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Optionsrecht auf Verlängerung

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  •  Fridolin01
28.11.2025 1
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Hallo!

Mein Mietvertrag läuft sm 15.03.2026 aus und ich hab im Vertrag folgendes stehen:

"Eine Verlängerung des Mietvertrages ist aus heutiger Sicht, und bei regelmäßiger Einzahlung
der vorgeschriebenen Gesamtmiete bis zum fünften Tag eines Monats, möglich. Dem Mieter
wird ein einmaliges Optionsrecht auf eine Verlängerung von 5 Jahren eingeräumt."

Ich habe immer pünktlich gezahlt und möchte nun verlängern.

Was sagt ihr dazu?- Könnte der Wortlaut "...aus heutiger Sicht..." gegen mich verwendet werden? Dann wäre der gesamte Absatz ja belanglos. ich wollte aber damals das Optionsrecht bewusst in den Vertrag mit aufgenommen haben. Wurde ich für dumm verkauft?

Der Vermieter hat auf meine Frage, ob Verlängerung möglich, schon mal abgesagt (Email).

Danke!

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  •  mkurzmann
28.11.2025  (#1)
Wie begründet der Vermieter die Ablehnung?

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