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Reklamationen Gewährleistung?

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  •  wayfinder
7.9. - 9.9.2011
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Hallo liebe Leute,

habe momentan eine verzwickte unklare Situation.

Vorgeschichte: Das Bauvorhaben (ein Doppelhaus in einer Doppelhaus Wohnanlage in Wien) wurde Ende 2009 an uns übergeben. Die Abnahme erfolgte ohne Begutachtung des Daches mit dem Bauleiter.

Ende 2010 musste ich feststellen, dass an der Blechverkleidung der Solaranlage eine Delle mit Pfützenbildung besteht, offensichtlich verursacht bei den Arbeiten am Dach. Weiters wurde von mir im Zuge dessen auch ein gekleckerter PU-Schau an der West-Fassade (weiß) reklamiert.

Daraufhin bekam ich von der Reklamationabteilung der Baufirma eine E-Mail mit der Aussage, dass das bei Bedarf behoben wird.

Im März 2011 wurden die Kleckser an der weißen Fassade mit Pinsel und Farbe übertupft. Das Ergebnis ist leider ein optisch schlechteres als vorher, da die neue/falsche Farbe natürlich nicht mit der bereits etwas gealterten Fassade übereinstimmt (weißer Streifen). Kurz: sieht furchtbar aus!

Im August 2011 bekam ich ein Schreiben der Baufirma, das beihnaltet, dass die Delle mit Pfützenbildung der Blechverkleidung der Solaranlage keinen Mangel darstelle. Daraufhin habe ich interveniert. Die Aussage des Reklamationsleiters war, dass dies nicht in die Gewährleistung falle, da der Schaden nach Übergabe bekannt gegeben wurde. Es sei ein "Alu-Blech" (was jetzt, Alu oder Blech?), somit bestehe auch keine Rostgefahr.
Die Fassade wurde inzwischen erneut abgetupft, mit dem Ergebnis, dass es noch furchtbarer aussieht. Noch dazu ist nun durch den Pinsel an den Stellen eine andere Struktur entstanden als beim Rest der Fassade.

Frage: Was kann ich hier nun geltend machen? Wird es durchgehen zu verlangen die Fassade ordnungsgemäß wieder in einen optisch einwandfreien Zustand zu bringen (vollflächig neu machen)? Ist die Delle an der Blechverkleidung tatsächlich kein Mangel?

Danke für die Hilfe!
MfG
wayfinder

  •  creator
  •   Gold-Award
7.9.2011  (#1)
gut, die gewährleistungsfristen sollten ja bekannt sein... 3 jahre ab abnahme + übergabe, für beweislastumkehr halt nur 6 monate - danach muss der abnehmer die kausalität beweisen und daran scheitern viele.

was ned so toll ist:

zitat..
Die Abnahme erfolgte ohne Begutachtung des Daches mit dem Bauleiter.


stutzig macht mich, dass die kleckser offenbar lange ned gestört haben... warum hat man sonst so lange gezögert? aber grundsätzlich habt ihr auch auf reparatur- und verbesserungsleistungen gewährleistung - die neu zu laufen beginnt. heißt konkret: die frist für die beweislastumkehr, also dass die firma beweisen muss, dass der mangel nicht schon anfänglich da war, läuft jetzt im september ab. wobei: wenn's so mies ist, warum schaut ihr da 5 1/2 monate zu?

das mutmaßen über die delle ist halt auch so ned beurteilbar. wenn's kein unwetterschaden war - wie kann man erkennen, dass das schon anfänglich so war, ist da ein fußabdruck drauf oder so...? da wäre es wohl sinnvoller, einen pauschalbetrag in abzug zu bringen und das war's.

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  •  wayfinder
7.9.2011  (#2)
@creator - Danke mal für dein Statement.

Die Kleckser haben lange nicht gestört, da ich sie zufällig entdeckt habe. Offensichtlich hat die Baufirma die Durchbrüche des nicht genutzten Dunstabzuges (wir haben KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]) ohne uns zu verständigen verschlossen. In der Anlage passieren oft Sammelreklamationen und Behebungen ohne die Bewohner zu verständigen. Finde ich insofern problematisch, weil es Eigentumsobjekte sind. Demnach ist kaum nachzuvollziehen, wann das passiert ist. Offensichtlich hat die Baufirma jedoch ein schlechtes Gewissen, sonst hätten sie mit der Ausbesserung ebenso gezögert wie jetzt mit der Verblechung.

