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Pool-Grünland NÖ - Seite 2 teilen

17.8.2021 -12.8.2026    36 Antworten    15 Autoren 36 2026-08-12T23:47:49+02:00    5 Empfehlungen
Zusammenfassung
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  •  Helm
17.08.2021
41
Schönen guten Abend!

Es handelt sich bereits um ein häufig verwendetes Thema, es stellt sich mir aber eine weitere Frage:

In welchem Gesetzestext steht: dass im Grünland gebaut werden darf sofern es bewilligungs und Anzeigefrei ist?

das ist nämlich bei den meisten Beiträgen die Antwort gewesen.

Meine Gemeinde hat mir im ersten Schritt mitgeteilt, ein Pool bis 50qm ist im Grünland auf keinen Fall zulässig, obwohl Anzeige und bewilligungsfrei. Ich würde deshalb gern nochmals mit der Gemeinde (nö) telefonieren und mich auf Paragraphen beziehen können:)
Liebe Grüße

  •  EvaMaria81
28.1.2022  (#21)
Ich habe die SuFu genutzt und auch die Antworten von Karl10 gelesen. Ich würde einen 50m3 großen Pool in Nö im Grünland errichten wollen. (Hanggrundstück, er würde aber natürlich eingegraben werden) Es wird hier mit Begründung Geländeveränderung und Betonieren im Grünland seien nicht erlaubt und die Nachbarn könnten dies beanstanden,als "problematisch" deklariert.

Hat diese Argumentation irgendeine rechtliche Grundlage?
Danke!


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.1.2022  (#22)

zitat..
EvaMaria81 schrieb: Hat diese Argumentation irgendeine rechtliche Grundlage?

karl10 hats eh schon geschrieben, ein Pool bis 50m3 im Grünland ist erlaubt, auch wenn er betoniert ist.
Grünland und Geländeveränderung ist wiederum ein anderes Thema, für das aber nicht die Bauordnung relevant ist).


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  •  Dianane01
31.1.2022  (#23)
Kan mann auch Pool in Grünland Freihaltenflache Lärmschutz bauen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.2.2022  (#24)

zitat..
Dianane01 schrieb: Grünland Freihaltenflache Lärmschutz

Bist sicher, dass diese Bezeichnung so im Flächenwidmungsplan steht????

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  •  Dianane01
5.2.2022  (#25)
Ja, es steht Ggü Lärmschutz (im Nachbar Garten)
Es ist neben Gleisen.. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.2.2022  (#26)
Oben hast geschrieben "Grünland Freihaltefläche" (Abkürzung Gfrei) und jetzt is es "Grünland Grüngürtel" (Ggü)!? Sind ja 2 verschiedene Dinge. Is schon immer verwirrend.....

Und ja: ein bewilligungs- und anzeigefreier Pool wird möglich sein.

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  •  alles
25.4.2025  (#27)

zitat..
Karl10 schrieb:

Vorweg: es ist eindeutig und 100%-ig, dass in NÖ ein Pool bis zu einem Fassungsvermögen von 50 m³ nach bau- und raumordnungsrechtlichen Bestimmungen in jeder Widmungsart (Flächenwidmung) - und somit auch in der Widmung "Grünland" - zulässig ist.

Gilt hier rein die Beckengröße oder was bedeutet Fassungsvermögen? Wenn das Pool z.B. 9 x 4 Meter mit einer Tiefe von 150 cm hat, wären dies 54 m³; also mehr als 50 m³. Oder gilt der maximal mögliche Wasserstand des Beckens? Das wären bei so einem Becken mit Skimmer eine maximale Wasserhöhe von z.B. 138 cm unter 50 m³.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
26.4.2025  (#28)
naja, das Volumen eben vom Pool.
Unabhängig von der Wasserhöhe.

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  •  alles
27.4.2025  (#29)
Danke für Deine Einschätzung! Aber ist das so oder spricht da tendenziell der Hausverstand? Gibt es eventuell eine Definition über den Begriff "Fassungsvermögen", der in dem Bezug herangezogen werden kann?

