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ÖNORM-Angebot

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  •  Gast Häuslbauer
14.2. - 28.2.2008
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Hallo liebes Forum,

hätte da eine Frage an euch und hoffe, dass mir irgendjemand weiterhelfen kann. Wir haben vor ein Haus von einem Baumeister bauen zu lassen und haben in den letzten Wochen schon ein paar Angebote bekommen. Diese kann man leider nicht recht gut vergleichen. Ein Angebot sticht jedoch hervor - preislich recht ansprechend und "im Budget". Wir haben den Baumeister gefragt, ob er irgendetwas nicht hineingerechnet hat und er hat gemeint, dass da alles drinnen sei - es handelt sich dabei um ein ÖNORM-Angebot.

Jetzt meine Frage an euch - was muss in einem ÖNORM-Angebot alles drinnen stehen, bzw. gibt es etwas, das der Baumeister nicht hineinrechnen muss? Wieviel darf der Baumeister nach Unterfertigung des Kaufvertrages draufschlagen? Habe da etwas gehört, dass das Angebot - Kaufvertrag um 20% variieren kann.
Kann man sich preislich da irgendwie absichern?

Bitte um Infos!
Danke euch schon im Vorhinein für eure Hilfe!!!

  •  kiara12
15.2.2008  (#1)
ÖNORM - Also wenn der Baumeister die ÖNORM ausnutzt, dann danke.

Bis zu 2cm Höhenunterschiede zwischen 2 Stufen, Estrich hat hohe Tolleranzen bei der Ebenheit (Kommt dann gut beim Laminat oder Parkettverlegen), Fensteröffnungsgrößen und gerade Mauern sind auch sehr dehnbare Begriffe.

Selbst wenn man vermerken lässt, nach gültigen Verarbeitungsrichtlinien des Produkts, heits dann im nachhinein, dass dies nur eine Empfehlung ist und kein Muß.

Leider alles schon erlegt....

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  •  RobRob
16.2.2008  (#2)
es gibt neben den - ÖNormen für die Ausführung auch Vertragsnormen.
Diese müsste er eigentlich gemeint haben. Da steht drin welche Dokumente bindend sind, wenn sich zwei widersprechen (zB. Beschreibung und Plan) An erster Stelle steht: "die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist"

Deswegen sollte es so einen Vertrag geben und in dem sollte zweifelsfrei drinstehen, was ihr für das angebotene Geld kriegt und vor allem, dass nachträgliche Massenveränderungen nur zugelassen sind, wenn sich auch Planänderungen auf Grund von geänderten Nutzer-Ansprüchen ergeben.
An zweiter Stelle Beschreibung und Leistungsverzeichnis und an dritter Stelle Pläne Zeichnungen Muster technische Beschreibungen.

Vierte Stelle: besondere Bestimmungen für Einzelfall

5: Besondere Bestimmungen die speziell für den Auftraggeber, bzw. speziell für den Auftragnehmer gelten.

und erst 6: die Normen technischen Inhalts

und schließlich 7: Werkvertragsnormen.

Also der Vewrtrag ist das Oberste und den solltet ihr formen. Wenn ihr da Bedenken habt, was drin stehen soll, dann einen Fachmann heranziehen, der mit Augenmass vorgeht.

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  •  joski
28.2.2008  (#3)
ÖNORM - wie RobRob als Bmst schon schreibt sind die Normen - das Wort sagt schon aus dass es grundlegende Vereinbarungen sind - Richtlinien. Mit deinen Anboten hat das momentan nur zu sagen, dass sich die Firma daran halten bzw. richten wird. Du brauchst daher einiges nicht eigens vereinbaren.
Wenn jedoch in einem Anbot, spitz formuliert, für ein komplettes EFH, nur eine Bodenplatte ausgepreist ist, entspricht es auch der ÖNorm.
Daher ist es besser, du nimmst ein Anbot, von dem du glaubst, dass es komplett ist, befreist es von Preisen und Firmenname und verschickst es an andere Firmen. Dann kannst du Preisvergleiche anstellen.


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