« Baurecht  |

NÖ: Zaun bei Abgrabung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Ario4321
26.5.2023 1
1
Hallo!
Folgende Situation in NÖ Tullner Bezirk:

Ein Grundstück wurde geteilt und beide Teile verkauft. Sie haben eine lange gemeinsame Grenze. Grundstück A liegt problemlos an der Straße, auf B könnte man nur über A fahren oder es wird abgegraben, wodurch die Zufahrt über eine anderen Straße möglich ist.
Damit das möglich ist, muss Grundstück B ca 1,5m tiefer liegen (während dem Bau wurden ca 4m abgegraben). Im Einreichplan war für B eine Stützmauer + ein Zaun mit 1m über dem Grund Niveau von A.
Nun will B lediglich eine Böschungssicherung machen.

Wie ist hier die Rechtslage? Muss B die Stützmauer und den Zaun machen, weil was so im Einreichplan steht und ansonsten ja die Gefahr bestehen würde, dass man von A auf B runter stürzt? Stimmt es, dass der der das Niveau verändert die Absicherung machen muss? Oder hat A Pech und muss halt selbst einen Zaun zum absichern bauen und hoffen, dass das Grundstück nicht irgendwann absinkt (natürlich eher unwahrscheinlich, aber doch möglich?)?

Danke für eure Einschätzung!
Liebe Grüße

  •  Bianci
  •   Bronze-Award
26.5.2023  (#1)
B will also keine Stützmauer, sondern eine Böschung (natürlich auf dem Grundstück B)?
Damit braucht es keine Absturzsicherung, somit also nicht zwingend einen Zaun.
Wenn die Böschung gleich vom Urgelände (gewachsener Boden) stehenbleibt und nicht zu steil ist, würd ich mir keine Sorgen machen, dass da was absinkt.

Vermutlich braucht es dazu auch keine Änderung der Baubewilligung, sondern es könnte im Zuge der Fertigstellungsmeldung bekanntgegeben werden? @Karl10 weiß das sicher genau.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [Gelöst] Stützmauer mit Überdachung