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@Ferlin - Wenn DPD keine Unterschrift des Empfängers hat und der Empfänger keine schriftliche Ablage-Genehmigung erteilt hat, dann muss natürlich DPD beweisen, dass die Lieferung erfolgt ist. |
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ging mir auch mal so. lieferant G*S musste den nachweis bringen, wer die ware übernommen hat. ich habe von ama**n einen neuen artikel erhalten, den rest haben sich Verkäufer und Spedition unter sich ausgemacht, hab nie wieder was gehört!
LG c |
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das ist wie immer ein bissl komplizierterkann ja auch ein nachbar/dritter genommen haben...
frage 1: hat der bekannte eine zustimmungserklärung zur hinterlegung abgegeben? kann man für jeden zustelldienst extra abgeben: post, dpd, gls, etc.. frage 2: ausländischer händler ja/nein? dann muss man das vereinbarte recht und die agb checken. für ö. ist es das kschg, §§5a-6kschg. wenn er über paypal bestellt hat, einfach konflikt melden. wenn nicht - selber schuld, dann ggf. reklamationsservice vki. |
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@Ferlin
Du hast zwar viel gesagt, aber eines eigentlich nicht: Hat Dein "Bekannter" die Ware erhalten oder nicht? |
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@ildefonso:
Hab oben schon geschrieben das er nachgefragt hat wann die Ware kommt,bekommen hat er nichts! @creator: Er hat bei keinem Paketdienst etwas ausgemacht wegen Zustellung!! Es ist ein .at Onlinehändler! Danke für die Antworten!!! Lg |
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ok, erstens kann man sich bei - http://www.dpd.at/paketsuche.html mal über den zustellstatus informieren und mit den versanddaten checken, ob der bericht stimmt.
eigentlich könnte man schon vorab auf http://www.parcello.org/ checken, wann was kommt... nach §5i kschg muss - wenn nicht anders vereinbart und darüber muss ja nach §5d kschg informiert werden, sonst gibt's nach §5e abs 3 kschg 3 monate rücktrittsfrist - der unternehmer binnen 30 tagen liefern und das natürlich auch beweisen. daher einfach mängelrüge wegen nichtlieferung nach musterbrief auf http://www.verbraucherrecht.at/ schicken. de facto hat der unternehmer dpd ausgesucht, er haftet für seinen erfüllungsgehilfen (=dpd). |
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Es soll ja auch Leute geben, die nachfragen obwohl sie die Ware bekommen haben. Daher meine Frage. Wenn er die Ware definitiv nicht erhalten hat, dann den Verkäufer kontaktieren. Gar nicht selbst mit dem Paketdienst herumdiskutieren. Dein Vertragspartner ist der Verkäufer. Im Regelfall wird dieser den Paketdienst kontaktieren. Sofern der das Paket dann doch nicht noch irgendwo "zur Welt" bringt, wird man Dich mit hoher Wahrscheinlichkeit bitten eine eidesstattlichen Versicherung betr. Nichterhalt auszufüllen (siehe oben). So kommt man im Regelfall am schnellsten und einfachsten zur heißersehten Ware. Paypal einschalten - wie weiter oben jmd erwähnt hat - würde ich (sofern es überhaupt eine PP-zahlung war) erst möglichst spät (Fristenlauf beachten!). Paypal ist hochgradig unberechenbar, hält sich mit seinem Entscheidungen an keinerlei europ. Gesetze/Richtlinien (bevorzugt mal den Käufer, dann mal den Verkäufer aber am liebsten sich selbst). Drohen kann man ja damit (Verkäufer wollen sich den Stress ersparen), aber wirklich machen erst denn, wenn kein anderes Mittel fruchtet. PS: Ich gehe mal davon aus dass Dein "Bekannter" Konsument ist und bei einem gewerblichen Anbieter bestellt hat. |
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Hallo ildefonso, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |