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Passivhaus/Bauklasse 1 ja/nein?

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  •  bernd71
17.4. - 26.4.2007
5 Antworten 5
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Hallo,
ich bin im Besitz eines Grundstücks wo Bauklasse 1 besteht, und möchte darauf gerne ein Passivhaus mit zwei Geschossen und Flachdach errichten. Von der Gemeinde wurde mir gesagt das es da einer "Ausnahmegenehmigung" bedarf, die aber vom Gemeinderat beschlossen werden müsste.

Gibt es Jemanden der ähnliche Erfahrungen hat, oder gibt es eine Möglichkeit die 5 Meter Traufenhöhe zu umgehen?

Oder ist es besser man verzichtet in Bauklasse 1 auf ein modernes Passivhaus?

lg
bernd

  •  chris
17.4.2007  (#1)
andere Bauformen - es gibt auch andere Bauformen um Passivhäuser zu realisieren. Die Bauweise "Quader mit Flach/Pultdach" wird nur deswegen oft bei Passivhäusern umgesetzt, da sie am günstigsten zu realisieren ist. Soweit ich weiss gibt's je nach Bauordnung u.U. Möglichkeiten um die Berechnung der Gebäudehöhe zu beeinflussen (Vorbauten, spezielle Dachformen...) Weiterhelfen kann Dir da aber nur ein wirklich guter Planer.

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  •  brachus
19.4.2007  (#2)
bauklassen - hallo

jedes bundesland hat seine eigenen bauklassen (mögliche höhe des gebäudes)
bauklasse hat nichts mit art und gestaltung des gebäudes zu tun !!!! es geht rein um die höhe des gebäudes
du kannst die bestimmungen der bauklassen in der jeweiligen bauordnung nachlesen. http://www.wkw.at/docextern/abtwipol/refumwelt/betriebsanlagen/ROG_Bundeslaender-Aufstellung.htm

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  •  bernd71
20.4.2007  (#3)
hallo - es ist halt schwierig ein 2 geschossiges Haus in "Würfelform" zu bauen und die Bauklasse 1 einzuhalten. Ich hab mir im Internet die Fotogalerie von bereits realisierten Passivhäusern angesehen, und da waren min 95% höher als die 5 Meter Traufenhöhe.

Eigentlich wollte ich ein paar Tipps, ob es eine Möglichkeit gibt diese 5 Meter zu umgehen, oder ob es Erfahrungen gibt, mit antrag auf Umwidmung... Sondergenehmigung....

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  •  creator
21.4.2007  (#4)
das kann man ohne ortsangabe/bl - nicht beantworten, zudem ist fraglich, ob das ein hanggrundstück ist und wo die grundlinie für die vermittelte gebäudehöhe - die dann für die bauklassenbestimmung herangezogen wird - liegt. bei hanggründen kann sich das durchaus ausgehen, empfehlenswert wäre es dennoch, mit dem bürgermeister als baubehörde erster instanz zusammen alles zu dokumentieren (auch zusagen in gesprächen!!!) und vor allem die nachbarn einzubinden. nix ist blöder als ein erfolgreicher einspruch eines nachbarn, weil der bürgermeister glaubt, "das kann man schon machen".

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  •  Maxim
26.4.2007  (#5)
Hallo - Haben das selbe Problem gehabt haben es dahingehend gelöst indem wir im vorderen und im hinteren Bereich des Hauses jeweils einen Balkon vorgesetzt haben der mindestens ein Drittel der gesamtbreite des Hauses haben muss.Zu der Traufenhöhe von 5 metern denkt man sich eine fiktive Linie von 35-45 Grad und damit sollten sich 2 Geschosse mit Flachdach ausgehen.

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