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Pauschalfixpreis / Formulierung so OK [OÖ]

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  •  riedl
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.12. - 17.12.2014
17 Antworten 17
17
Wir sind gerade am endverhandeln unseres Angebots und wollen kein Regieangebot.

Baufirma A schreibt:
"Grundlage für dieses Angebot mit einem Pauschalfixpreis ist der Entwurfsplan vom XXXXXXX sowie unser Gespräch vom XXXX"

Baufirma B schreibt:
"Die Massen, Stunden und Mengen wurden zu einen Pauschalfixpreis ermittelt. Ausgenommen sind die Fundamentierungsarbeiten und Alternativpositionen mit E gekennzeichnet. Diese Positionen werden nach tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt."

1.) Ist Pauschalfixpreis der richtige Begriff? Beim ergoogeln kommt da nicht viel. Ist vielleicht eine andere Formulierung besser, richtiger?

2.) Wenn Pauschalfixpreis stimmt, können dann noch Überschreitungen verrechnet werden? Entwurfsplan ist Basis nach dem gerechnet wurde, aber wenn sich die Baufirma verrechnet hat...ist das deren Problem...Pauschalfixpreis?

3.)Was würdet ihr noch hineinschreiben? Haben wir an etwas nicht gedacht?

  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
13.12.2014  (#1)
Wenn pauschale, dann bitte (bewilligten) einreichplan als basis nehmen. Zusatzvereinbarungen schriftlich festhalten. Regeln der technik zur vertragsgrundlage erklären, falls fassade im leistungsumfang enthalten ist zusätzlich die verarbeitungsrichtlinien für wärmedämmverbundsysteme in letztgültiger fassung.

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  •  nereug
13.12.2014  (#2)
Die Leistungsbeschreibung ist am wichtigsten.

Also welche Art der Ausführung / welche Produkte usw.

Alles was nicht schriftlich angeführt ist, kann zu Regiearbeiten oder Nachverrechnungen prüfen.

Vielleicht wäre es besser zu vereinbaren. Jede von diesen Vertrag abweichende Zusatzleistung, welche zu Mehrkosten führt, sind schriftlich zu vereinbaren.

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  •  riedl
  •   Silber-Award
13.12.2014  (#3)
@Thomasdoe: Danke für deinen Beitrag.
Einreichplan wollen sie nicht als Basis nehmen, weil der erst vom Baumeister erstellt werden muss und sie erst die Unterschrift unter den Vertrag sehen möchten.

Sorry, hätte ich erwähnen sollen, es geht bei diesem Angebot nur um den Rohbau, spricht Rohbau+Dach ohne Erdarbeiten.

@nereug: Danke für deinen Beitrag: Leistungsbeschreibung ist sehr vollständig, die sollte passen. Dinge die bei der Besprechung noch zu Tage kamen will ich auf Jedenfall schriftlich im Vertrag haben auf einer Zusatzseite.
"Das mit den jede die von diesen Vertrag abweichende Zusatzleistungen..." ist ein guter Tipp/Satz. Denn werde ich mit aufnehmen lassen.

Vom Gefühl her sind in der momentanen Fassung noch einige Schlupflöcher drinnen um den Preis dann nach Fertigstellung nach oben zu treiben.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
13.12.2014  (#4)
Planung und ausführung seperat beauftragen?


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  •  eggerhau
13.12.2014  (#5)
Pauschalfixpreis / Formulierung so OK -

zitat..
riedl schrieb: Wir sind gerade am endverhandeln unseres Angebots und wollen kein Regieangebot.

Es gibt da auch - wie für Jedes und Alles - eine Norm. Eventuell hilft Dir das ja weiter.
ÖNORM B 2110 Ausgabe: 2013-03-15 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm emoji
Gruss HDE


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  •  riedl
  •   Silber-Award
13.12.2014  (#6)
thomasdoe: Ja, das haben wir heute auch schon besprochen, also ich und meine Frau. Ich bin gerade am googeln nach einem geeigneten Planer in der Gegend.

eggerhau: ÖNORM B2110...werde ich mir anschauen, uff ein ziemlicher Schmöcker, aber jetzt kommen eh Weihnachtsferien emoji

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  •  rainer1977
  •   Silber-Award
14.12.2014  (#7)

zitat..
riedl schrieb: werde ich mir anschauen, uff ein ziemlicher Schmöcker, aber jetzt kommen eh Weihnachtsferien

Gehst du noch in die Schule?emoji

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  •  riedl
  •   Silber-Award
14.12.2014  (#8)
WeihnachtsURLAUB...zwei Wochen Firma zu emoji

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
14.12.2014  (#9)
am besten wäre es den ausführenden baumeister mit der planung zu beauftragen, dann kann er Mehrleistungen aufgrund von fehlplanungen mit sich selbst abrechnen...

In der b2110 steht jetzt nicht wirklich viel was riedl weiterhilft, die verbindlichkeit der werksvertragsnormen wär ja durch die regeln der technik schon gegeben. wichtig ist halt umfangreiche vertragsgrundlagen, keine abänderungen am gebäude ohne vorherige schriftliche beauftragung durch den bauherrn, basis lv mit preisen hinterlegen, so kann man kontrollieren ob ein m² decke im zusatzangebot auch das selbe kostet wie ursprünglich angeboten, ...

bei mehrkosten für bewehrung etc. immer auf den standpunkt: "habe ein stück haus bestellt, liefere das gefälligst" zurückziehen.

mfg

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  •  kkp
14.12.2014  (#10)
Hallo!

