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OÖ rechtlicher Widerspruch: Zufahrt auf geteiltem Grundstück [OÖ]

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  •  Malinche
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
18.2. - 21.2.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Wir wollen im Bezirk Gmunden bauen. Leider hat der vorherige Besitzer kurz bevor wir unser Grundstück besichtigt haben, eine Teilung in Auftrag gegeben. Mit der Positionierung des Hauses klappt es trotzdem ganz gut und darum wollten wir ursprünglich keine unnötigen weiteren Behördengänge.

Nun fordert aber das Bauamt, dass beide Grundstücke über eine gemeinsame Einfahrt befahren werden (ist auch in der Bauplatzbewilligung so festgeschrieben). Mit dem aktuellen Bauplan und der Zufahrt, die die Gemeinde gerne hätte, würden zusätzlich über 80m² Garten versiegelt und täglich ein kleiner Slalomparcours zurückgelegt werden müssen. Das ist für uns also undenkbar. Außerdem ist es absolut nicht geplant, das hintere Grundstück jemals zu verkaufen.
Mit dem Herrn vom Bauamt habe ich nun besprochen, die Zufahrt so zu legen, dass sie zu unserem Carport und daran vorbei zum hinteren Grundstück führt. Das müsste - laut Bauamt - unbedingt mit einem Servitut ins Grundbuch. Es ist aber laut unserer Notarin rechtlich gar nicht möglich, sich selbst ein Servitut grundbücherlich zuzusichern. Das trifft übrigens auf jede Form von gemeinsamer Zufahrt zu. Es wird also von der Gemeinde etwas gefordert, das rechtlich gar nicht möglich ist.

Nun haben wir 2 Möglichkeiten:
1. Rechtlich ausdiskutieren: Weiß jemand, welche Behörden oder Einrichtungen hier zu Rate gezogen werden können? Macht es Sinn, einen zusätzlichen Juristen einzuschalten, wenn die Notarin bereits erfolglos mit dem Bauamt telefoniert hat?
2. Grundstück vereinen: Kann mir jemand sagen, wo und wie das beantragt werden muss und wie lange das in etwa dauert? Können auch hier unerwartete Hürden auf uns zukommen?

Vielen Dank!

  •  mycastle
  •   Gold-Award
18.2.2023  (#1)
Ja nur die NOtarin und das Bauamt ist noch nicht alles, in Wien kenne ich eine für Liegenschaften top RA Kanzlei L,L&E.
Könntes Du eine Skizze machen und uns zur Ansicht geben?
Ich habe in Wien ein Fahnengrundstück, Verlegung Fahne läuft, kein immerwährendes Servitut notwendig oder geplant, ev neu für Kanalanschluß oder E Masten jetzt im Gespräch, weil wir beide am Eingang keine 2 E Masten sehen wollen emoji

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  •  Malinche
21.2.2023  (#2)
Dankeschön!
Kennt vielleicht jemand eine kompetente Kanzlei in Oberösterreich, optimalerweise im Salzkammergut?

2023/20230221908663.png
Die grünen Linien wären der Vorschlag der Gemeinde. Die Straße liegt im Süden (richtig eingenordet)


2023/20230221948574.png

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