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Rechnungslegung [NÖ]

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  •  sam´s
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.2. - 5.2.2009
5 Antworten 5
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Vielleicht kann uns jemand helfen. Wir haben vom Installateur eine Rechnung erhalten, die wir aber aus anderen Gründen nicht zahlen wollen. Auf der Rechnung steht lediglich "Verrechnung nach Aufwand" und enthält keinen von uns unterschriebenen Lieferschein über das verbrauchte Material. Wie sieht da die Rechtslage aus?

  •  AndiBru
3.2.2009  (#1)
Hallo - Rechtslage - leider keine Ahnung bin kein RA.

Ich weiß aber von einem Freund der Anwalt ist - was oftmals gut ist ist:

Leg das Geld was du bereit bist zu zahlen auf ein Konto (am Besten wäre natürlich ein Treuhandkonto, aber das kostet nur "unnötig" geld - also mach dir ein gratis profitkonto auf.)

Dann schick der Firma ein Schreiben, wo du deine "Argumente" anführst, und was du bereit bist zu zahlen, und lege eine Kopie vom Kontoauszug bei, dass du das Geld hast, und sage sinngemäß:
Du erhebst Einspruch gegen diese Rechnung aufgrund deiner "Mitschrift" aus der sich so und so viele Stunden ergeben und so und so viel Material - Abzüglich der Mängel usw... und bist bereit dies zu zahlen.
Ansonnsten wirst du die Sache deinem Anwalt übergeben ...

glaub mir solche "Briefe" wirken oft wunder.

lg!

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  •  pointi001
4.2.2009  (#2)
auch kein RA - grundsätzlich ist das Problem aber, Leistung und Gegenleistung sind zu vergüten. Soll heissen, wenn Handwerker Leistung erbracht hat, musst du auch deinen Teil des Vertrages erfüllen. Kannst im Nachhinein dann Ansprüch stellen. Ich bin nicht sicher, ob das in Österreich auch dem Zivilrecht entspricht, weiss aber, dass das in Deutschland so ist. Also zurückhalten von Zahlungen ist rechtswidrig und kannst eine Klage bekommen.
Natürlich muss ich sagen, dass ich vom Handwerker auf der Rechnung eine genaue Auflistung der Mannstunden + Material im Einklang mit Lieferschein verlange. Wenn du absolut sicher bist, dass Rechnungsbetrag nicht mit erbrachter Leistung übereinstimmt, such dir einen Rechtsanwalt und lass dich beraten. Viele Gerichte bieten auch kostenlose Rechtsberatungsstunden an, frag mal nach.

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  •  creator
4.2.2009  (#3)
um was geht's konkret - und was wollt ihr nicht zahlen? - habt ihr einen kv und was steht im vertrag? vorher unbeantwortbar.

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  •  sam´s
4.2.2009  (#4)
es geht - um die installation unserer armaturen (küche,bad ...). hierfür sollten wir die materialkosten zahlen, was meiner meinung nach übertrieben hoch ist. bei der küchenspüle wurde mit dem falschen werkzeug das loch gestanzt und deshalb ist was ausgebrochen, wofür er jetzt nicht haften will. prinzipell gehts mir aber wirklich nur um die eine rechnung, die mE zu hoch und nicht richtig ausgestellt wurde.

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  •  creator
5.2.2009  (#5)
@sam's: das musst du gesamthaft betrachten - und die zerstörte küchenspüle gehört da dazu. es ist immer dasselbe: nie vorab zahlen, schäden dokumentieren und alles schriftlich (evtl. mit fotos und per e-mail + empfangsbestätigung) rügen - dann kann auch keine fälligkeit eintreten und das gibt raum für verhandlungen - hab' ich schon mal bei "richtig verhandeln und reklamieren" beschrieben.die beschädigte küchenspüle gibt noch dazu einen titel für einen schadenersatzanspruch her, sodass ihr aufrechnen könnt. die materialkosten muss der installateur in der menge und samt preisen nachweisen - wenn er das nicht kann, wird's eng für ihn. richtig angewandt sind §§922ff abgb eine ziemlich scharfe klinge...

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