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hätte da jetzt was gefunden, kann man davon ausgehen das es sich hier um die gesuchten Normen handelt? Ab Seite 40 PDF
http://www.egger-glas.at/tl_files/downloads/1385385959verglasungsrichtlinien.pdf |
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Du hast echt Pech mit deinen fenstern- von wem hast die eigentlich? |
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Die ÖNORM B3738 behandelt die Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas aus Spiegelglas.
Kurz zusammengefasst: Vom Rauminneren in mind. 1m Abstand (Blickwinkel wie es der üblichen Raumnutzung entsprechen würde) ohne künstliche Beleuchtung bei diffusem Außenlicht (kein greller Sonnenschein) wird aufs Glas geschaut. Alles was man dann erkennen kann (ohne es vorher markiert zu haben!) wird beurteilt. Alles was dann kleiner als 0,5mm ist wird ignoriert. Im Hauptsichtbereich dürfen Einschlüsse/Blasen/etc. (max. 2mm Durchmesser) wie folgt sein: bis 1m² Scheibenfläche: max. 2 Stk. bis 2m² Scheibenfläche: max. 3 Stk. über 2m² Scheibenfläche: max. 5 Stk. Kleinere Fehler (0,5-1mm) sind nur als Anhäufung (mind. 4 Stk auf einer Kreisfläche mit Radius 10cm) nicht OK, sonst unbegrenzt zulässig. Kratzer dürfen max. 15mm lang sein, alle Kratzerlängen zusammen max. 45mm Die Werte oben gelten für 2-Scheiben-Isolierglas, bei 3-Scheibenglas und/oder VSG-Glas erhöhen sich die Werte um 25% pro zusätzlicher Scheibe (bei 3-Scheibenglas VSG/Float/VSG wären das dann 5 Scheiben und somit würden sich die Werte um 75% erhöhen!) Der Randverbund darf bis 2,5m Kantenlänge um 4mm differieren, über 2,5m um 6mm. |
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Danke erstmals
Gilt das auch für Fremdkörper? Was ist mit dem Schmutz der zwischen den Scheiben liegt bzw. aufgrund der Statik an den Scheiben haftet? Bedeutet das jetzt das unten in der Scheibe der Dreck liegen darf? und bei den Quersprossen die im Sichtfeld sind? Dann werde ich mal heut die Scheiben versuchen gründlich zu putzen und schauen was noch zu sehen ist |