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Rechnung per E-mail gültig? [NÖ]

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4.11.2013
17 Antworten 17
17
Muß ich eine Rechnung als pdf per mail akzeptieren oder darf ich auf eine Rechnung in Papierform bestehen?

Im Netz konnte ich leider nichts konkretes finde, und an der Rechtslage dürfte in diesem Bereich scheinbar auch gearbeitet werden.

Im aktuellen Fall habe ich von einer Firma eine Rechnung für über 3.000Euro per email erhalten.
Auf meinen Hinweis hin das ich diese Rechnung gerne als schriftliches orginal per Post zugestellt hätte habe ich bisher nur eine Mahnung und eine Drohung mit dem Anwalt bekommen.

Noch dazu kommt das es sich um eine tschechische Firma mit Bankverbindung in Österreich geht.
(SWN moravia Treppen)

Sollte doch für eine Firma in dieser Größe ja eigentlich kein Problem sein eine Rechnung in ein Kuvert zu stecken!

  •  deejay
4.11.2013  (#1)
ich versteh das Problem nicht, wenn du sie in Papier form haben möchtest, druck sie dir aus.

zitat..
Bugs schrieb: Noch dazu kommt das es sich um eine tschechische Firma mit Bankverbindung in Österreich geht.


naja, das hast ja auch beim Auftrag schon gewusst, dass du mit einer tschehischen Firma zusammen arbeitest.

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  •  bautech
4.11.2013  (#2)
Im öffentlichen Bereich werden Rechnungen per mail nur als Vorabinformation akzeptiert, solche können nicht angewiesen werden -> Rechtslage eindeutig!
Wies im privaten Bereich aussieht = ?

Bei mir wurde es ebenso gehandhabt, also Rechnung vorab zur Prüfung per mail, korrigierte Rechnung per mail retour und ausgebesserte Rechnung am Postweg zur Auszahlung übermittelt.

Und ja, normalerweise sollt das Kuvertieren und Versenden bei Firmen kein Problem darstellen...

ng

bautech

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  •  atma
  •   Gold-Award
4.11.2013  (#3)
gabs da nicht heuer(?) eine änderung in at, dass nun auch rg. per mail als original gelten?
in vielen anderen ländern sind rg. per mail schon lange wie originale zu behandeln.

edit hats gefunden: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=453395&dstid=0

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  •  bautech
4.11.2013  (#4)
Kuck mal... aus atmas verlinktem Dokument:

zitat..
Möchte ein Unternehmer Rechnungen auf elektronischem Wege übermitteln, hat er die Zustimmung des Kunden vorab einzuholen und nach der neuen Regelung den Nachweise über die Echtheit und die Unversehrtheit der Daten als Teil der Rechnung 7 Jahre aufbewahren.


Wars vorab abgesprochen / im Werkvertrag in den Vorbemerkungen?

ng

bautech

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  •  Bugs
  •   Silber-Award
4.11.2013  (#5)
Abgesprochen war übers Rechnungformat nichts.
Auch in den AGB´s ist dazu nicht szu finden.

Bzgl Firma steht in den AGBs folgendes: Habe den Vertrag eigentlich mit der SWN mit Standort Wien abgeschlossen, die jedoch ihre Ansprüche an die SWN CZ abtritt.

Bei der AK hab ich eben folgende Auskunft bekommen:
Die Lage scheint im Moment zwar für Firmen, aber nicht für den Privatbereich eindeutig geregelt zu sein.

Es steht mir zwar eine Rechnung in Papierform zu wenn ich diese per email nicht akzeptiere, was anscheinend aber nicht genau geregelt ist ob die Zahlungsfrist dadurch verlängert wird da ich ja über die Fälligkeit der Zahlung informiert wurde.

Sprich: Wenn ich mit dem Bezahlen auf die (mir zustehende) Rechnung in Papierform warte und das Zahlungsziel verpasse könnten Folgekosten (Anwalt, Gericht) zu meinen Lasten gehen.

