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Probleme Fensterproduktion

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  •  heislbaua05
12.4. - 13.4.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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hallo,

mich würde eure meinung zu folgenden thema interessieren.
habe vor kurzem holz/alu fenster bei einer an sich sehr seriösen firma in auftrag gegeben (nach erfolgter und bestätigter Naturmaßnahme) vor Ort.

die firma hat wie im Vertrag geregelt bereits eine erste rechnung (anzahlung von 30%) gestellt. die fenster werden soeben produziert.

mein ansprechpartner bei dieser firma, der alles bis dato zufriedenstellend abgewickelt hat, schreibt mir heute, dass bei vier fenstern die Stulpflügel (nicht dreh-kipp) außerhalb des zulässigen Seitenverhältnisses (Breite zu Höhe) sind, welches vom Beschlagshersteller vorgegeben ist.

"Somit kann für die einwandfreie Funktion von Werksseite keine Gewährleistung übernommen werden. Bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung ob wir das so produzieren sollen. Es ist nur beim Stulpflügel, welcher eventuell beim Verschließen leicht angehoben werden muss."

der herr von der fensterfirma hat mir angeboten das verhältnis zu ändern (es handelt sich dabei um eine ausser mittige fensterteilung (1/3 zu 2/3...sprich dreh-kipp 60cm und stulpflügel 120cm). bis dato war nie eine rede davon dass das nicht geht.
welche möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen? ich sehe nicht ein warum ich jetzt wieder alles ändern soll auf eigene kosten - für die mögliche ausführung hat doch der hersteller auch in bezug auf die prüf und warnpflicht zu achten!

bitte um zahlreiche antworten!

  •  Fernmelder
  •   Bronze-Award
13.4.2017  (#1)
Schade dass die Fensterprofis aus dem Forum sich hier nicht melden...

Ich würde als erstes darauf bestehen dass die Firma eine Lösung finden muss, schließlich wurde dort geschlampt (stärkere Beschläge, Glas mit dem Rahmen verkleben...)
Das hat mir bei meinem Statiker geholfen, zuerst hat es geheißen es gibt keine Lösung, geht nicht anders, und nachdem ich das Problem eskalieren ließ war plötzlich ein kleiner Unterzug im WC ausreichend...

Wenn alles nichts hilft würde ich einer symmetrischen Teilung zustimmen, die dürfen sie mir aber dann versüßen...


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  •  Romeo Toscani
  •   Gold-Award
13.4.2017  (#2)
Sieh nach Schlampigkeitsfehler aus. - Oder nach Software-Fehler.
Normalerweise schreit das Programm sofort, wenn irgendwas zwar technisch möglich ist, aber es dafür keine Gewährleistung gibt.

Vielleicht hat er das übersehen, ignoriert, wer weiß es schon?

Das große Drama würde ich jetzt aber ehrlich gesagt nicht draus machen:

1.) Der Stulpflügel wird vermutlich eh nur zum Putzen aufgemacht und alle paar Monate mal geöffnet. Sehe das also nicht so tragisch, dass man sich tagtäglich damit ärgern müsste.
2.) Man könnte um wenige Euros einen Flügelheber montieren.
Oder einfach den unteren Transport-Keil drinnen lassen, der tut im Prinzip das selbe.
3.) Vermutlich gehts da eh nur um 10 cm. Könnte man mit der Aufteilung 110 + 70 cm nicht leben?

zitat..
welche möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen? ich sehe nicht ein warum ich jetzt wieder alles ändern soll auf eigene kosten - für die mögliche ausführung hat doch der hersteller auch in bezug auf die prüf und warnpflicht zu achten!


a) Ich sehe da keine Kosten für dich zukommen, wenn die Aufteilung anders wird. Der Preis bleibt der selbe.
b) Bei der Warnpflich hast du Recht! Wenn er etwas theoretisch herstellen kann, aber das die Gewährleistung einschränkt, muss er dich darauf hinweisen (normalerweise übernimmt dies das Kalkulations-Programm automatisch).
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler...

Musst du dann entscheiden: Bringts dir was, wenn du jezt 500 Euro Nachlass bekommst, dafür die Stulpflügel keine Gewährleistung haben?
Was ist in 5 Jahren, wenn die Flügel hängen und du auf eigene Kosten einen Monteur holen musst?


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