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Notarkosten

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  •  manuel001
7.9.2007 - 25.1.2008
13 Antworten 13
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Hallo!

Ich habe vom Notar folgende Rechnung bekommen:
(Beglaubigung Rangordnung, Kaufvertrag und Dienstbarkeitsvertrag)
Gebühr für Unterschriftsbeglaubigungen: 169,40€
Porti, Kopien:

8,00€
Umsatzsteuer:

35,48€
Gebühren und Gerichtskosten:
26,40€
Endsumme:


239,28€

Heute habe ich noch eine Rechnung erhalten:
(Beglaubigung Pfandurkunde)
Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 41,70€
Porto
:

0,55€
Umsatzsteuer:

8,45€
Gebühren und Gerichtskosten:
13,20€
Endsumme:
63,90€

Da ich noch einmal eine beglaubigte Unterschrift für die Pfandurkunde und dann noch für das Bauspardarlehen benötige, habe ich ein paar Fragen:

Sind die bisherigen Kosten zu hoch?
Wofür zahlt man Gebühren und Gerichtskosten?
Weiß jemand einen günstigen Notar in Linz?

  •  keksi
8.9.2007  (#1)
Kosten - Habe für mein Grundstück (Kaufpreis 120.000 €) 1000€ für den Kaufvertrag und die notarielle Beglaubigung der Unterschriften bezahlt. Der Anwalt und Notar sind aus Wien.

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  •  creator
8.9.2007  (#2)
nicht vor beauftragung verhandelt??? - ich wiederhole mich hier: honorare von notaren und rechtsanwälten sind verhandelbar - das bedingt, dass man sie VOR der beau8ftragung festlegt. das, was notare und rechtsanwälte so fordern, sind - wie bei maklern - von der interessenvertretung (rechtsanwaltskammer oder notariatskammer) empfohlene höchstsätze! man beachte die formulierung auf http://www.notar.at/de/portal/dernotar/service/begriffslexikon/h/honorar/
billiger ist nicht verboten!

wenn es dir bezogen auf den wert der liegenschaft und der vereinbarten leistungen zu hoch vorkommt, ist es sinnvoll, mal mit dem notar zu sprechen bzw. mit der kammer. sonst halt rechtsschutzversicherung kontaktieren.

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  •  nico
10.9.2007  (#3)
verhandeln? - für die Wohnbauförderung will sich die Stadt Wien an erste Stelle stellen und daher ist eine Änderung des Grundbuchs möglich. Wir waren am Gericht und es wurde uns gesagt, dass geht nur mit einem Notar. Nachdem wir einige anriefen, haben wir den günstigen genommen und jetzt kam die Rechnung 324,84.- Es kamen noch Barauslagen dazu und die Mwst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er viel Arbeit hatte (ein Antrag um Änderung des Grundbuchs)und solche Kosten! Und überprüfen kann mans privat auch nicht, ansonsten sinds nur noch mehr Rennereien.
Übrigens: bei uns steht dabei Gebühr-entgegenkommenderweiser Pauschal und was kostets dann sonst?

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  •  creator
10.9.2007  (#4)
wollt ihr keine links lesen... oder könnt ihr es wirklich nicht?

wenn man "Kostenüberprüfung" in meinem link anklickt, dann erscheint folgender text:

Honorarforderungen von Notaren werden über Ersuchen der Parteien von den Notariatskammern kostenlos überprüft. In Zweifelsfällen vermitteln die Notariatskammern zwischen Klienten und Notar in Honorarfragen.

jetzt sollte es wohl jedem klar sein...



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  •  cc9966
10.12.2007  (#5)
meine kosten...waren eur 150,- drei unterschriften beim gericht (2xverkäufer, 1xkäufer), beglaubigt vom gericht. den notar hab ich mir erspart, obwohl das reine beglaubigen bei ihm nicht mehr gekostet hat. was immer noch die wenigsten wissen: man ist nicht verpflichtet zum notar zu gehen, man ist nur für eine beglaubigte unterschrift und formell korrekten verpflichtet. die beglaubigung macht auch ein sachbearbeiter beim gericht, man muss sich nichtmal terminlich anmelden, das genügt dann für das grundbuchamt. man kann bei internet-diensten musterverträge um wenige euros kaufen und sinngemäß umformulieren. für einen standard-verkauf von a nach b braucht man keinen notar. der notar ist dann wichtig wenn es kompliziertes im grundbuch zu machen gibt (dienstbarkeiten eintragen, neuvermessung, neue einlagenzahl, pfandfreistellung mit treuhandabwicklung). dann kommt man mit musterverträgen nicht aus, aber auch da kann man den mut haben die speziellen sachen im vertrag selber formulieren und mit dem grundbuchpfleger zu reden ob das für ihm dann so stimmt. und bei eigens erstellen verträgen immer bei gericht beglaubigen, ein notar kann dann beim unterschriftstermin den vertragspartner verunsichern dass der vertrag ungeprüft ist und nicht doch von einem notar geschrieben werden sollten...

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Hallo cc9966, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  nasowas
12.12.2007  (#6)
@nico - Zitat:
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass er viel Arbeit hatte (ein Antrag um Änderung des Grundbuchs)und solche Kosten!"

[Kopfschüttel]

Mehr schreib ich nicht, sonst wirds gehässig.

