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NÖ - Stützmauer max. 1.5m, Absturzsicherung darf nicht d. höhere Mauer

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  •  user3032
18.1. - 22.1.2021
10 Antworten | 6 Autoren 10
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Liebes Forum, ich hab schon einiges zum Thema gegoogelt und auch hier im Forum gelesen, bin aber leider nicht wirklich schlauer geworden. Diese Themen drehen sich fast alle ausschließlich um die Grundstücksgrenzen aber mir geht es um eine Mauer mitten im eigenen Garten. Unsere Gemeinde in NÖ hat folgende Verordnung im Bebauungsplan:

Geländeveränderungen in From von Terrassierungen sind zulässig. Stützmauern oder Stützeinrichtungen bei der Geländeveränderung auf Grundstücken dürfen maximal 1,5m hoch sein und müssen in einem Abstand von mindestens 5 m angeodnet werden.

Wir haben einen Garten in Hanglage zu einen angrenzenden Wald der uns gehört. Wir würden gerne mittem im Garten einen Pool bauen, dazu würden wir die erlaubten 1.5m abgraben und eine Stützmauer errichten. Der Pool soll dann ca. 1m vor dieser Stützmauer stehen. Laut Gemeinde dürfen wir die Stützmauer nur 1.5m hoch bauen, die Absturzsicherung - also das Geländer - darf nicht durch die Erhöhung dieser Mauer gebaut werden.

Natürlich kann man auf dieser Mauer einfach einen Zaun bauen, wie der auszusehen hat, gibt es aus meiner Sicht keine Bestimmungen. Es ist also laut telefonischer Auskunft alles außer Mauer erlaubt, es hieß auch mal, darf nicht ein gemeinsames Bauwerk sein. Mir ist diese Juristen-Gemeinde-Baudeutsch nicht ganz geläufig.

Durch die Hanglage und den angrenzenden Wald reicht mir ein Zaun nicht, Dreck und Laub würde direkt in den Pool geweht. Eine Bretterwand sieht nicht wirklich besser aus und muss gelegentlich erneuert werden, eine Betonmauer wäre für die "Ewigkeit" wartungsfrei.

Nochmal zur Sicherheit, das wäre mitten in unserem Garten, mindestens 6m vom Nachtbarn entfernt, heute schon kaum einsehbar.
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Wie seht ihr das? Schießt die Bauabteilung übers Ziel hinaus? Gibt es eine möglichkeit doch noch eine Mauer als Geländer auszubilden, eventuell weil sie dort sichtbar dünner wird oder so?

Danke im Voraus!

  •  MissT
  •   Gold-Award
18.1.2021  (#1)
Musst Du diese Veränderung bewilligen lassen oder anzeigen? Meines Wissens nicht. Wenn meine Annahme richtig ist, dann würde ich mir von der Gemeinde auf meinem Grund & Boden nicht so dreinreden lassen, wenn kein Nachbar betroffen ist. Die Absturzsicherung würde ich dort aufstellen, wo es für Dich passt und seinen Zweck erfüllt - es geht ja um keine Grundgrenze.

Für eine stichhaltige Rechtsbeurteilung braucht es mMn genauere und bevorzugt schriftliche Informationen. Für mich klingt die Schilderung nach Missverständnissen - auf beiden Seiten.

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  •  GKap
  •   Silber-Award
18.1.2021  (#2)
Wenn dir ein Zaun nicht reicht und du gerne Beton hättest, es gibt doch auch "Zäune" aus Betonelementen, die in Betonsteher eingeschoben werden. Das wird nachträglich auf die fertige Betonmauer montiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht zulässig wäre!

Gruß
GKap

1
  •  user3032
18.1.2021  (#3)
Danke. Stützmauern und Geländeveränderungen muss man angeblich bewilligen lassen. Es kommt auch ein kleines Nebengebäude, welches ich auch Bewilligen lassen muss. Somit hätte ich alles in einem gleich angezeigt und bewilligt.

