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Pooldach durch Betonstaub verätzt?

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  •  styalmill
3.6. - 5.6.2017
6 Antworten | 6 Autoren 6
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Wir bekamen in den letzten 3 Wochen rund ums Haus Betonplatten verlegt (Semmelrock Senso Grande). Nun meint unser Nachbar durch den Betonstaub wurde ihr Poycarbonat-Pooldach 'verätzt' und verlangt dass die Versicherung unserer Gartenbaufirma Schadenersatz leistet - womöglich ein neues Pooldach? Übrigens ist Nachbars Pooldach ca 25 Jahre alt. Unsere Gartenbaufirma gibt zu dass sie anfangs nichts gegen den Staub gemacht haben, finden den Vorwurf der Verätzung aber 'absurd' und wollen nichts weiter unternehmen.
Es stimmt, leider hat die Firma anfangs nicht nass geschnitten, worauf es zu großer Staubentwicklung kam und an diesem windigen Tag natürlich der Staub auch zu den Nachbarn geweht wurde, die sich daraufhin direkt bei den Arbeitern beschwerten (von uns war zu der Zeit keiner zu Hause), danach wurde nur mehr nass geschnitten. Leider ließen die Nachbarn gerade an diesem Tag Ihr Pooldach und anderes reinigen, und so soll es zu der Beschädigung gekommen sein.
Ich habe bei meiner Internetrecherche nichts über Verätzung durch Betonstaub gefunden. Allerdings kann man bei Pflegehinweisen für Pooldächer lesen, dass man da auch viel falsch machen kann, und es könnte auch sein dass Nachbars Reinigungsfirma eine gute Ausrede braucht weil sie unsachgemäß gereinigt haben (zu wenig Wasser, falsche Reinigungsmittel, es war ein heißer, sonniger Tag,....). Noch dazu hat sich die Nachbarin am gleichen Abend über die Unfähigkeit ihrer Reinigungsfirma beschwert (ich weiß aber nicht genau was da falsch lief).

Kann uns jemand einen Tipp geben ob eine Verätzung wirklich möglich sein kann?
Mein Vorschlag wäre, die Nachbarn sollten sich direkt an dem Chef unserer Gartenbaufirma wenden. Mein Mann, der den Vorwurf einfach für ungerechtfertigt hält, möchte diesem aber einfach unnötige Schwierigkeiten ersparen. Wie ist die rechtliche Situation? Wer würde einen Sachverständigen zahlen?

Das Verhältnis zu den Nachbarn ist leider getrübt, sie werfen uns halt vor, dass sie durch unseren Hausbau nun schon so viele Unannehmlichkeiten hatten (Staub, Behinderung durch LKW, Lärm, aber sonst eigentlich nichts Außergewöhnliches)

  •  Richard3007
3.6.2017  (#1)
Nette Nachbarn....

Der Betonstaub is a Hund, man könnte sich eher alles zerkratzen als verätzen. Aber ich sehe da kein Problem darin, dass dein Gartenbauer seine Haftpflicht einschaltet genau dafür hat er diese ja. Wenn der SV der Versicherung meint es kann damit nichts zu tun haben, dürfen Sie sich über Ihn aufregen.

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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
3.6.2017  (#2)
was ist das dein Problem?
die Nachbarn sollen sich direkt an den Verursacher = Firma , wenden

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  •  stecri
  •   Gold-Award
4.6.2017  (#3)
Zumindest gut wenn eine offizielle Firma mit offizieller Rechnung bei dir gearbeitet hat 😆. Somit seh ich das auch mal wie die andren oben. Gib ihm die Nr und er soll den Chef anrufen... Halt uns am laufenden.

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  •  kernoel
  •   Silber-Award
4.6.2017  (#4)

zitat..
styalmill schrieb: Staub, Behinderung durch LKW, Lärm, aber sonst eigentlich nichts Außergewöhnliches)


Sind ja wirklich Dinge, die man so nicht erwarten darf beim Hausbau. Willkommen im Zeitalter der Empörungsgesellschaft.

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  •  styalmill
5.6.2017  (#5)
Hallo,
danke für eure Beiträge! Ja, bei uns arbeitet eine offizelle Firma ordnungsgemäß mit Rechnung, was ich bei der nachbarlichen Reinigunggsfirma zumindest bezweiflen möchte. Wie einige von euch vermerkt haben werden wir wohl dem Nachbarn vorschlagen direkt mit userer Gartenbaufirma Kontakt aufzunehmen und sehen was passiert. Werde berichten wie sich die Sache weiter entwickelt ...

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  •  luba
5.6.2017  (#6)
Im Normalfall haftet die Haftpflichtversicherung einer Firma nur für den Zeitwert von beschädigten Sachen. Was da bei einem 25 Jahre altem Pooldach wohl herauskommen würde? Mal unabhängig von der Verschuldensfrage....

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