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Probleme mit Raffstore Lieferanten [Stmk]

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
19.12. - 20.12.2011
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Bei unserem Bauvorhaben ist wirklich alles reibungslos verlaufen – auf Holzklopf, Probleme hat es nur mit den Raffstores gegeben.

Bei der Lieferung unserer Raffstores haben wir eine Farbabweichung von einer Ralnummer festgestellt. Es wurde weinrot anstatt purpurrot (so sie die Fensterrahmen) geliefert und montiert.

Das Verschulden liegt nachweisbar beim Raffstorelieferanten (der hat sich mit dem Fensterlieferanten abgesprochen und anscheinend die falsche Ral-Nummer notiert). Da man mit ihm nicht reden kann (er führt stundenlange Monologe, dass wir die Schuldigen seien), haben wir vor einem Jahr um eine schriftliche Stellungnahme gebeten und seither nix mehr von ihm gehört.

Das Gesamtauftragsvolumen liegt um die EUR 12.000,--, wir haben uns eine Restzahlung von EUR 1335,-- einbehalten.

Jetzt funktionieren zwei der Raffstores nicht so, wie sie sollten und haben diesen Zustand urgiert und um Reparatur gebeten. Der Raffstorelieferant hat natürlich auf den offenen Betrag verwiesen und wird die Reparatur erst nach Begleichung durchführen, was wir aber nicht wollen, da ja eine Fehllieferung vorliegt und wir uns da schon ein Entgegenkommen erwarten.

Der Hinweis, dass wir auf seine Kosten eine Fremdfirma beauftragen werden, blieb natürlich auch unbeantwortet.

Bitte die Experten unter Euch um Hilfe, welche Möglichkeiten uns da bleiben.

  •  creator
  •   Gold-Award
19.12.2011  (#1)
alte leier... geld folgt leistung. - das gelaber vom lieferanten hat euch offenbar beeindruckt - um stellungnahme bitten und 1 jahr warten nutzt da wenig, formal richtig mängelrügen und gar nix zahlen motiviert da schon eher...
jetzt kannst dir nur einen gratis kv im ersatzweg für die reparatur holen und schauen, warum die nicht funktionieren und wieviel die reparatur kostet.
natürlich kannst jetzt argumentieren, dass der lieferant seit einem jahr in verzug ist, du nie richtig abgenommen hast und auf vertragserfüllung unter anrechnung seiner agb-verzugszinsen, die für dich synallagmatisch auch gelten, pochen. so entgehst du der beweislastumkehr, weil ja die 6 monate ab abnahme schon vorbei sind und kannst auf weitere preisminderung samt reparatur/austausch gehen. das ist imho der einzige ausweg um geld zu sparen, würde ich aber vorab mit vki oder ak im konkreten einzelfall abklären, zudem mit der rechtsschutzversicherung, wenn das irgendwie über den vertragsrechtsschutz geht und ned wegen neubau gesamt ausgeschlossen ist.
keine ahnung, was ihr in eure bitte um stellungnahme reingeschrieben habt, die schriftlich war und nachweislich zugegangen ist und was ihr wie dokumentiert habt...
imho hat der einfach die 1335 mit dem gezerre um austausch gegengerechnet und ist zu dem schluss gekommen, dass der verzicht auf die 1335 billiger kommt...
für das schadenersatzrechtliche hast du 3 jahre ab kenntnis von schaden und schädiger zeit zu klagen.

so, wie es ausschaut, wird's eher eine langwierige streiterei, ned ganz aussichtslos, aber wohl nur mit rs-deckung sinnvoll.

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
20.12.2011  (#2)
mit der Farbabweichung - hätten wir uns persönlich ja abgefunden und deshalb auf einen Nachlass spekuliert.

Mit wieviel Nachlass kann dann gerechnet werden? Sind die 1335 ok?

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  •  creator
  •   Gold-Award
20.12.2011  (#3)
hier geht's ja gar nicht um nachlass.... sondern im grunde um die kosten der vertragsgemäßen erfüllung. das ist was ganz anderes... und deswegen werde ich von den profis hier so sehr geliebt. reihard&co scharren sicher schon, zu erklären, wie arm die profis sind...

kalkulationsgrundlage für den rabatt (eigentlich: die preisminderung) sind klarerweise immer die kosten, die es dem profi kostet, das falsch gelieferte zeug abzubauen, mitzunehmen und das vertraglich bestellte binnen der gesetzten nachfrist fristgerecht (und unter anrechnung der verzugszinsen in seinen hübschen abg, wenn ned von dir eh ausgeschlossen...) einzubauen... denn niemand kann gezwungen werden, etwas, das er nicht bestellt hat und damit vertragswidrig ist, abzunehmen - und jeder kunde müsste nur 1 einzigen verbesserungsversuch binnen angemessener frist (also meist 14 tage ab wirksamer zustellung der mängelrüge) erdulden, wenn er sich nicht auf eine preisminderung einigt. mit ablauf der verbesserungsfrist kann dann eine ersatzbeschaffung auf kosten des profis (so der nicht schon insolvenz angemeldet hat...) durchgeführt werden. genau deswegen ist es so wichtig, nichts oder so wenig wie möglich im voraus zu zahlen.
bei der variante, dass du sagst, du hast ja nie abgenommen weil nie vertragsgemäß geliefert wurde, der profi ist 1 jahr im verzug und rührt sich auf deine mängelrügen nicht, kommt's jetzt - bitte nach abklärung mit dem vki oder der rs-versicherung - nur auf deine böhze streitlust (und deine dokumentation!!!) an, wieviel du rausschlägst...
bei meinem wunderbaren schlosser waren so - nach bösen blicken und worten seinerseits auf meinen vorschlag von 50% preisminderung vom auftragswert - nach etwas bedenkszeit sehr höfliche worte beim akzeptieren meines vorschlags drin...

wennst jetzt aber schon gezahlt hast, wird's schwierig, mehr rauszuholen - es sei denn, du kannst mittels rs oder vki halt erfolgreich die "nicht abgenommen, nicht vertragsgemäß erfüllt"-schiene fahren... http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=2


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