Ja, wir haben 5 1/2 Monate zugesehen, weil wir in der Hoffnung waren, der Sammeltermin würde das beheben. Gut gemeint, ich schicke jedoch heute eine engeschriebene Mängelrüge per Post weg. Die Frage ist eben, ob ich Chancen auf Besserung habe.

Ich sehe die Delle nicht als Mutmaßung. Wetterschäden kann ich definitiv ausschließen, dazu ist die Delle viel zu groß. Anbei ein Foto. Wie kann ich einen Pauschalbetrag geltend machen? Wir haben ja noch den Haftrücklass des Kaufpreses (von 3%?).


2011/20110907382289.JPG

2011/20110907110851.JPG

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  •  creator
  •   Gold-Award
7.9.2011  (#3)
wenn das "eigentumsobjekte" sind , also offenbar das - weg anwendbar sein müsste, sollte es ja eine verwaltung geben, die das koordiniert... wenn nicht, haftet die auch. jetzt geht's nur mal drum, zu schauen, von wem man was möglichst chancenrecih fordern kann.

der unwetterschaden war ja nur eine variante, ich kann eigentlich auch jetzt ned erkennen, ob das anfänglich so war oder durch strum/äste sonstwas verursacht worden sien kann. da jetzt mit sv rumtun, wäre eine möglichkeit, der haftrücklass eine andere. wobei ihr hier halt das problem habt, dass ihr beweisen müsst, dass die firma den schaden verursacht hat. ggf. erklärt aber ein versicherungs-bau-sv nach schadenmeldung, dass das KEIN unwetterschaden war, sondern ein einbaumangel. das wäre dann mal eine gratis-sv-leistung.

zitat..
In der Anlage passieren oft Sammelreklamationen und Behebungen ohne die Bewohner zu verständigen.


das würde ich überhaupt mal einstellen - wer verwaltet eure objekte? das wäre auch mal ein abzugsposten für's verwalter-salär.



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  •  wayfinder
7.9.2011  (#4)
@creator - Sprich wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Hat ein Einschreiben mit Mängelrüge vorerst Sinn?

Das war mit Sicherheit kein Unwetterschade und auch nicht sonst fremdverschuldet. Das ist eindeutig ein Einbaumangel, das Problem ist halt nun, dass mir das erst nach Übergabe aufgefallen ist. Blöd, ist aber nun so.
Du meinst, wenn ein Versicherungs-SV (kann der auch von der Baufirma verlangt werden?) das als Einbaumangel deklariert, habe ich Hoffnung auf Beseitigung?

Wir haben eine Immobilienverwaltung, die Müll, Abwasser, Wasser usw. veraltet. Es gibt einen Topf für allgemeine Beschädigungen und etwaige Sanierungen der Anlage (Müllhäusl, Zufahrt, Schilder, ...) in den alle einzahlen. Du meinst den könnte man anzapfen? Ich glaube nicht.

Die Reklamationen laufen über die Baufirma und haben eigentlich wenig mit der Immobilienverwaltung zu tun. Wenn ein Eigentümer reklamiert und der Mangel alle Häuser betrifft, wird meist bei allen nachgearbeitet. Nett gemeint, aber ich kritisiere, dass man keinen benachrichtigt. Man kommt von der Arbeit heim und plötzlich findet man auf der Fassade ein neues Kastl.

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  •  creator
  •   Gold-Award
7.9.2011  (#5)
ich habe vorgeschlagen, eine meldung an die versicherung zu - machen, dass ein schaden vorhanden ist und um einen sv ersuchen, der sich das anschauen soll. kommt der drauf, dass das ein unwetterschaden ist, kann man's über die versicherung spielen. sagt der, dass das ein einbaufehler war, habt ihr eine sv-meinung schriftlich + gratis. versicherungssachen wären eben verwaltung.

das mit euren reklamationen ist mir suspekt - wie kann man da einfach irgendwas reklamieren und dann vom ergebnis oder dem reparaturtermin ned informiert werden?

ich würde das mal mit den anderen eigentümern klären - vorerst mal eine mängelrüge mit zustellnachweis abschicken und schauen, wss passiert.


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  •  wayfinder
  •   Bronze-Award
9.9.2011  (#6)
@creator - Ah ok, falsch verstanden. Das ist natürlich eine sehr gute Idee. Werde da mal bei der Versicherung intervenieren.

Ja, das mit den Reklas ist ein Witz. Es ist ohnehin noch ein Hähnchen mit dem Reklamationsleiter zu rupfen. So geht das nicht weiter!

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