« Baurecht  |

Rechtliche Absicherung gegen Unfälle

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Lannacher
20.7. - 23.7.2015
16 Antworten 16
16
Meine Familie will einen Altbau abreißen.
Es werden Firmen und privat Leute dort arbeiten.
Meine Mutter ist Eigentümerin.

Kann sie für etwaige Unfälle ( vom Dach fallen usw.) haftbar gemacht werden?
Wie wird sowas üblicher weise gehandhabt?

"Vertrag" aufsetzen und von jedem der dort arbeitet unterschreiben lassen, dass er selber die volle Verantwortung übernimmt....

  •  Richard3007
20.7.2015  (#1)
Eine Haftpfluchtversicherung abschliessen die auch Bauhelfer abdeckt. Und die Vorschriften für Arbeitsschutz beachten. Gibt es ein eigenes Gesetz dazu. Oder einfach einen Baukkordinator beauftragen.

2
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Richard3007, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  rk515
  •   Gold-Award
21.7.2015  (#2)

zitat..
Lannacher schrieb: "Vertrag" aufsetzen und von jedem der dort arbeitet unterschreiben lassen, dass er selber die volle Verantwortung übernimmt....


den würde ich zB nie unterschreiben und somit nie bei dir arbeiten.



1
  •  bautech
  •   Gold-Award
21.7.2015  (#3)

zitat..

Es werden Firmen und privat Leute dort arbeiten.


Gemeinsam oder nacheinander?
Wenn gemeinsam » unbedingt mit Baufirma abstimmen ( BauKG) und Bauhelferversicherung... Wenn nacheinander Bauhelferversicherung und gut!
Sind die Privaten offiziell oder black? Wenn offiziell dann ev noch Meldung an Arbeitsinspektorat...

ng

bautech

1


  •  Richard3007
21.7.2015  (#4)
Und unbedingt BauKG einhalten, Absturzsicherungen etc....
Wenn der Inspektor kommt und die Baustelle ist nicht ausreichend gesichert, sind gleich mal 2.500,- Strafe zu zahlen und die Baustelle wird gesperrt bis du dem BauKG nachgekommen bist.
Auch kann die Versicherung aussteigen wenn das BauKG nicht eingehalten wird. Da der Unfall dann grob fahrlässig zu Stande gekommen ist.

Und bei der Versicherung nicht an Deckungssumme sparen. Stell dir vor, es fällt ein Helfer hinunter und ist Querschnittsgelähmt. Da ist eine Mio schnell weg....
Und die Eigentümerin haftet dafür!


1
  •  Lannacher
21.7.2015  (#5)
Schwarz ist dabei überhaupt nichts. Gewisse Sachen ( Holz, Dachziegel ) werden verschenkt. Im Gegenzug muß der "Beschenkte" die Sachen eben in Eigenregie abbauen.
Ein fairer Handel wie ich finde.
Ich sehe es eben nicht ein für diesen Jenigen verantwortlich zu sein.
1. Geht er freiwillig aufs Dach. ( wird nicht in Form eines Arbeitsvertrages dazu "gezwungen". )
2. Wird er die Dachziegel zu hause auch wieder auf sein Dach aufdecken.
Er begibt sich also mehrmals in Gefahr. Eine eigene Unfallversicherung wäre sicher nützlich. emoji

zitat..
den würde ich zB nie unterschreiben und somit nie bei dir arbeiten.


Ein Schenkelklopfer muss wohl in jedem Thema sein. emoji



1
  •  rk515
  •   Gold-Award
21.7.2015  (#6)
klar.. dazu simma ja da im forum. *G*

ne.. aber wenn ich als spezi einem freund helf, und der knallt mir so nen vertrag hin, dann kann er mich mal.

1) ich bin selbst privat unfallversichert. also wenn ma was passiert hab ich eh deckung.
2) a bauherrenhaftpflichtversicherung schließt eh schon jeder ab.
also was soll großartig sein

1
  •  Lannacher
21.7.2015  (#7)
Es hilft kein Spezi von mir auf dieser Baustelle! Da kommt ein Fremder, der von mir etwas geschenkt bekommt.
Dachte ich mach ihm nen Gefallen und ich hab keine Arbeit/Kosten damit.
Jetz kann ich erst blechen und hab Wege zu erledigen.
Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich gleich alles von ner Firma schleifen lassen.
Das stimmt mich jetzt schon etwas ärgerlich. *g*

zitat..
a bauherrenhaftpflichtversicherung schließt eh schon jeder ab.
also was soll großartig sein


Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet. ( deshalb hier im Forum, um Rat zu suchen )
Das ne Bauherrenhaftpflichversicherung momentan total IN ist, wusste ich echt nicht. Und dann dazu noch bei nem Abbruch.
Danke für die Erleuchtung! emoji

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.7.2015  (#8)
Was nützt eine Bauherren-Haftpflichtversicherung, wenns dir einen runterprackt?

