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Paragraph 7 der NÖ Bauordnung

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  •  wa165
8.7. - 11.7.2016
8 Antworten 8
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Hallo,

Ich habe in einem anderen Thread hier (http://www.energiesparhaus.at/forum/41666) gelesen, dass man als Nachbar verpflichtet sein kann, Zugang zum eigenen Grundstück zu gewähren.

Trifft das auch in meinem Fall zu?

Mein Nachbar möchte jetzt bauen, sein Grundstück liegt an einem schmalen Weg, der zwei Straßen verbindet. Der Weg ist öffentlich, außer auf meinem Grundstück. Eigentlich sind es also zwei Sackgassen, die durch einen privaten Weg auf meinem Grundstück verbunden sind. Mein Stück des Weges nutze nur ich, Fahrverbotstafeln sind vorhanden.

Da der Weg auf der anderen Seite schlechter und enger ist, wäre es für den Nachbarn sicher einfacher über mein Grundstück zuzufahren, Mit großen LKWs und Gerät ist es vielleicht sogar die einzige Möglichkeit.
Da das ein größerer Bau werden soll, wäre es mir wesentlich lieber, wenn er anders zufahren müsste.

Bisher hat er mich nur telefonisch kontaktiert und ich habe abgelehnt.
Gilt dieser Paragraf auch für die Zufahrt?
Vielen Dank

mfg

  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
8.7.2016  (#1)
Ich sage mal JA du musst ihm die Zufahrt gestatten.
Mal anders gefragt....Warum willst du ihm die Zufahrt verbieten? Was spricht dagegen, dass die LKW über deinen Zufahrtsweg fahren? Einfach nur so?

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  •  wa165
8.7.2016  (#2)

zitat..
stretch4u schrieb: Warum willst du ihm die Zufahrt verbieten?


Ich denke mal das Übliche, Lärm, Dreck, mögliche Schäden usw. seine Baustelle ist ein Stück weit weg, aufgrund der Grundstücksgröße, aber wenn dann bei mir die LKWs, Betonmischer etc. durchfahren betriffts mich. Und da handelt sichs wie oben schon angemerkt nicht um ein EFH, sondern eine Wohnanlage.

Die Zufahrt zu dem fertigen Bau ist dann aber wirklich nicht mehr mein Problem, oder können die mich da auch zwingen?
(Das habe ich schon als das Grundstück vermessen wurde kategorisch abgelehnt, wurde damals akzeptiert.)

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  •  maider187
8.7.2016  (#3)

zitat..
wa165 schrieb: Und da handelt sichs wie oben schon angemerkt nicht um ein EFH, sondern eine Wohnanlage.


wenn sie danach alles wieder auf "Neu" Zustand bringen wäre dagegen ja nix zum einwenden, oder?
Vielleicht kannst ja was für dich Raushauen.. eine Hand wäscht die andere würde ich mal sagen
und beide waschen das Gesicht emoji emoji emoji

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  •  wa165
8.7.2016  (#4)

zitat..
maider187 schrieb: wenn sie danach alles wieder auf "Neu" Zustand bringen wäre dagegen ja nix zum einwenden, oder?


Ich bin lieber der, den man in Ruhe lassen sollte und möchte auch nichts für mich herausschlagen, und dann noch eine schlechte Nachrede haben. Und wenn mein Weg zu schön ausschaut, kommt vielleicht noch jemand auf die Idee ihn zu benutzen, dann muss ich mich wieder wehren und bekomm nochmal den schwarzen Peter.

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  •  maider187
8.7.2016  (#5)

zitat..
wa165 schrieb: Ich bin lieber der, den man in Ruhe lassen sollte


klingt ja fast wie eine Drohung oder nur falsch ausgedrückt?

wenn das alles vertraglich festgesetzt wird gibt ja kein Problem...

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  •  wa165
8.7.2016  (#6)
Nein, absolut keine Drohung, ich frage ja extra hier nach, weil ich alles zulasse was rechtlich gedeckt ist, ich bin auch der Meinung, jeder soll auf seinem Grund tun können, was er will.
Ich wollte damit sagen, dass ich kein Freund von eine Hand wäscht die andere bin, denn viel zu oft meinen dann beide draufgezahlt zu haben, das belastet die Nachbarschaft erst recht.Ich muss mit niemandem gut Freund sein, will aber auch keine Konflikte.
Und ich möchte auf keinen Fall irgendetwas zulassen das auf lange Sicht dazu führt, dass auch mein Weg öffentlich befahrbar wird, das würde meine Lebensqualität empfindlich einschränken.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.7.2016  (#7)

zitat..
wa165 schrieb: Gilt dieser Paragraf auch für die Zufahrt?

Auch wenn im Gesetz nicht ausdrücklich angeführt, wird es so sein. Es geht um, alles, was in verbindung mit der Errichtung des Bauwerkes notwendig ist.
Die Frage wird hier sein, ob und wie eine BAuführung ohne Zufahrt über dein grundstück überhaupt möglich ist. Wenn sie grundsätzlich möglich ist, aber halt zusätzliche Kosten und Mühen entstehen, dann kommts darauf an, ob dieser zusätzliche Aufwand "unverhältnismäßig" ist.

Natürlich können sich die NAchbarn im guten Einvernehmen immer auf alles mögliche einigen.
In einer Situation wie deiner würde ich aber eher zu einer unabhängigen, objektiven Entscheidungsinstanz raten. Ich würde das der BAubehörde und deren Sachverständigen entscheiden lassen (d.h. ist die Zufahrt über dein grundstück überhaupt notwendig? Wenn ja, wann, wie oft, mit welchem Gerät usw. + Beweisischerung, in welchem Zustand derzeit alles ist und dem Auftrag an den Nachbarn, wenn alles vorbei ist, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Es gibt hier ganz einfach unzählige Punkte, über die man sehr rasch in Diskussion und postwendend in Streit kommen kann.
Ich würde dem NAchbarn sagen, welche Bedenken du hast, dass du aber akzeptieren wirst, was lt. Gesetz (objektiv) vorgesehen ist und das soll eben ein unabhängiger Dritter entscheiden.Das kann man durchaus auch im beiderseitigen Einvernehmen "vereinbaren".

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  •  wa165
11.7.2016  (#8)
Danke Karl10, das selbe habe ich mir auch gedacht. Ich werde jetzt einfach warten, was als nächstes kommt, vielleicht hab ich Glück und sie bauen die andere Steite der Zufahrt aus, mMn. brauchen sie später für die fertigen Wohnungen sowieso eine ordentliche Straße.

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