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Privatstraße kennzeichnen? [Stmk]

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  •  Benji
  •   Gold-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
26.12. - 28.12.2012
9 Antworten 9
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Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass (Aua!) möchte ich folgende Sache angehen:

Vorab (bevor ich eine auf den Deckel kriege): Bundesland Steiermark.

Unser EFH liegt in einer Sackstraße, diese Straße ist eine Privatstraße, d.h. die letzten ca. 100 m gehören anteilig uns und 5 anderen Grundstücksbesitzern. Die Straße ist nicht asphaltiert, sondern eine Schotterstraße, und deshalb momentan auch stark vereist (daher das "Aua", grad vorhin hats mich ordentlich aufs Kreuz gelegt).

Nun fürchte ich, dass wir als Eigentümer da eine gewisse Verantwortung haben, sprich: wenn sich da einer der (wenigen) Spaziergänger den Oberschenkel bricht, könnte man uns zur Verantwortung ziehen.

Frage 1: kann man?

Ich denke ein Schild könnte nicht schaden. Mir schwebt etwas in der Art "Privatweg. Betreten und Befahren auf eigene Gefahr" vor, vielleicht noch mit dem Zusatz "Benützung bis auf Widerruf gestattet" oder so.

Frage 2: was genau sollte auf dem Schild stehen? (ich und unsere Nachbarn sind leider juristische Nackerpatzeln emoji

Frage 3: wo genau muss das Schild stehen? Ich vermute am Anfang "unserer" Straße?

Frage 4: gibts (außer Kulanz / good will) eine Möglichkeit die Gemeinde an den Kosten zumindest zu beteiligen?

Noch ein paar Hintergrund-Infos:

- es ist wie gesagt eine Sackstraße am Rande der Botanik, "Fremde" verirren sich nur selten zu uns (weder zu Fuß noch mit Auto)

- wir würden die Straße gerne der Gemeinde übergeben, aber die zeigt keinerlei Interesse (verständlicherweise)

- Schneeräumung macht die Gemeinde kulanterweise mit (weils keinen Unterschied macht ob der pflug die 100m noch reinfährt oder nicht)

Falls ich noch was vergessen habe, bitte nachfragen.

Vielen Dank schon mal an die (den emoji ) Juristen

  •  bautech
26.12.2012  (#1)
Eure Strasse - euer Text! - Evtl Zutritt / Zufahrt verboten ausgenommen Anrainerverkehr... und im Winter eine klassische Wintersperre Ausg Anrainer. Das "Betreten auf eigene Gefahr" würd ich weglassen - kann und wird vor Gericht gegen Euch verwendet werden...

ng

bautech

1
  •  insis
  •   Bronze-Award
26.12.2012  (#2)


Würde zumindest eine Haftpflicht für die Gefahren aus dem Straßenbetrieb abschließen (Stichwort: Wegehalfterhaftung ...).

U. Umständen könnte man mit der Gemeinde die Möglichkeit ventilieren, das diese - gegen eine angemessene Abschlagzahlung - dieses Wegstück ins Eigentum übernimmt.

fg


1
  •  creator
  •   Gold-Award
27.12.2012  (#3)
was hättest denn gern von deinen miteigentümern... ? - ein bissl schmerzengeld wegen popo-aua, schranken, schild, verwaltung von allem, etc.? für's erste hat's ja mal dich auf's kreuz gelegt, daher kannst - schön medizinisch dokumentiert mit arztbrief und so - auch mal die (solventeren) miteigentümer zur verantwortung ziehen, weil ja alle miteigentümer uneingeschränkt haften. da fängt der spaß aber erst an... der beliebtheitsgrad wird da wahrscheinlich ned steigen, aber ggf. die bereitschaft, in zukunft eine sinnvolle einigung herbeizuführen...

ohne kenntnis des konkreten vertrages samt verbücherung beschränke ich mich mal auf's wesentliche:

checkt mal, was in eurem vertrag steht und was für sicherungsmaßnahmen (schranken, schilder, ggf. verwaltung, etc.) von den miteigentümern gewollt sind und wer wieviel zahlen soll. also sehr simpel, ob z.b. die stvo gelten soll oder ihr lieber dem nachwuchs dort auto- und motocrossfahren beibringen wollt und euch dem regelwerk der stvo (http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at/246492_DE--Stra%DFenverkehrsordnung_Wei%DFegger.pdf) (nicht) unterwerfen wollt...

