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Planänderung Haus nach Finanzierungseinreichung

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  •  rednaxela
6.10.2022 - 22.2.2023
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Hallo Leute,

Wir haben bereits im Mai die Unterlagen für unseren Kredit eingereicht, jedoch aufgrund extrem langer Bearbeitungszeit der Bank (Wüstenrot) erst jetzt den Schuldschein/Pfandurkunde bekommen.

Aufgrund der extremen Baupreissteigerungen in der Zwischenzeit ist der ursprünglich eingereichte Plan für uns leider nicht mehr leistbar und wir müssen deutlich "smarter" Planen. Konkret müssten wir von etwa 175 m2 Wohnfläche runter auf 150-160 m2 damit es für uns finanziell zu stemmen ist. Dieser Plan befindet sich gerade in Erstellung, unterscheidet sich jedoch schon sehr erheblich von dem ursprünglich eingereichten Plan. 

Weiß jemand wie das in der Regel von Banken gehandhabt wird? 

LG, Rednaxela

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.10.2022  (#1)

zitat..
rednaxela schrieb: Konkret müssten wir von etwa 175 m2 Wohnfläche runter auf 150-160 m2

 

zitat..
rednaxela schrieb: Dieser Plan befindet sich gerade in Erstellung, unterscheidet sich jedoch schon sehr erheblich von dem ursprünglich eingereichten Plan.

Sollte in der bankinternen Immobilienbewertung der für den Kreditbetrag notwendige Belehnwert auch mit der nun geringeren Fläche erzielt werden, so wird diese möglicherweise eine Zusage auch unter der nun geänderten Sicherheitenlage aussprechen. Reicht die Bewertung für eine volle Besicherung nicht aus, wird es problematisch.

So oder so ändert sich durch die Flächenänderung jedenfalls der Wert der von der Bank beanspruchten Sicherheit (in Abänderung vom ursprünglichen Kreditantrag, der auch Grundlage für die Risikoentscheidung war) - bedeutet: die Bank wird die geänderte Situation neu bewerten müssen bzw. kann von der aktuellen Finanzierungszusage zurücktreten. Jedenfalls muss eine neue Immobilienbewertung erstellt werden.
lg
Thomas

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  •  rednaxela
7.10.2022  (#2)
Hallo Thomas!

Es geht der Bank ja rein um die Wohnfläche so wie ich das bisher verstanden habe, korrekt? Solange sich die Wohnfläche sich nicht wesentlich ändert (nicht mehr als z.B. 5 m2 kleiner) sollte sich doch das Risiko für die Bank nicht wesentlich erhöhen solange sich die Bauqualität nicht ändert - korrekt? Der Grundriss selbst sollte für die Bank ja komplett unerheblich sein, oder? Zudem sind ja die Preise (=Wert) von Bestandsimmobilien in der Zwischenzeit auch angestiegen, was die Besicherung ja wieder erhöhen sollte?

Fragen über Fragen, sorry.

LG, Rednaxela

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
7.10.2022  (#3)
Hi,

zitat..
rednaxela schrieb: Solange sich die Wohnfläche sich nicht wesentlich ändert (nicht mehr als z.B. 5 m2 kleiner) sollte sich doch das Risiko für die Bank nicht wesentlich erhöhen solange sich die Bauqualität nicht ändert - korrekt?

richtig, jedoch

zitat..
rednaxela schrieb: Konkret müssten wir von etwa 175 m2 Wohnfläche runter auf 150-160 m2

das ist schon eine deutliche Reduktion

zitat..
rednaxela schrieb: Der Grundriss selbst sollte für die Bank ja komplett unerheblich sein, oder?

richtig, im Wesentlichen ist die Fläche wichtig

zitat..
rednaxela schrieb: Zudem sind ja die Preise (=Wert) von Bestandsimmobilien in der Zwischenzeit auch angestiegen, was die Besicherung ja wieder erhöhen sollte?

das wird nur eine "homöopathische" Auswirkung haben. Einreichzeitpunkt war ja heuer im Mai?

lg
Thomas


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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
7.10.2022  (#4)

zitat..
LiConsult schrieb:

───────────────

richtig, im Wesentlichen ist die Fläche wichtig


Wird die bebaute Fläche auch berücksichtigt. Und wie viel Abweichung wird toleriert.

Vorallem was macht die Bank wenn das Haus "plötzlich" zu klein ist, immerhin kann dann die Besicherung fehlen.

Was macht die Bank wenn das Haus größer ist, immerhin sollte es dann sogar mehr Wert sein.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
7.10.2022  (#5)

zitat..
tempo85 schrieb: Und wie viel Abweichung wird toleriert.

Vorallem was macht die Bank wenn das Haus "plötzlich" zu klein ist, immerhin kann dann die Besicherung fehlen.

streng genommen sollte sich bei der Nutzfläche gar nichts reduzieren, da die Immobilienbewertung auf Bodenwert (= Bodenpreis) und Sachwert (= (altersbereinigter) Errichtungspreis) abzüglich Belehnwertabschlag basiert. Wenn die Fäche größer werden sollte (und die Kosten für die Errichtung gleich bleiben) wird die Bank weniger Problem damit haben.


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  •  Joulia
21.2.2023  (#6)
Falls es noch jemanden interessiert -> Wir haben unseren Einreichplan nach Einreichung der Finanzierung bei der Wüstenrot noch recht stark geändert (Keller hinzugefügt, Grundriss geändert). Wüstenrot hat bestätigt dass dies kein Problem ist, da das Gebäude aufgewertet wird und das gut für die Bank ist. Die WNF darf sich halt nicht siginifikant verkleinern damit der Beleihungswert hoch genug bleibt. - Kondition blieb bei uns davon unangetastet (1.99% fix auf 20J fix, 2.3% effektivzins, ... pfuhhh.... 😎)

LG J

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#7)
Fein, dann wurde meine PN-Info an dich somit bestätigt. 👍 

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