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Pfusch vs. Freundschaftshilfe

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  •  jebs
20.2. - 23.2.2017
7 Antworten | 6 Autoren 7
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Hallo allerseits!

Hat schon jemand mit dem Thema Pfusch vs. Freundschaftshilfe aus Drittland gehabt?

Folgender Fall:
2 Familien (Verheiratet), 2. Generation aus Bosnien (Drittland), gebaut wird ein Doppelhaus, eingetragen im Grundbuch sind alle 4.

1. Familie: Vom Ehemann der Vater ist in Pension Daueraufenthalt in Österreich.
1. Familie: Von Lebensgefährtin der Vater ist Elektriker Daueraufenthalt in Österreich und Arbeitet.

2. Familie: Von Lebensgefährtin der Vater ist Baumeister, wohnt aber in Bosnien hat kein Daueraufenthalt in Österreich, kann aber max. 3 Monate in die EU einreisen.

Die 3 Männer erklären sich bereit hier zu helfen und verlangen nichts für Ihre Leistung.

Ist das nun erlaubt? Von der 2. Familie der Vater muss hier Sozialversichert werden?
Hier gibt es so viele Meinungen die etwas weit auseinander gehen.

MfG

  •  streicher
  •   Gold-Award
20.2.2017  (#1)

zitat..
Hier gibt es so viele Meinungen die etwas weit auseinander gehen.


So wird es auch hier sein.
Du könntest das aber beim Finanzamt klären/anfragen.


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  •  23dg
  •   Bronze-Award
20.2.2017  (#2)
In die EU einreisen bedeutet aber nicht hier "arbeiten" zu dürfen. Das ist nicht nur eine Frage für das Finanzamt, sondern Gebietskrankenkasse, etc.

Der Vater von der 2. Familie kann nicht so einfach sozialversichert werden, da er ja keine Arbeitserlaubnis hat oder doch?

Darf dir aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht mehr dazu sagen.

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
21.2.2017  (#3)
wenn dich die beiden besuchen und nur helfen, was will man da anelden und bezahlen? sote doch kein unterschied sein zu einem nachbar oder?

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  •  streicher
  •   Gold-Award
21.2.2017  (#4)
Im Grunde würde ich das auch so sehen, vor allem wenn es Verwandtschaftsgrad 1 ist (Geschwister, Eltern).
Aber ich habe selber schon andere Meinungen gelesen.


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  •  felis
  •   Silber-Award
21.2.2017  (#5)
also für den fall der fälle sollte sichergestellt sein, dass der einreisende vater versichert ist.
üblicherweise hat er in BIH eine ges. Krankenversicherung, mit der müsste geklärt werden ob für den Aufenthalt die kosten übernommen werden, dafür gibt es ein Formular (ähnlich dem früheren auslandskrankenschein), damit kann er in Ö zum Arzt gehen, sollte er sich verletzten.
bzgl.steuer:
ich glaube wenn die Verwandtschaftsverhältnisse klar nachweisbar sind, sollte es keine Probleme geben - das ist aber nur meine Meinung, keine fachliche Beurteilung. uns wurde es jedenfalls bzgl. "helfer" so erklärt.

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  •  chris464
  •   Silber-Award
21.2.2017  (#6)
meine eltern und mein schwager haben auch geholfen, bis auf das Thema Versicherung bei Unfällen würde ich hier keinen großen Radau mehr schlagen. Solang das wirklich Verwandte 1. Grades sollte das ja kein Thema sein?

Finde felis Vorschlag gut.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#7)
es ist immer noch so.. - ....dass man eine schuld beweisen muss und nicht seine unschuld. ein pfusch liegt nur vor, wenn der bauherr eine gegenleistung gibt und diese nicht versteuert wird. d.h. selbst wenn dir ein ausländischer arbeiter hilft, muss das schon über wochen gehen damit man aufgrund von systematischer arbeit eine gegenleistung annehmen kann. oder die finanzpolizei kann nachweisen, dass es gegenleistung gegeben hat (zeugenaussagen, elektronische zahlung, etc.).

es gelten auch eine jause oder getränke als gegenleistung, was ich persönlich problematisch finde und hier sicher auch gegen das gesetz verstoßt habe (keine sorge, schon verjährt).
das finanzamt kommt aber nicht und fragt die leute ob sie geld bekommen, die wissen ja eh welche antworten es da gibt. die beobachten verdächtige baustellen wochenlang, machen fotos der arbeiter und der fahrzeuge mit kennzeichen usw. und legen das in den akt. sie lassen dann wochen später die baustelle erst hochgehen mit finanzpolizei, wo dann die identitätsfeststellung und befragungen der arbeiter stattfindet und man mit den fotos sytsematisches arbeiten nachweisen versucht. aber selbst wenn gegenleistung passiert, kann es trotzdem ein schlüssiger werkvertrag sein der später sauber abgerechnet wird.
schwierig wird das beim personal, dass keine arbeitsgenehmigung oder gar keine aufenthaltsgenehmigung im land hat. es liegt dann am richter das als systematische arbeit zu beurteilen, und deshalb eine gegenleistung anzunehmen. besonders leicht ist das, wenn der dann nicht mal die sprache des bauherrens spricht, da kann man keine freundschaftshilfe mehr annehmen. dann ist man nicht nur im steuerrecht sondern noch empfindlichere strafen gibts für die illegale beschäftigung von ausländern. andere dinge wie fehlende gewerbeberechtigung, werkvertrag als einzelperson im nicht freien gewerbe, nicht-einhalten von normen sind der finanzpolizei wieder egal, aber die krankenkassen hängen sich manchmal auch den strafverfahren an.

die von der finanzpolizei gemachten fotos werden lange gesammelt. wenn der installateur mit dem kastenwagen da war, verknüpfen sie fotos mit seinem steuerakt. bei siener steuerprüfung fünf jahre später will der prüfer dann die rechnung für diese baustelle sehen. erst dann bekommt der ein problem. wenn das sofort kontrolliert wird auf der baustelle könnte ja sonst jeder sagen: rechnung folgt eh, offizieller auftrag.

bei uns in oberösterreich wurde vor 10 jahren extrem viel kontrolliert, weil die grenzbeamten von der tschechischen grenze zur finanzpolizie gewandert sind und plötzlich viel ressourcen da waren.

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