auch schilder befreien nicht per se von jeglicher haftung, es gilt der maßstab der zumutbarkeit - hier wird auf's abgb verwiesen:

zitat..
Auch die Aufstellung von Verkehrszeichen zählt zu den Sorgfaltspflichten nach § 1319a (ZvR 1980/294). Dazu ist jedoch zu betonen, dass die Haftung des Halters nicht durch den Hinweis auf die Gefahrensituation ausgeschlossen werden kann, wenn die Beseitigung der Gefahr zumutbar ist.

quelle: http://www.staedtebund.gv.at/oegz/oegz-beitraege/jahresarchiv/details/artikel/verkehrssicherungspflicht-des-wegehalters.html

zudem muss das schild augenfällig und immer gut sichtbar sein - erst dann gilt das als "ordnungsgemäß kundgemacht". ein verschneites/unleserliches schild gilt ned.

ist zwar nett, dass die gemeinde da eh schneeräumung macht, aber in haftung könnt ihr sie erst nehmen, wenn's einen vertrag gäbe bzw. die straße öffentlich wäre. heißt konkret: hilft dir (und allen anderen) für's popo-aua nix.

die fragen, die ihr euch stellen solltet, sind hier mal kurz angerissen, die werbung für die beratung ist halt obligatorisches nona vom ra:

http://www.siedlerverband.at/wien2003/zeitung/RA2011-05_privatstrasse.pdf

zu deinen fragen:

1 - ja, klar. auch du kannst...

2 - kommt drauf an, ob ihr einen schranken wollt oder nicht. ansonsten einfach ein fahrverbotsschild mit mittig im schild "privatstraße" und einem hinweisschild darunter mit "ausgenommen anrainer(verkehr)" und div. zusätzen, wobei ihr definieren müsstet, welche fahrzeuge bzw lasten (3,5t - mehr/weniger) toleriert werden sollen. das kommt auch auf die straße an, für welche lasten und breiten (2,2m , +/-) die ausgelegt ist, ob ihr z.b. motorräder und mähdrescher toleriert, wendeplatz, etc. - da gibt der sachverhalt nix her.

3 - zumindest am anfang, wenn's sonstige "wege" gibt, also z.b. auch schleichwege, die oft benützt werden, auch dort...

4 - ihr könnt's die straße verkaufen und ggf. einen antrag auf öffentlichkeitserklärung nach §6 http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_8500_001 stellen. ob ihr das wirklich wollt, müsst ihr wissen.



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  •  Benji
  •   Gold-Award
28.12.2012  (#4)
Danke - für euren Input.

Von den Nachbarn will ich nix, einer Einigung steht auch nix im Weg, nur sind wir grad dabei rauszufinden worauf wir uns einigen emoji

"vertrag" in dem Sinn gibts nicht, der Weg ist einfach eine eigene Parzelle, für die es eben 6 Eigentümer gibt.

Schranken / Kette ist nicht wirklich eine Option, Besucher / Post / Müll / Pizzadienst etc. sollen ja problemlos zufahren können und dürfen.

Schleichwege gibts keine. Es ist eine Sackstraße, Wendeplatz gibts keinen. lastwagen etc. fahren nur extrem selten, und wenn dann mit gutem Grund weil sie zu einem von uns müssen. Mähdrescher (auf der anderen Seite sind nur mehr Äcker) fährt anders zu, der bauer mit seinem Traktor ab und zu (aber der ist eh herzlich willkommen, weil Attraktion für die Kids)

Straße verkaufen bzw. an die Gemeinde übergeben und zu einer öffentlichen Straße machen wäre unser Ziel, aber die Gemeinde hat kein Interesse.

Uns gehts einzig darum, unsere Haftung für Schäden und Unfälle Dritter bzw. das Risiko dafür zu minimieren.

zitat..
Das "Betreten auf eigene Gefahr" würd ich weglassen - kann und wird vor Gericht gegen Euch verwendet werden...

Warum?

