Hallo!
Ich habe schon sehr viele verschiedene Aussagen zu diesem Thema gehört. Am besten wird sein, ich frage bei der Baubehörde nach. Die neueste Fassung der OÖ Bauordnung finde ich leider nirgends im Internet....
Wichtig ist, dass es sich um ein Passivhaus handelt -
ich weiß von NÖ, dass der Bauherr dafür unterschreiben muss, über die Risiken (wenn kein Kamin vorhanden) informiert worden zu sein...
weiß jemand..ob das in oö nur für das passivhaus gilt? oder kann man zb ein niedrigstenergiehaus auch ohne kamin bauen, wenn man zB eine brennwert-therme hat mit waagrechter abgasführung im abgasrohr.
Gilt auch nur fürs PH. - Der Grund ist dass das PH wenn die Heizung ausfällt nicht unter ca. 16°C fällt. Erfrieren also kein Problem. Bei den anderen Häusern kommt das Problem aber vor und deswegen der vorgeschriebene Notkamin an den man eben im Notfall schnell einen Ofen dranschließen kann. Bzw. auch aus Gründen der Versorgungssicherheit.
Bei einer Brennwert-therme mit waagrechter Abgasführung, braucht man da eigentlich einen Rauchfangkehrer?
Notkamin - ..da sieht man wohl wieder, wie unterschiedlich die Bauordnungen pro Bundesland sind, baue in NÖ eine NEH und habe keinen Kamin machen müssen (auch kein Notkamin) - heizen tu ich mit WW WW [Warmwasser]-WP. LG Gerhard
unterschiedliche Bauordnungen, .die haben eigentlich in einem derart kleinen Land wie Öst. absolut keine Berechtigung. Aber wenn wir diese Befugnis den Landtagen nehmen, dann würde möglicherweise auch noch der letzte kleine Dorftr... mitkriegen dass die Länder seit dem EU Beitritt (hatten sie in meinen Augen auch vorher nicht, aber seit dem Beitritt ist das Kompetenzproblem evident geworden; bei den Krankenkassen kriegt ja mittlerweile eh fast jeder mit was dieses unklare Kompetenzwirrwar anrichtet) absolut keine Berechtigung mehr haben!
Die verschiedenen Bauordnungen werden dann interessant wenn zb. eine Firma aus einem Bundesland wo eine Deckenhöhe von 2,5m reicht ein Haus mit eben dieser Höhe in einem Bundesland mit vorgeschriebenen mind. 2,6m baut....
ich hab.. - ..trickreich keinen kamin gemacht obwohl aus OÖ und "nur" niedrigstenergiehaus. war alles so ohne kamin im einreichplan eingezeichnet und wurde von der gemeinde genehmigt, es wurde ein abgasfang (waagrecht) eingezeichnet, im grundriss-schnitt am plan hat es eine ähnlichkeit mit einem kamin gehabt aber nicht täuschend und klar als reiner abgasfang beschrieben. nehme an ich werd da keine probleme bekommen nach dem motto "wo kein kläger, da kein richter". rauchfangkehrer wird keiner klagen, mit dem hab ich das schon geklärt das ich ihn nicht brauchen werde...
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