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  •  TobiK
27.4.2025  (#30)

zitat..
alles schrieb:

Danke für Deine Einschätzung! Aber ist das so oder spricht da tendenziell der Hausverstand? Gibt es eventuell eine Definition über den Begriff "Fassungsvermögen", der in dem Bezug herangezogen werden kann?

Naja, der Begriff Fassungsvermögen ist hinreichend in Wikipedia als auch im Duden definiert.  Eine abweichende Definition existiert in der Bauordnung nicht. Inwiefern ist das relevant? Ich bin jetzt kein Poolprofi, aber wenn der Pool unbedingt 4m breit und die Wassertiefe 1,5m betragen soll, machst ihn eben 8,33m lang? Oder du baust illegal 9m und streitest dich im Zweifelsfall ewig mit der Gemeinde / BH darum? :-D 


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  •  christoph1703
28.4.2025  (#31)
Man kann ja das Becken auch bis über den Skimmer anfüllen, insofern würde ich das nicht gelten lassen. Ich bin da bei @TobiK, mach ihn halt ein paar cm kürzer und du kannst ruhig schlafen. Oder du baust einen Naturpool, der darf viel größer sein.

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  •  alles
28.4.2025  (#32)
Besten Dank für die zusätzlichen Anregungen. Wenn ich das so betrachte, scheint mein Ansatz zur Ausreizung fehlgeleitet. Dann müssen doch die genannten Alternativen angedacht werden emoji

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  •  Noom
7.8.2026  (#33)
Hallo, ich war Mitleser bei diesem Thema.
Meine Frage, hat wer einen Bewilligungsfreien Pool im Grünland gebaut? 
Wenn ja, wie war die Vorgehensweise oder hat eh Probleme geben oder wie sind die Erfahrung?

LG Noom

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.8.2026  (#34)
Ich hab zwar keinen Pool im Grünland gebaut, aber das macht keinen Unterschied.
Er ist bewilligungs- und anzeigenfrei, also einfach hinbauen.

karl10 hats hier detailierter beschrieben: https://www.energiesparhaus.at/forum-pool-gruenland-noe/64772_1#617489

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  •  bautech
  •   Gold-Award
12.8.2026  (#35)
Im Bauland brauchst bis 50 m3 Inhalt definitiv nix, im Grünland würde ich an deiner Stelle trotzdem kurz einen Blick in den (wenn vorhandenen) Raumordnungs- und Flächenwidmungsplan der Gemeinde werfen.
In NÖ ists grundsätzlich erlaubt, die Kommunen können jedoch gewisse Einschränkungen erwirken...
Vorgehensweise - wenn du lieb bist informierst deine Gemeinde, aber wenn's denn nicht sein muss würd ich einfach drauflosbauen 😀

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.8.2026  (#36)
@bautech 
Du Solltest bei dieser 100% klaren Thematik nicht verwässern und letztlich wieder verwirren.

zitat..
bautech schrieb: im Grünland würde ich an deiner Stelle trotzdem kurz einen Blick in den (wenn vorhandenen) Raumordnungs- und Flächenwidmungsplan der Gemeinde werfen.

Und was siehst du im Flächenwidmungsplan?? Genau: wie die Fläche gewidmet ist bzw. dass die Fläche als Grünland gewidmet ist. Was man dort bauen darf, steht aber nicht im Flächenwidmungsplan.

zitat..
bautech schrieb: in den (wenn vorhandenen) Raumordnungs- und Flächenwidmungsplan

JEDE Gemeinde in NÖ hat einen Flächenwidmungsplan!

zitat..
bautech schrieb: die Kommunen können jedoch gewisse Einschränkungen erwirken...

NEIN, in diesem Fall nicht. Ob ein Pool eine Bewilligung braucht oder nicht steht klar geregelt in der NÖ Bauordnung. Das ist Gesetz. Landesgesetze können nur vom Landtag beschlossen/geändert werden. Da kann die Gemeinde nichts "erwirken"!

zitat..
bautech schrieb: wenn du lieb bist informierst deine Gemeinde

Wer macht dann was mit dieser "Information"??

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