"ausgenommen Anrainer" oder "Anrainerverkehr"? Was macht das für einen Unterschied? (das berühmte juristische Kleingedruckte)

Was mir auch nciht klar ist: wenn ich ein Fahrverbotsschild aufstelle, heisst das man darf nicht reinfahren. Heisst das auch ich darf nicht reingehen? Mich in meiner Naivität würde ein Fahrverbotsschild nicht am Spazierengehen hindern...



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.12.2012  (#5)
hallo benji,

hab mich mal bei uns in der schadensabteilung schlau gemacht. folgendes ist zumindest bei uns in deckung:

-)aufstellung eines schildes: privatstrasse, betreten und befahren verboten.

-)meldung bei zumindest einem gebäudeversicherer (am besten bei deinem), dass die haus- und grundhaftpflicht um diese zufahrtsstrasse erweitert und in die polizze eingeschlossen wird.

die gemeinde wird sich da aussen vor halten, denn es ist klar gsetzl. geregelt, dass der/die grundeigentümer für z.b. ausreichendee schneeräumung an gehsteigen und privatstrassen zu sorgen hat.

wenn doch etwas passiert, wo dich ein oder auch kein verschulden trifft, greift die haus- und grundhaftpflichtversicherung und befriedigt begründete ansprüche oder wehrt unbegründete ansprüche ab (und übernimmtdabei quasi rechtsanwaltsfunktion).
dieser vertragsbestandteil ist zumindes bei uns prämienfrei mitversicherbar, melden musst es halt.

bei einem begründeten haftpflichtschaden regressieren wir bei den 5 anderen haftpflichtversicherungen der miteigentümer (nachbarn) und teilen somit den schaden durch 6.

wenn euch als besitzer etwas passiert, hilft nur eine private unfallversicherungemoji

gruß, alex

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.12.2012  (#6)
speeeedy, ich glaub' ned, dass benji das so gemeint hat -

zitat..
-)meldung bei zumindest einem gebäudeversicherer (am besten bei deinem), dass die haus- und grundhaftpflicht um diese zufahrtsstrasse erweitert und in die polizze eingeschlossen wird.

um sich im schadenfall dann bei den miteigentümern beliebt zu machen:

zitat..
bei einem begründeten haftpflichtschaden regressieren wir bei den 5 anderen haftpflichtversicherungen der miteigentümer (nachbarn) und teilen somit den schaden durch 6.


da war eher eine gemeinschaftslösung angedacht, benji will ja auch seine schmerzen ned anteilsmäßig regressieren...

zitat..
"vertrag" in dem Sinn gibts nicht, der Weg ist einfach eine eigene Parzelle, für die es eben 6 Eigentümer gibt.

- und wie kommen die 6 eigentümer zu ihrem eigentum? wie immer ihr euer grundstück gekauft oder übertragen bekommen habt - irgendwas muss da ja bezüglich der miteigentumsanteile an der parzelle drinstehen, sonst kannst das ja ned ned verbüchern lassen. also muss es entweder im kaufvertrag von jedem haus-grundstück stehen oder eben in einem extra-(kauf- oder nutzungs)vertrag über das gesamthanfeigentum an der parzelle. war ja wohl auch eine kostenteilung bei gebühren oder so vorgesehen, kann mir nicht vorstellen, dass 1 alles gezahlt hat.

für die haftung an ist wegen dem procedere vor gericht ziemlich wurscht, ob wer willkommen ist oder nicht (und das nur "übersehen" hat): auch der willkommene lkw hat ein problem, wenn er mangels wendeplatz ins feld rutscht und dort einen umweltschaden anrichtet - dessen haftpflicht sich dann an euch hält.

zitat..
"ausgenommen Anrainer" oder "Anrainerverkehr"? Was macht das für einen Unterschied? (das berühmte juristische Kleingedruckte)

=> ja, wiki stimmt:

zitat..
Die österreichische Straßenverkehrsordnung kennt den Anrainerbegriff unter anderem in Verbindung mit Fahrverboten. Diese können mit Ausnahmen für Anrainer oder den Anrainerverkehr versehen sein. Der Unterschied liegt darin, dass im ersten Fall nur der Anrainer selbst über dieses Straßenstück zufahren darf, im zweiten die Anrainer selbst und alle, die zu den betroffenen Anrainern möchten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Anrainer , die stvo-§ spar' ich mir, will eh keiner lesen...

zitat..
Heisst das auch ich darf nicht reingehen?

nein, natürlich nicht. fahren = fahren, gehen/betreten = gehen/betreten. aber vorher solltet ihr mal klären, ob die stvo überhaupt gelten soll... und da wär's ein schranken mit funk-fb ned unpraktisch. wenn ihr das ned wollt, stellt halt ein schild auf und versichert euch als eigentümergemeinschaft, ggf. wählt einen zu eurem eigentümervertreter, der dann halt den job für alle macht, mit schriftlicher vollmacht.



