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Regelung für Subfirmen [NÖ]

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  •  Schwedenbombe
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
27.2.2014
5 Antworten 5
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bei uns geht es jetzt dann bald an die Verträge bzw. Angebote.

Unser Baumeister vergibt manche Leistungen ja selbst bzw. holt welche dazu. Also bspw. Fenster oder Estrich.

Wie verhält es sich dabei mit den Verträgen. Gelten diese dann für mich oder für den Baumeister...

In allen Kostenvoranschlägen wurden z.B. Anzahlungen und Restzahlung binnen x Tagen vorgeschrieben. Das wäre mir so nicht recht. Leistung folgt Zahlung. Aber geht das durch?

Welche Standardklauseln gibt es denn noch zu beachten und ist es besser dann direkt abzuschließen oder nur "einmal" über den Baumeister?

  •  kalki80
27.2.2014  (#1)
Gegenfrage: - Bezahlst du deinen Baumeister od. die Subfirmen?
Geht das Geld an den Baumeister, so hast du nur mit ihm einen Vertrag und er gewährleistet die für die Leistungen.
Ist der Baumeister hier nur der Vermittler und die Angebote gehen an dich direkt (mit deinem Namen drauf), so gehst wie es aussieht eine Geschäftsbeziehung mit den Subfirmen ein (eigene Gewährleistungen, Zahlungsbedingungen,.....).
Wichtige Klausel: Bezhalung erst nach Abnahme des Bauherren...nicht Fertigstellung!

lg,

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  •  Schwedenbombe
27.2.2014  (#2)
hallo kalki :)

na wie läufts bei Euch?

Ja das hört sich logisch an. Demnach wäre er wohl der Vermittler, weil Angebote gehen an mich (zumindest stehe ich namentlich drinnen nicht der BM)

Kann mir das nur schwer vorstellen dass ich da überall diese Klausel durchbekommen. Bis jetzt hatte jedes Angebot das ich gesehen habe eine Anzahlung enthalten und eine zweite Tranche nach einem gewissen Ereignis (zeitlich oder sonstwas)

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  •  meluin
27.2.2014  (#3)
der rechnungslauf ... ist ein klassisch komplexes thema.
Es kann durchaus vorteile haben, nicht über den Baumeister - d.h. auch ohne "GU-Aufschlag" von 7% - 10% - die Professionisten zu beauftragen. In einzelnen Gewerken rechtfertigt sich eine Anzahlung auch, da z.B: Fenster nach Maß gefertigt werden, somit die Anzahlung "Garantie" + "Vorausleistung" darstellen.
Ohne auf Details wie AGBG oder ÖNORM 2110 (unternehmerfreundlich) einzugehen: Die Zuverlässigkeit der Ausführung prüfen, Rechnungsablauf festlegen, Rechnungen prüfen (lassen) und abzüglich "Deckungsrücklass" (bzw. Schlussrechnungen "Haftrücklass") bezahlen.
Das alles muss VORAB vereinbart werden
s. dazu (den übrigens hervorragenden) Blog
http://www.bauherrenhilfe.org/index.php/blog/tag/onorm-b2110-bauherreninfo-zu-haftrucklass/


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  •  kalki80
27.2.2014  (#4)
@Schwedenbombe - Wir sind seit Mitte Dezember eingezogen. Haus fertig - Carport, Terasse noch zum fertigstellen. Rund ums Haus = Schlachtfeld!
Mit den Subs musst halt wirklich die Vertragsdetails abklären, sodass du auch den Gewährleistungen sauber hast. Ich habe bei selber vergebenen Gewerken NIE eine Anzahlung machen müssen, bzw. die weg reden können. Lag aber wahrscheinlich daran, dass die Unternehmen aus der Umgebung waren und ein gewisses Vertrauen da ist. Nur beim GU (3% für Produktionsplan und Einreichplan) und der Küche (scharfe 2% nach Diskussion) habe ich eine Anzahlung machen müßen.

lg,

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  •  deejay
27.2.2014  (#5)
auch wenn so üblich, ich rate dir dringend von Anzahlungen ab!
Es gibt einen vertrag, der dich verpflichtet zu zahlen.
Wenn die Firma das nicht akzeptiert, danke, der nächste bitte.


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