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  •  creator
13.12.2007  (#7)
@cc9966 + nasowas: - cc9966 hat zwar prinzipiell recht, dennoch ist es m.e. für niemanden wirklich ratsam, einen "standardvertrag" nach einem internet-muster aufzusetzen. da gehören noch einige feinheiten dazu, so z.b. neben der lastenfreiheit auch die freiheit von anhängigen verfahren, sonstigen auflagen, kontaminationen u.ä. beschränkungen sowie evtl. eine klausel, auch die rechtsnachfolger der vertragsparteien zur einhaltung zu verpflichten. das heißt, auch den zwischenzeitlichen tod einer vertragspartei zu bedenken - und natürlich die eignung zum realisieren des geplanten projekts zur bedingung zu machen.

da der notar auch für seine beratung haftet, ist es m.e. nicht unbedingt ratsam, auf den notar zu verzichten. wie gesagt: honorar ist verhandelbar.

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  •  nasowas
16.12.2007  (#8)
@creator - Was hat deine Antwort mit meiner Antwort zu tun?

Vielleicht ist es nicht richtig rübergekommen.
Ich kann das Gejammer über teure Motare, die sowieso keine Arbeit damit haben, einfach nicht mehr lesen.
Sorry, aber die Geiz ist Geil Mentalität, gepaart mit der Verwendung von Sterotypen und der unterschwelligen Ablehnung von Akademikern, ist nicht meins.
(Obwohl ich weder wohlhabend, noch Akademiker bin)

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  •  creator
17.12.2007  (#9)
@nasowas - den 2. absatz meines postings.

dass notare für ihre leistung - nämlich die unabhängige beratung - haften. und daher das sinnvoll ausverhandelte notarhonorar für laien gut angelegt ist.

klar kann man das jetzt mit einer versicherungsprämie vergleichen - und die ist, wenn nix passiert ist, auch immer zu teuer gewesen.

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  •  nasowas
18.12.2007  (#10)
@creator: Danke! - Auf meinen Kommentar, dass ich zu nicos Beitrag nur den Kopf schütteln kann, erklärst du mir, dass Notare für ihre Leistung haften, und dass das sinnvoll ausverhandelte Notarhonorar für Laien gut angelegt ist.

Auf meinen ergänzenden das Kopfschütteln erklärenden Kommentar, dass ich das Gejammer, dass Notare teuer sind, nicht mehr hören kann, erklärst du mir, man kann das mit einer Versicherungsprämie vergleichen und die ist [...] auch immer zu teuer gewesen.

Aha, na gut. Danke.

[...]

NEIN, Notarhonorare und Versicherungsprämien kann man nicht vergleichen. Hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Plakativ aber FALSCH.
Genauso wie Deine Antworten, die du mir gegeben hast überhaupt NICHTS mit meinem Kommentar zu tun haben. GAR NICHTS.

[...]

Tut mir leid, dass ich Creator dem Universalgelehrten von energiesparhaus.at nicht erfürchtig huldige. Ich kann es einfach nicht.
Ich wünsche allen hier im Forum alles Gute für ihre Bauvorhaben und schöne Feiertage. Und hört auf euren Creator, er hat ja Recht!


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  •  creator
18.12.2007  (#11)
@nasowas - abgesehen davon, dass der stil sich selbst disqualifiziert, sind auch die behauptungen im post falsch und kommen vor dem hintergrund des

"Sorry, aber die Geiz ist Geil Mentalität, gepaart mit der Verwendung von Sterotypen und der unterschwelligen Ablehnung von Akademikern, ist nicht meins.
(Obwohl ich weder wohlhabend, noch Akademiker bin)"
nicht ganz glaubwürdig.

da ich kein lehensherr bin, ist huldigen gar nicht möglich.

ich bin auch kein universalgelehrter, sehr wohl aber jurist und damit "akademiker".

da juristen meist vorgeworfen wird, unverständliche fachsprache zu verwenden, halte ich meine posts bewusst plakativ.
der vergleich stimmt dennoch, denn jeder notar hat durch standes- und berufspflichten besondere schutz- und aufklärungspflichten gegenüber den klienten. durch die verpflichtende berufshaftpflichtversicherung und die möglichkeit, sich bei aufassungsunterschieden an die notariatskammer zu wenden, sind auch sämtliche beratungsfehler für den klienten recht gut "versichert". das ist bei weitem besser als ein glücksvertrag laut abgb.

da ich mir viele gute tipps aus diesem forum geholt habe, gebe ich nur meine meinung nach bestem wissen und gewissen weiter - dass die immer richtig ist, möchte ich gar nicht behaupten (auch wenn ich es hoffe).


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  •  cc9966
28.12.2007  (#12)
Mustervertrag - Die Musterverträge zB von www.weka.at sind von österreichischen Juristen geschrieben worden und haben sehr viele Klauseln (Lastenfreiheit sichern, bestehende bezahlte Aufschließeungen klären, Klauseln nach Grundverkehrsgesetz der jeweiligen Bundesländer ...) drin. Sie sind verständlich lesbar geschrieben. Zum Verstehen leicht, Änderungen sind gefährlich wenn man das nicht mit dem Grundbuchpfleger abstimmt. Hier kommt es oft auf genauen Wortlaut darauf an, worauf die Grundbuchpfleger bestehen. Auch jusline.at verkauft Musterverträge.

Wer einen Mustervertrag für ein Grundstückverkauf von A nach B mit passendem Grundbuchsgesuch braucht, kann das von mir anfordern:

cc9966 ( at ) gmail . com

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  •  Werner
25.1.2008  (#13)
Kleingartenkauf - Für den Kauf eines Kleingartens in Wien unterbreitet die Stadt Wien den Vertrag, ich glaube da kann man nichts ändern. Ist es hier dennoch sinnvoll die Unterschriften vor einem Notar zu leisten - wo liegen in diesem speziellen Fall die Vorteile gegenüber einer Beglaubigung vor Gericht?

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