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ÖNORM für Gefälle bei Flachdach?

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  •  amayi

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Stimmt es, dass ein Flachdach(Doppelgarage) lt. ÖNORM B 2220 im Gebrauchszustand ein durchgehendes Gefälle von mindestens 1° (= 2,22 %) aufzuweisen hat? Gefällelose Dächer entsprechen nicht der ÖNORM B 2220? Bei unserer (fast fertigen) Doppelgarage dürfte kein oder kein ausreichendes Gefälle vorhanden sein, da nach jedem Regen das Wasser nur zum Teil über die Regenrinne abfließt, ein großer Teil verbleibt auf dem Dach. Folie etc. ist schon alles drauf, es fehlt nur mehr der Kies oben drauf.

  •  Gast baumasta007
2.9.2005  (#1)
Flachdach - Die Überlegung bei Flachdächern ist, dass das Wasser nicht dauernd auf der Folie stehen darf, weil sonst die Dampfdiffusion nicht funktioniert. Bei einer Garage würde ich mir keine zu Sorgen darüber machen.

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  •  amayi
2.9.2005  (#2)
Große Sorgen mach' ich mir im Moment .. - ... auch noch nicht. Aber wie ist das rechtlich, wenn eine ÖNORM nicht eingehalten wird und später deshalb Schäden entstehen? Wir bauen die Garage auch nicht selbst sondern es läuft alles (inkl. Haus) über einen Bauträger. Preismäßig ist die Garage auch nicht gerade ein Schnäppchen und daher würde ich gerne wissen, was ÖNORM-mäßig hier vorgeschrieben ist.

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  •  gurki
2.9.2005  (#3)
ablaufen - Wenn dann Kies drauf ist und nach einiger Zeit auch evtl. Bewuchs, dann rinnt sowieso nicht mehr alles ab. Ich würde mir da keine großartigen Gedanken machen, Hauptsache die Folie ist dicht.

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