Pool-Grünland NÖ - Seite 2
17.8.2021
-12.8.2026
36 Antworten
15 Autoren
5 Empfehlungen
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Ich habe die SuFu genutzt und auch die Antworten von Karl10 gelesen. Ich würde einen 50m3 großen Pool in Nö im Grünland errichten wollen. (Hanggrundstück, er würde aber natürlich eingegraben werden) Es wird hier mit Begründung Geländeveränderung und Betonieren im Grünland seien nicht erlaubt und die Nachbarn könnten dies beanstanden,als "problematisch" deklariert. Hat diese Argumentation irgendeine rechtliche Grundlage? Danke! |
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karl10 hats eh schon geschrieben, ein Pool bis 50m3 im Grünland ist erlaubt, auch wenn er betoniert ist. Grünland und Geländeveränderung ist wiederum ein anderes Thema, für das aber nicht die Bauordnung relevant ist). |
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Kan mann auch Pool in Grünland Freihaltenflache Lärmschutz bauen? |
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Bist sicher, dass diese Bezeichnung so im Flächenwidmungsplan steht???? |
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Ja, es steht Ggü Lärmschutz (im Nachbar Garten) Es ist neben Gleisen.. |
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Oben hast geschrieben "Grünland Freihaltefläche" (Abkürzung Gfrei) und jetzt is es "Grünland Grüngürtel" (Ggü)!? Sind ja 2 verschiedene Dinge. Is schon immer verwirrend..... Und ja: ein bewilligungs- und anzeigefreier Pool wird möglich sein. |
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Gilt hier rein die Beckengröße oder was bedeutet Fassungsvermögen? Wenn das Pool z.B. 9 x 4 Meter mit einer Tiefe von 150 cm hat, wären dies 54 m³; also mehr als 50 m³. Oder gilt der maximal mögliche Wasserstand des Beckens? Das wären bei so einem Becken mit Skimmer eine maximale Wasserhöhe von z.B. 138 cm unter 50 m³. |
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naja, das Volumen eben vom Pool. Unabhängig von der Wasserhöhe. |
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Danke für Deine Einschätzung! Aber ist das so oder spricht da tendenziell der Hausverstand? Gibt es eventuell eine Definition über den Begriff "Fassungsvermögen", der in dem Bezug herangezogen werden kann? |
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Naja, der Begriff Fassungsvermögen ist hinreichend in Wikipedia als auch im Duden definiert. Eine abweichende Definition existiert in der Bauordnung nicht. Inwiefern ist das relevant? Ich bin jetzt kein Poolprofi, aber wenn der Pool unbedingt 4m breit und die Wassertiefe 1,5m betragen soll, machst ihn eben 8,33m lang? Oder du baust illegal 9m und streitest dich im Zweifelsfall ewig mit der Gemeinde / BH darum? :-D |
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Man kann ja das Becken auch bis über den Skimmer anfüllen, insofern würde ich das nicht gelten lassen. Ich bin da bei @TobiK, mach ihn halt ein paar cm kürzer und du kannst ruhig schlafen. Oder du baust einen Naturpool, der darf viel größer sein. |
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Besten Dank für die zusätzlichen Anregungen. Wenn ich das so betrachte, scheint mein Ansatz zur Ausreizung fehlgeleitet. Dann müssen doch die genannten Alternativen angedacht werden |
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Hallo, ich war Mitleser bei diesem Thema. Meine Frage, hat wer einen Bewilligungsfreien Pool im Grünland gebaut? Wenn ja, wie war die Vorgehensweise oder hat eh Probleme geben oder wie sind die Erfahrung? LG Noom |
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Ich hab zwar keinen Pool im Grünland gebaut, aber das macht keinen Unterschied. Er ist bewilligungs- und anzeigenfrei, also einfach hinbauen. karl10 hats hier detailierter beschrieben: https://www.energiesparhaus.at/forum-pool-gruenland-noe/64772_1#617489 |
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Im Bauland brauchst bis 50 m3 Inhalt definitiv nix, im Grünland würde ich an deiner Stelle trotzdem kurz einen Blick in den (wenn vorhandenen) Raumordnungs- und Flächenwidmungsplan der Gemeinde werfen. In NÖ ists grundsätzlich erlaubt, die Kommunen können jedoch gewisse Einschränkungen erwirken... Vorgehensweise - wenn du lieb bist informierst deine Gemeinde, aber wenn's denn nicht sein muss würd ich einfach drauflosbauen 😀 |
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@bautech Du Solltest bei dieser 100% klaren Thematik nicht verwässern und letztlich wieder verwirren. Und was siehst du im Flächenwidmungsplan?? Genau: wie die Fläche gewidmet ist bzw. dass die Fläche als Grünland gewidmet ist. Was man dort bauen darf, steht aber nicht im Flächenwidmungsplan. JEDE Gemeinde in NÖ hat einen Flächenwidmungsplan! NEIN, in diesem Fall nicht. Ob ein Pool eine Bewilligung braucht oder nicht steht klar geregelt in der NÖ Bauordnung. Das ist Gesetz. Landesgesetze können nur vom Landtag beschlossen/geändert werden. Da kann die Gemeinde nichts "erwirken"! Wer macht dann was mit dieser "Information"??
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