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Rechtsmittel gegen Bescheid - Fristen [OÖ]

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  •  drej78
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
19.11. - 20.11.2012
3 Antworten 3
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Hallo!

Ich habe den Bescheid über eine Gebührenvorschreibung bei meiner Gemeinde (OÖ) beeinsprucht.

Muß die Gemeinde innerhalb einer bestimmten Frist hierzu Entscheiden?

Danke,
drej

  •  creator
  •   Gold-Award
20.11.2012  (#1)
ja, muss sie. - wenn sie nicht entscheidet, kannst einen devolutionsantrag stellen.
weil ich sonst immer gesetze a la avg etc zitiere - hier mal ein lern-link für verwaltungsassistenten - ggf leichter lesbar:
http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=46551

wenn alles nix hilft, kann man am ende zu sowas greifen:

http://www.wirtschaftsrecht-binder.at/fileadmin/Bilder/Downloads/SS_11/UEbung_Verwaltungsrecht/Schriftsatzmuster__Bescheidbeschwerde_VwGH_1.pdf

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.11.2012  (#2)
@creator - die Frage war, ob innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden muss?
Ich bin mir nicht sicher, ob die gewählten links zum gewünschten Ziel führen, nämlich, dass sich die Leserschaft hier in seitenlange Konvolute einliest und sich selbst weiterbildet und die richtige Antwort herausfindet. Solche Bemühungen habe ich wegen Erfolglosigkeit schon lange aufgegeben.
Die einfache Antwort wäre gewesen: Ja, es gibt eine Frist und diese beträgt 6 Monate.

Den 2. link zur Bescheidbeschwerde an den VwGH finde ich hier (vorerst) bei weitem überzogen. Ist bei der gestellten Anfrage noch lange kein Thema.

PS: im 1. link ist übrigens ein Fehler bzw. zumindest eine Ungenauigkeit (die allerdings verwirren kann): auf Seite 16 wird ein Beispiel nach der Tiroler Bauordnung angeführt und dabei übersehen, dass die Tiroler (wie auch viele andere Bundesländer) im Baurecht im Einzelfall eine vom AVG abweichende kürzere Entscheidungsfrist von 3 Monaten haben (she. § 27 Abs. 1 Tiroler Bauordnung)

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  •  creator
  •   Gold-Award
20.11.2012  (#3)
jaja...zuwenig ud zuviel ist des narren zieldie frage habe ich beantwortet und mir - wie karl 10 auch - mal die typische frage "wo steht das?" erspart.

im übrigen gehe ich davon aus, das die user mit dem inhaltsverzeichnis eines skriptums zurechtkommen und "devolution" auch im dokument suchen können.
die darstellung der entscheidungspflicht nach avg samt sonderfrist von 2 monaten für die "kann"-bestimmung für berufungsvorentscheidungen wollte ich mir auch ersparen... tja, ätsch.
dass skriptum hat zudem noch eine ganze reihe von druck- bzw. satzfehlern und "unschärfen", ist aber trotzdem mal ein überblick.

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