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Ortsbildgutachten gefordert - 4500 Euro?

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  •  Amateure
24.3. - 25.3.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Wir wollen in NÖ in einer Gemeinde ohne Bebauungsplan bauen, vor kurzem hat unsere Planerin den Entwurf zur Vorbegutachtung an die Gemeinde übermittelt, worauf vom dortigen Bauamtsleiter der Einwand gekommen ist, dass das Haus aufgrund des Flachdaches dem Ortsbild widersprechen könnte, weswegen jedenfalls ein unabhängiges Ortsbildgutachten nötig wäre [Zitat: "Ein unabhängiges Ortsbildgutachten (Architekt wird von uns auf Kosten des Bauwerbers beauftragt)" wäre für eine positive Baubewilligung jedenfalls beizubringen.]

Auf unsere Nachfrage hin "können die Kosten für das Gutachten um die 4500 Euro liegen".

Es stimmt, dass in der Umgebung mehrheitlich Sattel- und Walmdächer sind, andererseits ist vom Gehsteig vor unserem Grundstück aus ein bestehendes (Mehrparteien-)Haus mit Flachdach zu sehen ist. Aber ganz unabhängig davon, ob es dort ins Ortsbild passt - ich denke diese Frage werden wir hier nicht klären können - würde mich interessieren, ob wir zum Einreichen wirklich ein Gutachten um 4500 Euro bezahlen müssen? Wir kennen uns da leider nicht aus, aber haben z.B. gehört, dass wir einen Amtssachverständigen verlangen sollten (bzw. solch einer auch in erster Linie herangezogen werden sollte), weil der einen Satz von € 13,80 (pro halbe Stunde?) hat und ein Architekt ein Vielfaches kostet, daher waren wir von den 4500 jetzt schon sehr geschockt. Laut der letzten Aussage vom Bauamtsleiter soll das Gutachten von einem unabhängigem Gutachter erstellt werden, "vorzugsweise vom Gebietsbauamt".  

Wie läuft das normal, also wer beauftragt da wen bzw. wie sollten wir jetzt vorgehen? 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.3.2021  (#1)
Eines vorweg: (notwendige) Gutachten in einem Bauverfahren müssen immer von der Baubehörde eingeholt/beauftragt werden. Niemals vom Bauwerber!

Wenn Behörden einen Sachverständigen brauchen, dann haben sie sich zunächst "Amtssachverständiger" zu bedienen, wenn sie solche selbst im Personalstand haben oder wenn ihnen solche "zur Verfügung" stehen. Nur wenn beides nicht zutrifft, dürfen sie nichtamtliche Sachverständige beiziehen.

Ortsbildgutachter haben die wenigsten Gemeinden im eigenen Personalstand. Jedoch stehen Sachverständige der Gebietsbauämter bzw. der Landesregierung den Baubehörden grundsätzlich "zur Verfügung", soferne es die Zeit neben ihren sonstigen amtsinternen Aufgaben zulässt.

Das heißt jetzt: Die Baubehörde müsste zunächst beim Land (Gebietsbauamt) anfragen, ob ein Sachverständiger für ein Ortsbildgutachten zur Verfügung steht. Alle Gebietsbauämter haben Ortsbildgutachter in ihrem Personalstand und in der Regel werden solche Gutachten für Gemeinden im Bauverfahren auch gemacht.

Es ist also zunächst dieser Weg/diese Möglichkeit abzuklären, bevor ein (nichtamtlicher) Architekt bestellt wird.

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  •  deirflu
25.3.2021  (#2)
Wenn da schon ein Flachdach in unmittelbarer Nähe steht, tut sich die Gemeinde aber irgendwie schwer mit ihrer Argumentation gegen eure Pläne. 

Bevor ich mir Gedanken über das Gutachten machen würde, würde ich noch einmal mit der Gemeinde sprechen und darauf hinweisen das es dort schon ein Flachdach gibt bzw warum und wie dieses genehmigt wurde. Muss halt wirklich die selbe Gemeinde sein!

Evt hilft es auch beim Besitzer des anderen Hauses nachzufragen. Einfach mal anleuten, hab bis jetzt nur positive Erfahrungen mit potenziellen Nachbarn gemacht wenn man Sie fragt wie das so gelaufen ist mit dem eigenen Bau.   

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