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Probleme mit Einrichtungshaus

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  •  mlduke1975
  •   Bronze-Award
21.6. - 11.7.2010
6 Antworten 6
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Hallo!

Folgende Vorgeschichte: Haben vor ca. einem Jahre einen Vertrag mit einem großen Einrichtungshaus in Österreich über den Kauf und Installation einer Küche zu damaligen Konditionen abgeschlossen und die entsprechende Anzahlung geleistet.
Nun ist es soweit und wir brauchen die Küche in ca. 10Wochen. Nach einem Anruf um mitzuteilen dass die Rohmaße ausgemessen werden können und die Küche bestellt werden kann kam als erste Rückmeldung: "Wir müssen uns da nochmals zusammensetzten, es hat ja in der Zwischenzeit schon zwei Preiserhöhungen gegeben". Was soll ich davon halten? (Wir hatten auch niemals einen Hinweis erhalten dass wir die Küche zum Zeitpunkt xx bestellen müssen. Ist das übliche Taktik oder hat das Möbelhaus das Recht den Preis einfach nach Abschluss nachzuverhandeln?
Danke für eure Antworten

  •  johro
21.6.2010  (#1)
Hallo - in dem Kaufvertrag der Küche wurde ja bereits die Maße und Kästen festgelegt? genauso wie die Ausführung der Kästen und Arbeitsplatte? oder? und so sollen die nun liefern und zu dem Preis.

die nehmen von Naturmaßen soll ja nur als Absicherung wenn du irgendwelche Winkelige Sachen hast oder es um einen Abschlussleiste zur Mauer geht,

lg
Johanens

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  •  mlduke1975
  •   Bronze-Award
21.6.2010  (#2)
Hallo Johro!
Ja, die Küche wurde fix u fertig geplant und alle Posten sind im Vertrag drinnen(Schränke, Arbeitsplatten, Steckdosen usw.). (War echt ein tolles Angebot vor einem Jahr: Geräteschränke gratis, Arbeitsplatte aus Granit gratis, Montage gratis und dann noch eine große Menge Rabatt (ich glaub die Küche hat uns nur 10% vom Orginalpreis gekostet) Nun nachdem die Krise vorbei ist wollen die natürlich preislich nachbessern - meiner Meinung nach aber ihr Problem.

Lg

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
21.6.2010  (#3)
keine kompromisse eingehen.. - ...und am standpunkt bleiben dass es dem möbelhaus überlassen bleibt den vertrag zu erfüllen oder sie sollen dir schriftlich den vertragsrücktritt erklären. aber etwas vereinbartes umändern geht nur einvernehmlich.

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  •  johro
21.6.2010  (#4)
hallo - ob da nicht im kleingedruckten steht, dass sie nicht liefern müssen und aus ganz vielen Gründen zurückdrehten können, schau mal was die bieten,

lg
johannes

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  •  Holly Hobbie
11.7.2010  (#5)
Find ich schlimm - Hallo! Ich habe mir auch im Jahr 2009 eine Küche bei einem Einrichtungshaus bestellt (Anzahlung gegeben) und mir so die damaligen Preise gesichert (Aktion und damaliger Preis). Zwischenzeitlich hat es schon 2x eine Preiserhöhung seitens des Herstellers gegeben (ist ganz normal). Meine Preise bleiben jedoch. Macht schon ein nettes Sümmchen aus.

Also, ich würde mich da rechtlich erkundigen. Den Vertrag checken lassen

lg H.H.

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  •  creator
  •   Gold-Award
11.7.2010  (#6)
sofern damals einigung über ware und preis erzielt wurde - und du keine agb, die preisänderungen oder die zeitliche gültigkeit des anbots einschränken (auf die sie dich natürlich hinweisen hätten müssen), kann das möbelhaus vom einmal vereinbarten nur mit deiner zustimmung abgehen.
können sie jetzt nicht mehr erfüllen, weil es z.b. irgendwas nicht mehr gibt, müssen sie entweder gleichwertigen ersatz bieten oder du kannst die differenz kosten der ersatzbeschaffung fordern.

in der praxis ist das vorgehen des möbelhauses halt das übliche spiel mit kunden, die keine ahnung haben - 90% ärgern sich halt und zahlen. damit ist klar, was gemacht wird.
dem ist meist mit dem hinweis auf die geltende rechtslage, den vki und/oder eine bestehende rs-versicherung abgetan. da schaut dann meist nach ein bisschen gewimmer und einer ehrenrunde bis zum filial- bzw. gebietsleiter noch ein entschuldigungs-gutschein raus - hab' schon einige bekommen...


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