Werde den fälligen Betrag somit bezahlen um mögliche Unkosten zu vermeiden.

Die Frage die für mich jedoch jetzt übrig bleibt:
Was ist so schwer daran eine qualifizierte Rechnung per Post zu versenden????

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  •  deejay
4.11.2013  (#6)

zitat..
Bugs schrieb: Was ist so schwer daran eine qualifizierte Rechnung per Post zu versenden????


gegenfrage, warum aktzeptiert man die rechnung nicht per mail?

wir haben nun mal das jahr 2013 und nicht mehr 1940.
email geht nicht nur schneller, es ist auch günstiger.
für die rechnung in papierform sind viele arbeitsschritte von einer person notwendig welche per mail nicht notwendig sind.
der aufwand wird in indirekter weise dem endverbraucher verrechnet. also warum weigert man sich, wenn es günstiger geht?

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
4.11.2013  (#7)
Im konreten Falle ... kurze Gegenfrage. das PDF war nicht signiert nehme ich mal an und du hast dem nicht zugestimmt.
Folge dessen brauchst du es auch nicht zu akzeptieren. Man kann natürlich und würde ich auch, wenn alles gepasst hat.

Nebenbei bemerkt sollten Lieferanten allerdings dazu erzogen werden, das richtig zu machen. Zustimmung, dass Rechung per Mail in Ordnung geht einerseits (machen Banken, Versicherungen, ...) und dann die Rechnung ordentlich signieren.
Warum der Zinober - da vergessen viele die diversen Betrugsversuche mit Paypal, gefälschten Zahlungsaufforderungen, Phishing .... und gibt reihenweise, Leute die darauf reinfallen. Außerdem sind Mail-Absender-Adressen problemlos fälschbar, Postfächer werden haufenweise geknackt usw. usf.


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  •  bautech
4.11.2013  (#8)
ma2412 war schneller - wenns eine rechnung nach §11 ustg war, gibts die diskussion glaub ich eh nicht.

aber wenn die rechnung eine firmenmäßige fertigung (stempel + unterschrift eines zeichnungsberechtigten) enthält, ists auch kein mehraufwand mehr für den sachbearbeiter...

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  •  atma
  •   Gold-Award
4.11.2013  (#9)

zitat..
Bugs schrieb: Noch dazu kommt das es sich um eine tschechische Firma mit Bankverbindung in Österreich geht.
(SWN moravia Treppen)


sind wir eigentlich im österr. oder im tschechischen USTG?

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  •  bautech
4.11.2013  (#10)
@atma -

zitat..
Bugs schrieb: Bzgl Firma steht in den AGBs folgendes: Habe den Vertrag eigentlich mit der SWN mit Standort Wien abgeschlossen, die jedoch ihre Ansprüche an die SWN CZ abtritt.


Anscheinend wurde der Vertrag mit der Wiener Niederlassung abgeschlossen, also mMn österreichisches Recht emoji

Ein anderslautender Gerichtsstand als Wien würd die Sache wieder verkomplizieren emoji

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  •  Bugs
  •   Silber-Award
4.11.2013  (#11)
Hintergrund ist das ich gerade in diesem Fall gern eine Orginalrechnung in Papierform hätte da auch beim bisherigen Ablauf nicht alles so gelaufen ist wie man es sich im Normalfall erwartet.

Und ja, die aktuelle Jahreszahl ist mir durchaus bewußt, aber es gibt nunmal auch heutzutage Privatpersonen die keine Möglichkeit zum Ausdrucken, keine email oder auch gar keinen Zugang zum Internet haben.

Wie würde so eine Firma wohl vorgehen wenn sie meiner Oma was verkauft?

Selbst bei Firmen ist es nicht selbstverständlich das diese über diese Möglichkeiten verfügen.
(Ich kenne einige kleine Firmen bei denen das maximum an Komunikationstechnik ein Telefon mit Fax im Büro darstellt.)



