« Baurecht  |

OÖ: Ab wo wird Höhe eines Gebäudes gemessen?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Samu
30.6. - 9.7.2015
6 Antworten 6
6
Weiß jemand ab wo die Höhe eines Gebäudes in OÖ gemessen wird?

Straßenniveau?
Geländeoberkante des bebauten Grundstücks?
Geländeoberkante des Nachbargrundstücks?

Hintergrund: unser Nachbar stellt die Höhe von unserem (8 Jahre bestehenden) Gartenhaus in Frage. Auf der Bauanzeige sind keine Angaben zu finden, von wo aus die Höhe gemessen werden sollte.

  •  Richard3007
1.7.2015  (#1)
Also mein Haus wird vom Geländeoberkante gemessen, so auch bei meinem Nebengebäude und Carport.
Wie hoch ist denn euer Gartenhaus?

1
  •  elanor
1.7.2015  (#2)
Unser geplantes Nebengebäude/Carport wurde nach der Geländeoberkante an der Grundgrenze ausgerichtet, da das Carportdach bis zur Grundgrenze reicht. Da das Gelände dort etwas abfällt, war die Planung garnicht so leicht.

1
  •  Samu
1.7.2015  (#3)
Höhe ist 3 m und 2cm - und aus Nachbar Grundstück Sicht 3m und 10cm, weil er niedriger ist. Erlaubt wären 3m.

Wenn ich mir jetzt eine frische Humusschichte für den Rasen hole und den Rasen (was schon längst fällig ist) schön saniere, dann wären wir auf 3m und 0cm

Rechtens?



1


  •  AnTeMa
2.7.2015  (#4)
Gebäudehöhe - Wegen der minimalen Abweichung und schon so langem Bestand wird da kaum etwas passieren können-
und der Einspruch eher als Querulantentum deines Nachbarn betrachtet werden.

Den Rasen sauber abstechen, etwas Boden unterfüllen und Rasen wieder auflegen dürfte das Problem beseitigen,
da dies wohl ohnehin nur natürliche Senkungen des Bodenniveaus oder früher erfolgtes Tieferlegen ausgleichen soll?

Vielleicht schon mal präventiv das zuständige Bauamt anrufen und auf den schwierigen Nachbarn hinweisen-
falls dieser sich nicht schon vorher dort gemeldet hat.

Andreas Teich

1
  •  stecri
  •   Bronze-Award
2.7.2015  (#5)
also so viel ich weiss "ab gewachsenem boden".
ich hab an dei grenze mein ng gebaut und durfte max 3m hoch sein.
hab jetzt innenhöhe von kanpp über 2m dort, aber steigt eh im geälle richtung meinem grund.
nur mühsam, denn strasse kommt in einem jahr und wird um mind 20 cm höher als jetzt und dann wird auch der nachbar (steht noch kein haus) um mind 40cm in die höhe gehen mit seinem boden da sonst wasser in sein grund reinläuft. so hätte ich sicher 40cm höher rauf können wenn schon ein haus und starsse da wäre.
ist halt urmühsam wenn man das vorher schon weiss was die logik bringt und man aber nix machen kann....
(ja den acker neben aufschütten in nacht und nebel) ;))))

1
  •  woo
9.7.2015  (#6)
Höhe wird von der nächsten Grundstücksgrenze gemessen(vereinfacht).

Genau:
§ 40 Oö. Bautechnikgesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=20000726



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: wann muß die Straße asphaltiert werden?