Ob der Plan vom Baumeister erstellt / unterschrieben bzw. von der Behörde genehmigt ist, sollte für ein Anbot egal sein. Grundlage jeder Pauschale muss ein exakt definierter Leistungsumfang sein. Ob dies mittels eines Leistungsverzeichnisses mit Leistungspositionen oder einer funktionalen Leistungsbeschriebung geschieht, ist ebenso egal.

Da viele (Komplett-) Anbieter von Haus aus jedoch ohne Erdarbeiten und Aufschließungsarbeiten anbieten, wäre es sinnvoll diese Leistungen vorab festzulegen und ins Pauschalanbot aufzunehmen.

Grundsätzlich empfehle ich dir, ohne genehmigten Bauplan keinen Vertag zu unterschreiben. Es kann eben im Zuge des Genehmigungsprozesses noch zu Änderungen kommen, die sich auf die Kosten auswirken. Sicherlich gibt es auch Änderungen, die zu keinen Mehr- oder Minderkosten führen. Auf das würde ich mich jedoch auf keinen Fall verlassen.

Lasse das Anbot am besten von einem Fachmann prüfen. Dieser kontrolliert die Leistungsbeschreibung und die Mengen und gibt dir Tips für etwaige Zusatzformulierungen.

LG, Klaus

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  •  riedl
  •   Silber-Award
14.12.2014  (#11)
@thomasdoe: Es wäre das Ziel gewesen den ausführenden Baumeister mit der Planung zu beauftragen.
Nur will der erst eine Unterschrift unter einem Vertrag sehen bevor, der irgendwas angreift.

Ich brauche aber den Einreichungsplan weil die Kosten für das Fundament noch nicht fixiert werden konnten. Können wir nicht fixieren weil eben erst der Auftrag erfolgen muss...eine Pattstellung.

Lösung: Plan jemanden anderen beauftragen oder der einen anderen Baumeister zu suchen, gehen wir gerade durch.

Wie du richtig sagst, wir wollen ein Haus bestellen und bauen lassen und einen bestimmten Betrag dafür bezahlen. Mehrkosten die am Ende auftreten könnten, wollen wir möglichst vermeiden, man hat ja kein endloses Budget.

@kkp: Ich hab mir gerade notiert, das wir das in den Vertrag hineinnehmen werden, danke.
Also Vertrag kann erst erfüllt werden, wenn ein genehmigter Bauplan vorliegt.

Für eine Prüfung des Angebots bzw. Leistungsbeschreibung...wende ich mit da an einen Planer oder Architekten?


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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
15.12.2014  (#12)
ich würde dir ja gerne eine firma empfehlen, bei der das ohne probleme funktioniert hat, aus früheren beiträgen weiß ich aber das du aus einer ganz anderen gegend kommst....

für die angebotsprüfung muß es nicht unbedingt ein architekt sein.

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  •  bobthebuilder
15.12.2014  (#13)
Hi, einen seperaten Vertrag/Beauftragung an deinen BM für Planung/Einreichung? Die Kosten dafür bei Beauftragung für Rohbau wieder abziehen?

meine 5 cent

lg

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  •  kkp
15.12.2014  (#14)
Hallo!

Zur Prüfung von (Bau -) Leistungsverzeichnissen oder Angeboten kommen

- Ingenieurkonsulenten
- Architekten
- Baumeister
- Technische Büros
- Alleskönner emoji

in Frage (Reihenfolge willkürlich).

Grundsätzlich sollte jeder Planer das können, nur kann oder will dies eben nicht jeder auch machen.

LG, Klaus



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  •  riedl
  •   Silber-Award
15.12.2014  (#15)
@thomasdoe: Danke, ja ich bin wo anders am bauen emoji ich werde mich mal umsehen in unserer Gegend.

@bobthebuilder: Ja, war auch meine erste Idee einen eigenen Vertrag für die Leistung Planung/Einrichung zu machen...das machen sie leider nicht, wollen sie nicht. Hätte ich auch gleich bezahlt, hätte man dann nicht abziehen müssen.

@kkp: Danke, da werde ich mich umhören...irgend jemand wird sich schon finden der will emoji

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  •  Shelby
  •   Bronze-Award
17.12.2014  (#16)
Ich habe die Planungs- und Einreichungstätigkeiten auch vom eigentlichen Rohbauprojekt getrennt. Zuerst eine Pauschale für Energieausweis, Baubeschreibung, Einreichplan und die notwendige Durchführung mit den Behörden. Basierend auf diesem genehmigten Einreichplan wird der Vertrag für den Rohbau finalisiert. Zusätzlich zur ohnedies schon guten Leistungsbeschreibung des Baumeisters, habe ich noch weitere Details zum Vertrag dazu genommen.

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  •  riedl
  •   Silber-Award
17.12.2014  (#17)
@Shelby: ja, im nachhinein wär das jetzt bei uns auch besser so gewesen, Einreichtätigkeit und Rohbauprojekt zu trennen.
Da ja noch kein Vertrag unterschrieben wurde, steht noch alles offen.
Nur wär jetzt schon alles in trockenen Tüchern und unterschrieben, wenn uns der Baumeister entgegenkommen würde.

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