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Obstgarten im Baulandwohngebiet [NÖ]

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  •  flomax
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
17.3. - 20.3.2017
11 Antworten | 7 Autoren 11
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Die Überschrift sagt ja schon mal was aus :)
Die Sache sieht so aus, Grünlandfläche ist umgewidmet worden in Bauland, jetzt stehen dort schon ein paar Wohnhäuser, nun gibt es aber einen Besitzer der hat noch seine Obstgarten dort, weil auch kein interesse am Bau besteht, jetzt beginnt wieder die "Spritzsaison"...
Ich bin der Meinung dass er sich das langsam abschminken kann, es ist kein Grünland mehr sonder Baulandwohngebiet. Ich weiß auch im privaten Garten wird gespritzt, aber was muss man sich noch gefallen lassen? Spritzvorgang für die Bäume dauert 1-2h ( Rückenspritze mit Bezinmotor ), macht mächtig lärm, dann der Gestank der Spritzmittel und wenn es blöd hergeht weht dir der Wind auch noch das Spritzmittel auf die Fassade...
Im Raumordnungsprogramm hab ich zwar etwas gefunden, aber gibt's da was genaueres in welchem Ausmaß man so einen Obstgarten betreiben darf?

mfg

  •  peterT1
  •   Bronze-Award
17.3.2017  (#1)
Nein, solange er seine alte Nutzung nicht ändert ist ihm die Baulandwidmung blunzenegal.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit wenn er "zu oft" spritzt, aber da kenn ich mich nicht aus.

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  •  alli
17.3.2017  (#2)
Ich finde das ja immer wieder lustig, diese ich hab mein Haus gebaut, jetzt soll sich alles nach mir richten Mentalität.
So ein Obstgarten braucht eine Zeit bis er überhaupt trägt und ist nicht ganz billig, das gibt man nicht so einfach auf, und ausgraben und woanders hinstellen geht auch nicht, was soll er also deiner Meinung nach tun?
Die paar Mal im Jahr, die er spritzt bleibst du halt ein paar Stunden in deinem Haus. Weil das Spritzmittel teuer ist und er es auf seinen Bäumen und nicht auf deiner Fasade braucht, wird er, wie jeder Bauer, darauf achten, dass er möglichst bei Windstille spritzt.
Und der Lärm ist auch noch viel weniger, als ein Nachbar, der jeden Samstag (erlaubterweise) seinen englischen Rasen mäht. Du hast außerdem noch ein unbebautes Grundstück neben dir, dh keine Nachbarn, die dich beobachten und dir auf die Nerven gehen. Sei also froh und bedank dich bei ihm.



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  •  kernoel
  •   Silber-Award
17.3.2017  (#3)
@ alli, DANKE. Ist ja schön langsam ein Witz. Für jeden Schmarrn findet sich jemand, der es verbieten will. So gehen wir uns gegenseitig und im Kreis an den Kragen.

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  •  flomax
  •   Gold-Award
17.3.2017  (#4)
ich will ja nix sagen, aber wir haben selber ca. 10ha landwirtschaftliche nutzfläche... also predigts mir da bitte nix vor, mit zuerst bla bla bla, ok?

zweitens gibt es bauzwang und der läuft 2018 aus ( und ich weiß jetzt schon das wird nicht greifend werden )!
drittens hat er heuer die hälfte rausgerissen und nun wieder neu ausgesetzt, vielleicht macht das euer weltbild mal wieder etwas weiter... jedenfalls hab ich sicher schön öfters bäume oder weingärten gespritzt und ich kann euch besonders alli versichern dass auch das teure spritzmittel noch immer nicht weiß wo es haften bleiben soll... also kommt's mal wieder runter!
und ehrlich gesagt wenn ich der nachbar bin und bin involviert in die unwiwdmerei, dann müsste mir doch klar sein dass dann der obstgarten bald geschichte sein muss!? nur weil jetzt aus seiner fam. dort keiner bauen will und ihm der obstgarten soviel spaß macht auf die anderen zu ... ist nämlich auch nicht ok!
aber nachdem anscheinend keiner fakten sprechen lassen kann, leb ich halt noch ein jahr damit, ich hab gottseidank etwas abstand, aber der bauherr nebenbei, dem sein anwalt wird das dann sowieso abdrehen oder er belehrt mich eines besseren und gibts wirklich auf.

closed

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  •  utes
  •   Gold-Award
17.3.2017  (#5)

zitat..
flomax schrieb: zweitens gibt es bauzwang und der läuft 2018 aus (

den kann man verlängern- und wieder verlängern und wieder...
ich denke da wird auch kein Anwalt was erreichen.
Sei froh dasst ein paar Bäume und nicht nur Beton vor der Nase hast.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.3.2017  (#6)

zitat..
P**** schrieb: solange er seine alte Nutzung nicht ändert

Was meinst da jetzt??? Er kann seine Nutzung ändern, soviel er will! Was sollte ihn daran hindern??

zitat..
utes schrieb: den kann man verlängern- und wieder verlängern und wieder...