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  •  ma2412
  •   Gold-Award
4.11.2013  (#12)
Hintergrund? -

zitat..
Bugs schrieb: Hintergrund ist das ich gerade in diesem Fall gern eine Orginalrechnung in Papierform hätte da auch beim bisherigen Ablauf nicht alles so gelaufen ist wie man es sich im Normalfall erwartet.


Mangehafte Leistung bzw. Mängel? Wenn ja, dann kann er die Rechnung per Mail oder Post schicken - Form ist da imho egal. Hatten es auch so ähnlich und es wurde erst mit Skonto lange nach Frist bezahlt, als die Leistung korrekt erbracht war. (Mängelrüge, ...)

zitat..
Bugs schrieb: Und ja, die aktuelle Jahreszahl ist mir durchaus bewußt, aber es gibt nunmal auch heutzutage Privatpersonen die keine Möglichkeit zum Ausdrucken, keine email oder auch gar keinen Zugang zum Internet haben.


Hmm - wenn der keine Mail-Adresse von dir hat - wie schickt er dann die Rechnung? Dann muss er eh per Post schicken. Kann bei dir aber auch nicht zutreffen, da es ja sonst diesen Thread nicht gäbe emoji

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  •  Bugs
  •   Silber-Award
4.11.2013  (#13)
..@ma2412: Bei mir trifft das nicht zu, aber bei weitem nicht bei allen Leuten.
Somit ist das mittlerweile weit verbreitete Internet meiner Meinung nach noch kein Grund keine Rechnung in Papierform rauszurücken!

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
4.11.2013  (#14)
Jo eh ... aber bei deinem Thread geht's ja ursprünglich um dich und nicht um die sprichwörtliche Oma ohne E-Mail-Adresse, welcher man in Ermangelung einer ebensolchen ohnehin keine Rechnung per Mail schicken kann.

Hintergrund ist also jener, dass er deiner Meinung nach eine Rechnung in Papierform herauszurücken hat. Soll sein.

Kannst jetzt auf stur schalten und das ausjudizieren mit deinem Vertragspartner und der wird dann vielleicht behaupten, er hat dir die Rechnung nur zur Sicherheit per Mail nochmals geschickt - per Post eh auch und die ist halt verloren gegangen. Seine Chancen glaubhaft zu machen, dass du die Rechnung doch gekriegt hast - nicht ganz so schlecht.

Wird dann recht lustig .... mir wäre es das Theater nicht wert.

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  •  halfway
  •   Silber-Award
4.11.2013  (#15)
Mal anders gefragt, wie ist denn das mit der Beweislast und der Zustellung? Dass Mails verloren gehen glaub ich nicht, aber vieleicht landen sie im Spam Ordner. Ab wann gilt sie als zugestellt? Ist das gleich wie bei der postalischen Zustellung ohne Einschreiben? Ist die Rechnung mehr wert wenn sie der Dienstleister ausstellt (druckt und schickt) , als wenn man sie selber vom pdf druckt? Und wo ist eigentlich creator abgeblieben?

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  •  gufu1
4.11.2013  (#16)
hmm irgendwas läuft da schief zw. SWN und Dir.
Wir haben unsere Treppe auch von SWN und können nur positives berichten. Sind auf alle Wünsche prompt eingegangen, Mängel (kleine und große) ohne Dikussion behoben. Kommunikation OK, manchmal hats a bissl länger gedauert bis Rückmeldungen kamen. Aber die Rechnung in Papierform sollte Dich nur einen Anruf kosten. Wobei es für Dich wirklich ausreichend sein sollte daß SWN Dir einen SCAN der unterschriebenen Rechnung schickt und Du ihn ausdruckst. SWN Gerichtsstand ist übrigens Wien, siehe deren AGB.

MFg

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  •  Bugs
  •   Silber-Award
4.11.2013  (#17)
..Wollte hier eigentlich keine Prinzpiendiskussion vom Zaun treten sondern lediglich erfragen ob hier irgendjemand Informationen zur aktuellen Rechtslage hat.



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