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Oberfl.Wasser und das Nachbargrundstück [K]

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  •  Knochen
  •  [K]
  •  [Kärnten]
24.6. - 3.7.2015
3 Antworten 3
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Guten Abend,

Wir haben von unserem Nachbarn eine Parzelle seines ehemals sehr großen Grundstücks abgekauft.
Im Grundbuch bestehen keine Servituts- oder sonstige Benutzungsrechte.
Im Zuge der Grabungsarbeiten haben wir ein Entwässerungsrohr seines Daches auf unser Grundstück gefunden.
Das dürfte vor ~60 Jahren dort zur Entwässerung verlegt worden sein. Allerdings vollkommen zugesintert und der Schacht hoffnungslos unterdimensioniert.
Da wir nun einen riesigen Aufwand mit Drainagierungen betreiben müssen um unser eigenes Oberflächenwasser bei Fels und Lehm loszuwerden, bin ich nun nicht begeistert auch noch das Wasser des Nachbarns entsorgen zu müssen.

Er steht auf dem Standpunkt, dass er immer schon dorthin entwässert hat und daher im Recht ist. Drainagierung lässt er auf seinem Grund und zu seinen Kosten keine bauen.

Kann er das?

lg

  •  altehuette
24.6.2015  (#1)
Da hat er euch was (arglistig) verschwiegen beim Verkauf!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
27.6.2015  (#2)
Blöde Situation.
Er hat ja vorher auf sein eigenes Grundstück entwässert, nach dem Verkauf ists nun eures.

d.h. man sollte beim Kaufvertrag ansetzen, da das offensichtlich verschwiegen wurde.

Ansonsten würde hier der §364 ABGB Abs. 2 zur Geltung kommen:

"Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, as sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besondere Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig."

Und das kann auch nicht ersessen werden.
Ich hab grad ein ähnliches Problem.
Alle Angaben aber ohne Gewähr, ich hab die Termine mitn Rechtsanwalt erst vor mir.

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  •  Knochen
3.7.2015  (#3)
Mein Anwalt hat mir deine Meinung eben bestätigt.
Jetzt müssen wir die Nachbarn erstmal auf die anstehende Behebungspflicht hinweisen. Erst dann dürfen wir ihr Rohr zumachen. Sonst droht eine Besitzstörungsklage.
Das sowas immer so kompliziert und mit Kosten verbunden sein muss emoji


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