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ÖNORM B 2110, wesentliche Unterschiede zu Ausgabe 2009 und 2013 [K]

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  •  mastol
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17.10. - 19.10.2022
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo,

kann mir bitte jemand die wesentlichen Unterschiede der ÖNORM B 2110 in der Fassung 2009 zur Fassung 2013 sagen.
Online habe ich nur die Norm 2013 gefunden, für 2009 konnte ich keinen download finden.

Danke im voraus.

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]
Ob man eine vereinbarte Norm einfach so abändern darf, weil überholt, kann ich dir leider nicht beantworten.

In deinem konkreten Fall macht es aus meiner Sicht aber keinen Unterschied, welchen Stand man heranzieht, da sie, wie bereits gesagt, zu 99% wortgleich sind.

Die in deinem Fall wahrscheinlich relevanten Punkte 10 "Übernahme", 11 "Schlussfeststellung" und 12 "Haftungsbestimmungen" sind in beiden Ständen vollkommen identisch.;
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  •  BungalowImGruen
17.10.2022  (#1)
Beim Normungsinstitut bekommt man sie schon noch. Kostet halt 200 Euro. 
Die aktuelle B2110 dürfte aber auch nicht frei verfügbar sein 🤔

Wofür brauchst du eine 13 Jahre alte überholte Norm? Wenn du was spezielles brauchst, könnt ich dir die entsprechenden Passagen raus suchen.

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  •  mastol
18.10.2022  (#2)
Mein Werkvertrag ist für die 13 Jahr alte Norm abgeschlossen. Jetzt im Streitfall beruft sich der Baumeister darauf, dass dies ein Normfehler sei und die Önorm 2009 gültig sei.
Ich vermute, dass er sich daraus einen Vorteil verspricht und ich wüßte gerne welchen und wollte daher die Normen vergleichen.


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  •  BungalowImGruen
18.10.2022  (#3)
Um welches Thema geht es denn?

Hab sie jetzt mal durchgeschaut. Die beiden Normen sind zu über 99% wortgleich würd ich jetzt mal behaupten. Sie unterscheiden sich nur in Details marginal.

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  •  HPPP
18.10.2022  (#4)

erkennst du einen Widerspruch deines Baumeisters nicht? Wenn die 2013er Ausgabe einen Normfehler hätte, warum sollt dann die ältere Ausgabe 2009 dann gültig sein?
Wäre die Ausgabe 2013 rechtswidrig würde sie überhaupt gar nicht mehr gelten und wäre längst durch eine neue korrigierte Fassung ersetzt worden.

soviel ich weiss, wurden aus rechtlichen Gründen (letzte instanzliche Entscheidungen bzw. Widersprüche in Verbindung mit anderen Gesetzen) in der 2013er Fassung kleine Korrekturen vorgenommen.

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  •  mastol
19.10.2022  (#5)
Offensichtlich habe ich mich falsch ausgedrückt. Der Formfehler bezieht sich nicht auf die Norm, sondern auf den Werksvertrag. Es war im Werksvertrag die Norm 2009 vereinbart, jetzt möchte der Baumeister die Gültigkeit der Norm 2013

Der Baumeister hat unzählige schwerwiegende Mängel bei der Errichtung hinterlassen, wie mangelnde Feuchtigkeitsabdichtung im Bad und der Bodenplatte z.B. Warum er das mit dem Formfehler aufbringt weiß ich eben nicht. Vermuten kann ich nur, dass es mit Gewährleistung oder der Nachbesserungsmöglichkeit zu tun hat.

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
19.10.2022  (#6)
Ob man eine vereinbarte Norm einfach so abändern darf, weil überholt, kann ich dir leider nicht beantworten.

In deinem konkreten Fall macht es aus meiner Sicht aber keinen Unterschied, welchen Stand man heranzieht, da sie, wie bereits gesagt, zu 99% wortgleich sind.

Die in deinem Fall wahrscheinlich relevanten Punkte 10 "Übernahme", 11 "Schlussfeststellung" und 12 "Haftungsbestimmungen" sind in beiden Ständen vollkommen identisch.

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