« Baurecht  |

Recht oder --- Unrecht? [W]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  SusiRatlos
  •   Bronze-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
30.4. - 2.5.2013
2 Antworten 2
2
Meine Frage hat eigentlich wenig mit Recht zu tun.
Manchmal bin ich nicht nur ratlos sondern vielleicht auch naiv!

Jetzt habe ich endlich eine Firma gefunden, die die Sohlbänke ordentlich und nach Vorschrift versetzt hat.
Jetzt warte ich auf den verbindlichen aber kostenlosen Kostenvoranschlag. Der dafür zuständige Mann, der mir auch für Bereiche, die seine Firma nicht abwickelt, kurze mündliche Tipps gibt, sagt nun schon zum zweiten Mal, er kommt vorbei und bringt mir den Kostenvoranschlag.
Er war auch hier, hat sich alles nochmal angesehen, wollte von mir die Maße für die Faschen um die Fenster, liest mir immer wieder die zu verputzenden Quadratmeter (die ich ihm auch gegeben hatte) vor und sagt, schlußendlich würde es nach den Naturmaßen gehen (ich bin mir keiner Schuld bewußt, irgendetwas falsch gemessen zu haben) bringt mir aber keinen Kostenvoranschlag.
Ist das ein Trick? Auf was soll ich da achten? Wenn es ihm an Zeit mangelt, dann käme er doch nicht persönlich vorbei?
Es scheint mir, dass er meine E-Mails nicht wirklich liest (vielleicht sind sie zu lang)?
Erwartet er sich von mir irgendein Entgegekommen?
Es gibt hier sicher auch praktische (nicht naive) Forenmitglieder, die mir raten können!
Danke

  •  atma
  •   Gold-Award
1.5.2013  (#1)
ganz ehrlich... ich würd mir sowieso einen zweiten und dritten kostenvoranschlag einholen - wenn der so arbeitet, wie er anbietet wirds "lustig".
wir hatten auch einige unternehmen dabei, die toll geredet haben, von denen wir aber bis dato kein angebot bekommen hatten - nach 1x nachfragen sind die bei uns nicht mehr in frage gekommen (auch uns kostet das zeit, wenn man jedem alles persönlich erklärt, weil in der branche die pers. vorsprache wichtiger ist als jede mail)...

1
  •  creator
  •   Gold-Award
2.5.2013  (#2)
nun, der herr will halt abcashen und versucht, sich um - §5 kschg http://www.jusline.at/5_Kostenvoranschl%C3%A4ge_KSchG.html zu drücken, indem er die zustimung zu einer abrechnung nach tatsächlich verbrauchtem material bzw. ein "regieangebot" zu erheischen gedenkt und deshalb nicht eindeutig deklariert, dass er ein - von susiratlos gewolltes - pauschalangebot nicht legen will:

zitat..
schlußendlich würde es nach den Naturmaßen ge


das ist eindeutig ein gegenvorschlag, er will nicht pauschal anbieten.

selbst nach §1170 a abgb http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=1170a&mvpa=1059 kann ein pauschalpreis nämlich nur mit zustimmung und bei rechtzeitiger warnung bei "geld folgt leistung" des §1170 abgb recht schwer durchgesetzt werden.
die wko sieht das - nona, leider falsch, vgl. §1170 a abs 2 letzter satz abgb - so: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=444621&dstid=0&titel=Kostenvoranschlag%2Cgegen%C3%BCber%2CVerbrauchern%2C-%2Callgemeiner%2C%C3%9Cberblick

sag' dem typen also klar, was für ein anbot du erwartest und wenn er blöd rumseiert, vergiss' ihn halt. vergleichsanbote sind eh pflicht.

2

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Fertigstellungsanzeige Wien - Frage