Mal langsam:

- Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt Schäden an dritten, wenn zB. das Gerüst umfällt und Nachbars Eigentum beschädigt.
- eigenheim(-Rohbau)Haftpflicht: wenn jemand bei dir in eine zB. ungesicherte Grube fällt oder zB. du was ungesichert
liegenlässt und sich ein dritter unbeteiligter verletzt.
Du nicht ordnungsgemäß Schnee wegräumst und deinen Zugangsweg eisfrei hältst usw....
Defacto also überall, wo dich ein Verschulden trifft, analog der KFZ--Haftpflicht. Die deckt ja auch den Schaden eines Dritten, den du verursachst.

Und zu deiner eigentliche Frage wg. Unfälle:

- Unfälle bei offiziellen Arbeiten über Firma deckt die AUVA
- die Nachbarschaftshilfe oder helfende Verwandte deckt eine bauhelfer-Unfallversicherung, nichts anderes!

Es gibt Anstalten, wenn dort eine (kostenlose) rohbauversicherung abgeschlossen wird UND der Bauherr dort unfallversichert ist, alle Helfer mit dem selben Deckungsumfang (Dauerinvalidität und Todesfallsumme) wie im Vertrag des Bauherrn vereinbart, kostenlos mitversichert sind.
einzig gemeldet muss es werden, automatisch ist die Deckung nicht!


1
  •  STP123
22.7.2015  (#9)

zitat..
Richard3007 schrieb: Wenn der Inspektor kommt und die Baustelle ist nicht ausreichend gesichert, sind gleich mal 2.500,- Strafe zu zahlen und die Baustelle wird gesperrt bis du dem BauKG nachgekommen bist.


Dann hatten wir ja richtig "Glück". Bei einem Kollegen wurde das fehlende Gerüst bemängelt. 200 EUR Strafzahlung musste er begleichen. Gesperrt wurde die Baustelle nicht.
LG


1
  •  Lannacher
22.7.2015  (#10)
Habe heute bei der Zürich angerufen.
Die haben noch nie von einer Bauhelfer-Unfallversicherung gehört!?
Auch konnten Sie mir keinen Mitbewerber nennen der sowas anbietet.
Im Netz fand ich nur einen einzigen Anbieter:
https://www.keinesorgen.at/privatkunden/unfall/bauhelfer-unfallversicherung/

Gibs keinen in der Steiermark/Graz?


1
  •  Richard3007
22.7.2015  (#11)
Bieten alle in Zuge einer Haushaltsversicherung an. Die danach abgeschlossen werden muß, dafür ist Sie gratis.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.7.2015  (#12)
frag mal bei Ge...a.i an, dort werden die bauhelfer bei oben beschriebener konstellation zu den leistungen des bauherrn mitversichert.

PS: ich hab da ein wenig erfahrung ;)...

1
  •  STP123
23.7.2015  (#13)
Habe gerade ein Angebot für eine haushaltsversicherung der G.....i vor mir. Und da steht...

Prämienfreie Rohbauversicherung (für 1 Jahr) inkl Bauherrenhaftpflicht

das selbe steht beim Angebot der N.....östereichischen

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
23.7.2015  (#14)
ja passt eh.. die prämienfreie rohbauversicherung kann nach 1 jahr verlängert werden. solltest mim bauen noch nicht fertig sein.
ist eh standard

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.7.2015  (#15)
Right.
Wennsd dann noch die UV dort hast, sind deine bauhelfer kostenlos unfallversichert.
Nur melden musst es.
Vga

1
  •  Lannacher
23.7.2015  (#16)
Ich sag mal vielen Danke für eure Hilfe.

Leider hilft mir das alles irgendwie überhaupt nicht weiter.
Ich will lediglich was abreißen! Da kommen Leute für 2-3 Tage max.
Ich bau nicht neu! Kann also mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung im Prinzip gar nichts anfangen, noch dazu in Verbindung mit einer neuen Haushaltsversicherung. Für meine bestehenden Immobilien habe ich bereits Haushaltsversicherungen. Für ein Haus das abgerissen wird, kann ich ja wohl nicht extra ne neue abschliessen.

Anscheinend gibs sowas wie ne Bauhelferversicherung "blank" wohl gar nicht.



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Einfriedung zu Nachbarn in NÖ