« Hausbau-, Sanierung  |

Probleme mit der Gemeinde

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  BIOS
8.10. - 9.10.2017
5 Antworten | 5 Autoren 5
5
Wie wollen im Ort auf einem freien Bauplatz ein EFH errichten, auf der Straßenseite ist die Grundgrenze bereits mit einer Mauer (ca. 2,5m) abgegrenzt und davor ein schmaler Gesteig mit ca. 0,5m wobei er bei den Nachbarn die ihr Haus auf die Grundgrenze gestellt haben noch schmäler wird. Wir wollen die Mauer stehen lassen und gegebenfalls etwas niedriger machen und dann in einem Abstand 2,5m der Mauer das Haus errichten. Nach Absprache mit dem Bürgermeister wurde uns das OK dafür gegeben und wir wollten den Plan fertig machen um ihn zur Bauverhandlung einzureichen.
Nach einem Tag wurde ich von ihm telefonisch kontaktiert das der Bau des Hauses so nicht durchzuführen sei und ich die Mauer entfernen muss und an die Straßenverwaltung einen Teil abtreten müsste und dann auf die neue Grundgrenze das Haus mit Garage stellen müsste obwohl wir geplant hätten das die Garage etwas zurück springt um 2 Stellplätze zu gewinnen die in der Bauverordnung ja vorgeschrieben sind.
Jetzt wissen wir nicht mehr weiter und am liebsten würden wir den Traum vom eigenem Heim verwerfen, den eigentlich müsste er ja froh sein wenn im Ort jemand baut und nicht ein jeder an die Ortsränder baut in eine Siedlung.

  •  ptelea
8.10.2017  (#1)
Hallo!
In welchem Bundesland seid ihr?
Wir mussten auch recht viel Fläche an die Gemeinde für die Straße abtreten, das war aber schon beim Kauf klar und wurde im Kaufpreis berücksichtigt. Ohne Abtretung keine Baubewilligung.
Was sagt der Flächenwidmungs-/Bebauungsplan, geschlossene Verbauung? Bauwich? etc.

Liebe Grüße!

1
  •  BIOS
8.10.2017  (#2)
Bundesland: Niederösterreich

Die Fläche ist bereits Bauland seit 5 od. 6 Jahren.
Es gibt laut meinem Planzeichner keinen Bebauungsplan und keine Baufluchtlinie im Kataster. In der Straße wo wir bauen möchten ist es so das ein Garten ein Haus ein Garten wider ein Haus steht und die Gärten halt zur Straße mit einer Mauer abgegrenzt sind die auf der Grundstücksgrenze stehen.
Die Bauwich haben wir auch eingehalten von mind. 3 Metern unter berücksichtigung der Gebäudehöhe.

1
  •  cc9966
  •   Gold-Award
8.10.2017  (#3)
Ich würde das prüfen, wie weit die Gemeinde das fordern darf. Wenn der Baureferent zuerst anderer Meinung war und das dann später nochmals revidierte, ist das vielleicht rechtlich doch nicht sattelfest. Solltest du zweifel haben, kannst es einen Anwalt prüfen lassen oder nur mit geringen Verfahrenskosten von der übergeordneten Behörde. D.h. laut ursprünglichen Plan einreichen, sich diese Aufforderungen per Bescheid geben lassen, dagegen beim Land berufen.

Eventuell überlässt du diese Kommunikation dem Planer als "neutrale" dritte Person.

1


  •  felis
  •   Gold-Award
8.10.2017  (#4)
du solltest deine frage im unterforum "baurecht" stellen, karl kann dir da sicher weiterhelfen, der kennt sich in der nö bauordnung ziemlich gut aus.

1
  •  Bruchbudenvilla
9.10.2017  (#5)

zitat..
BIOS schrieb: Jetzt wissen wir nicht mehr weiter und am liebsten würden wir den Traum vom eigenem Heim verwerfen, den eigentlich müsste er ja froh sein wenn im Ort jemand baut und nicht ein jeder an die Ortsränder baut in eine Siedlung.


Mal nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen...die Stahlseilenerven kommen schon noch mit dem Bauen (hoffe ich doch). Das wird nicht der letzte "Rückschlag" sein. Kann dir fachlich da nicht viel weiterhelfen, aber ich wünsch euch alles Gute!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Pichler vs. Senftenbacher