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  •  Benji
  •   Gold-Award
28.12.2012  (#7)
@speeedcat, vielen Dank für den Hinweis, an die Versicherung hab ich gar nicht gedacht! ich hab gleich mal bei unserem Berater nachgefragt!

@creator: "irgendwie" haben wir den Weganteil wohl mitgekauft, der war einfach dabei, und ist auch verbüchert. Dem Vorbesitzer hat wohl auch Grundstück + 1/6 EWeg gehört, und hat uns das alles (privat) verkauft. Irgendwelche Vereinbarungen zum Weg mit den Nachbarn gibts meines Wissens nach keine. Wenn du mit Gebühren die Grundsteuer meinst, ja das ist kompliziert emoji angeblich kann die Gemeinde den 1/6 Betrag gar nicht einzeln vorschreiben, weil er zu gering ist. Deshalb gibts wohl eine "österreichische Lösung", jeweils jährlich reihum zahlt einer der sechs die 2€50 emoji Genau weiss ichs nicht, wir waren noch nicht dran...

Jedenfalls danke ich euch, nun seh ich schon klarer... ich werd aber nochmal auf der gemeinde nachfragen, und auch die kostenlose Rechtsberatung mal in Anspruch nehmen, vor allem möchte ich klären ob wir das Schild an einer vorhandene Straßenlaterne anbringen dürfen... (wehe es sagt mir jetzt jemand, Schilder an Straßenlaternen gelten nicht!)


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.12.2012  (#8)
@cre:

zitat..
Nun fürchte ich, dass wir als Eigentümer da eine gewisse Verantwortung haben, sprich: wenn sich da einer der (wenigen) Spaziergänger den Oberschenkel bricht, könnte man uns zur Verantwortung ziehen.


ich denke, dass benji erst durch seinen sturz auf den gedanken gekommen ist, was wohl passiert, wenn´s nicht ihn (oder einen der 6) hinprackt, sondern einen "fremden" - deswegen der verweis auf die haftpflicht bzw. private unfallversicherung.

allfällige regressforderungen werden den miteigentümern wohl wurscht sein, da es keine auswirkung auf ihre prämie haben wird (analog dem bonus-malus system bei KFZ).

btw: wir haben ja auch ein fahnengrundstück und beim erwerb anteilsmäßig dem nachbarn die strasse "abgekauft".
gründbücherlich steht er drinnen, vergebühren muss er´s natürlich auch.

gruß, alex

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.12.2012  (#9)
schlampige verhältnisse bergen immer ein risio@speeeedy: die versicherungen sind eh ok und duchaus sinnvoll, nur halt ned nur benji als vn und sein teil als risiko, sondern alle miteigentümer und alle anteile als risiko. ob man das als gruppe oder vertrag meherer vn und risken ausgestaltet, ist da imho nachrangig, nur würden sich die anderen 5 beim regress bedanken, wenn nur benji versichert wäre.

das versichern ist aber generell mal nachrangig - erst muss mal klarheit und einigkeit über die rechtswirkngen des ganzen bestehen und was darauf basierend in zukunft geschehen soll.
nur, weil noch keiner die idee hatte, den jeweiligen gebührenbescheid (und sei's nur die adressatenschaft) zu bekämpfen, heißt das noch lange nicht, dass das so passt. von privatrechtlichen troubles a la ersitzung, kostenersatz, erhaltungspflichten, servituten, außerbücherlichen begehrlichkeiten mal ganz zu schweigen... das ist meist haariger, als man glaubt und einigkeit ist ein hehres ziel... da kann man benji jetzt schon viel glück, geduld und gelassenheit wünschen...




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