzw. auch der Wasserschutzzone.
Normalerweise ist der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] aber komplett genehmigungsfrei da er ja nicht sehr tief geht.
Habe meinen auch teilweise im Freiland / LW-Grund.

Vielen Dank für deine Rückmeldung! Ich bin in der Steiermark zuhause. Wasserschutzzone gibts bei uns auch keine. Gibt es hierzu etwas irgendwo im Internet schriftlich, um meinen konkreten Fall zu prüfen.


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  •  winston
  •   Bronze-Award
13.9.2019  (#3)
In der Stmk. ist der Flächenkollektor ohne Genehmigung/Anzeige, der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] ist nur eine besonders schlaue Anordnung desselben emoji

Auskunft gibt die BH, aber die interessiert normalerweise nur die Tiefenbohrung...

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  •  mike82
  •   Gold-Award
17.9.2019  (#4)
Nur so als Gedanke:

Wenn es leicht geht bleib auf deiner Bauparzelle...
Denn das Grünland hat ja sicher eine eingene Einlagezahl/Grundstücksnummer...
Naja und wenn dieses Stück Land mal verkauft werden sollte (warum auch immer) dann würdest du theoretisch deine Heizquelle mitverkaufen.


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  •  chrilan
18.9.2019  (#5)

zitat..
winston schrieb: In der Stmk. ist der Flächenkollektor ohne Genehmigung/Anzeige, der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] ist nur eine besonders schlaue Anordnung desselben 

Auskunft gibt die BH, aber die interessiert normalerweise nur die Tiefenbohrung...

Vielen Dank für die Rückmeldung. Für die Einreichplanung ist die Positionierung der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] demnach nicht relevant. Die korrekte Ausführung muss ja sowieso noch geplant werden.


zitat..
mike82 schrieb: Nur so als Gedanke:

Wenn es leicht geht bleib auf deiner Bauparzelle...
Denn das Grünland hat ja sicher eine eingene Einlagezahl/Grundstücksnummer...
Naja und wenn dieses Stück Land mal verkauft werden sollte (warum auch immer) dann würdest du theoretisch deine Heizquelle mitverkaufen.

Danke für den Hinweis. Wir haben rund 1100m2 Grundfläche wovon nur 300m2 Freiland sind... Da steht kein Verkauf zur Diskussion.
 


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