Das kommt jetzt drauf an. Von welchem Bundesland sprechen wir?? Was ist die genauer Regelung über den BAuzwang? Was steht da genau drinnen?

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  •  peterT1
  •   Bronze-Award
18.3.2017  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb: Er kann seine Nutzung ändern, soviel er will! Was sollte ihn daran hindern??


Ich meine damit im speziellen, dass eine neue Widmung nicht die derzeitige Nutzung beeinflusst.
Soll heißen, wenn ich ein Wohnhaus im Wohnbauland habe und dann die Fläche in Betriebsgebiet umgewidmet wird, dann ist das Wohnhaus immer noch ein Wohnhaus solange ich daran nix ändere.
Die Nutzung der Fläche kann der Landwirt natürlich in einem gewissen Rahmen ändern. z.B. wäre Tierhaltung mit einem notwendigen Unterstand im Bauland-Wohngebiet nicht möglich. Wobei das reine hinstellen von Tieren baubehördlich nicht relevant ist und erst notwendige Baumaßnahmen, wie ein Unterstand, den Landwirt im Bauland-Wohngebiet einschränkt.

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  •  flomax
  •   Gold-Award
19.3.2017  (#8)
hallo p****, deine worte stehen genau so in den unterlagen vom land nö( raumordnungsseite), das kenne ich schon, daher so zu schreiben als wäre es dein wisse, naja gut kein kommentar, aber ganz korrekt ist es nicht und in diesem fall auch etwas aus dem zusammenhang gerissen deine "kopie", da ging es eher darum falls ein wohngebiet zu nahe an ein betriebsgebiet kommt und es wurde dabei aber angemerkt dass man hier einspruch machen sollte ( als betrieb ).
anzumerken ist aber dass in meinem fall der grundstückseigentümer dafür war (da er gedacht hat es baut wer) und dem ist jetzt halt nicht so. super beispiel der zahnlosen unwidmung von bauflächen mit bauzwang!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.3.2017  (#9)

zitat..
P**** schrieb: Soll heißen, wenn ich ein Wohnhaus im Wohnbauland habe und dann die Fläche in Betriebsgebiet umgewidmet wird, dann ist das Wohnhaus immer noch ein Wohnhaus solange ich daran nix ändere.

Die Frage von flomax war, ob ein Obstgarten, der jetzt von Grünland in Bauland-Wohngebiet umgewidmet wurde weiterhin im Bauland bestehen bleiben darf und wie bisher genutzt werden kann. Da hilft das (rechtlich ganz anders gelagerte) Beispiel mit dem Wohnhaus, das jetzt im Betriebsgebiet steht, herzlich wenig. Im Gegenteil: es löst höchstens Verwirrung aus...

zitat..
flomax schrieb: super beispiel der zahnlosen unwidmung von bauflächen mit bauzwang!

Ob der "Bauzwang" jetzt wirklich so zahnlos ist, muss noch ausdiskutiert werden. Dazu braucht es aber nähere und detaillierte Angaben über diesen "BAuzwang". Wo steht er und wie ist er genau formuliert?

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
20.3.2017  (#10)
Mal "objektiv" ansprechen und über die Sache reden. Vlt erfährst dann einiges mehr als hier ausm Forum bzw. Gesetzestext. Dann kannst immer noch entscheiden welchen Weg du einschlagen möchtest.
Wennst eh selber landwirschaftlich tätig bist dann sollte ein normales Gespräch unter "Beize" wohl möglich sein. Schlag ihm vor, wenn er das Spritzen einstellt bekommt er einen Bienenstock als Danke. emoji

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  •  flomax
  •   Gold-Award
20.3.2017  (#11)
also nur um das mal klar zu stellen, das dürfte etwas falsch rüber gekommen sein, ich will den nachbarn NICHT verklagen oder anzeigen. freude habe ich mit der spritzerei keine, aber hier kommen einfach ein paar sachen zusammen (es ist nicht nur der "obstgartenbetrieb" sondern es gibt dann auch noch ein paar andere kleinigkeiten) und es wäre dann mal schön ein paar fakten auf der hand zu haben um das mal so nebenbei loszuwerden... irgendwie glaubt er halt er muss sich an nix halten, und wie sagt man so schön, gewissen personen wird da halt einfach nix in den weg gelegt, während der kleine maxi sich an alles halten muss!

@karl10 das mit dem bauzwang werde ich noch herausfinden, was ich mich erinnern kann wurde aber gesagt dass das der "standard"-vertrag im land nö ist.
die unterlagen werd ich aber raussuchen!
also im normal fall müsste es so sein, ab dem ersten baubeginn in der aufschließungszone, müssen die anderen innerhalb von 5 jahren ebenfalls beginnen, schaffen sie das nicht muss das grundstück vor ablauf der frist der gemeinde zu einem ortsüblichen preis angeboten werden und die gemeinde müsste es kaufen wenn bauplätze gesucht werden, sagt die gemeinde nein, bauplätze genug vorhaden, wars das, bauzwang vorbei und er kann es sich behalten!

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