Ich wäre auch der Meinung geweseen, dass ich z.B. wenn ich das möchte, den Gemüsegarten mit einer 3m Mauer umzäunen darf, sofern es nicht an der Grenze ist (auch wenn es jetzt kein Sinn macht). Ich glaube auch, dass man so eine Mauer auch nicht bewilligen lassen bzw. anzeigen müsste.

In unserer Gemeinde gibt es sehr viel, bzw. fast nur Hanglage. Diese Bestimmung bring einige auch beim Hausbau ziemlich in die Bedrulie. Denn teilweise ist das natrülich gewachsene Gelände, steiler als 1,5m Höhe auf 5m. Hier ist es theoretisch nicht erlaubt auch nur irgend eine Terrasse anzulegen...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.1.2021  (#4)

zitat..
MissT schrieb: Musst Du diese Veränderung bewilligen lassen oder anzeigen? Meines Wissens nicht. Wenn meine Annahme richtig ist, dann würde ich mir von der Gemeinde auf meinem Grund & Boden nicht so dreinreden lassen, wenn kein Nachbar betroffen ist.

Diese Geländeveränderung ist bewilligungspflichtig, detto die Stützmauer.


zitat..
user3032 schrieb: Ich glaube auch, dass man so eine Mauer auch nicht bewilligen lassen bzw. anzeigen müsste.

Da irrst du, die Mauer ist ein Bauwerk und somit bewilligungspflichtig.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.1.2021  (#5)
[ref]MissT:60491#

zitat..
MissT schrieb: Musst Du diese Veränderung bewilligen lassen oder anzeigen? Meines Wissens nicht......... wenn kein Nachbar betroffen ist.

Da irrst du dich. Eine (Stütz)Mauer ist in NÖ nach der Bauordnung jedenfalls und immer bewilligungspflichtig. Hat nichts damit zu tun, ob da ein Nachbar betroffen ist oder nicht. Ebenso ist die Veränderung der Höhenlage des Geländes bewilligungspflichtig (ebenfalls unabhängig davon, ob Nachbarrechte berührt werden könnten oder nicht).
Weiters gibt es einen Bebauungsplan, der die Höhe der Stützmauer mit max. 1,50m beschränkt. auch das hat nichts mit einem Nachbarn zu tun.
Also Bewilligungspflicht ist völlig klar.


zitat..
user3032 schrieb: es hieß auch mal, darf nicht ein gemeinsames Bauwerk sein.

auch das ist relativ klar: wenn du auf eine Stützmauer mit 1,5 m Höhe noch eine weitere Mauer direkt drauf setzt, dann ist das technisch eine einheitliche, nicht in Einzelteile aufsplittbare Mauer, die zumindest teilweise auch Stützfunktion erfüllt (und somit in die Kategorie "Stützmauer fällt) Und dann werden damit die max. zulässigen 1,50 m laut Bebauungsplan überschritten.




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  •  user3032
18.1.2021  (#6)
Vielen Dank an alle Beteiligten. D.h. ich kommen nich umhin, auf die Mauer etwas anderes aufzusetzen. Mir persönlich hätte eine einheitliche Mauer besser gefallen. emoji Hat ein Bürgermeister hier Spielraum eine Ausnahme zu machen oder braucht man ihn erst garnicht zu fragen? Etwas gut hätte ich, da eine Böschung auf Straßenseite das Jahr zuvor abgeflacht wurde und ich mit dem Zaun zurück gewichen bin.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.1.2021  (#7)

zitat..
user3032 schrieb: Hat ein Bürgermeister hier Spielraum eine Ausnahme zu machen oder braucht man ihn erst garnicht zu fragen?

Er muß sich an die Bauordnung halten, aber ev. kann er (oder jemand von der Bauabteilung oder Kenntnissen der Bauordnung) helfen eine Lösung zu finden, die erlaubt ist.

zb. einen Zaun mit fixen Sichtschutz (Plane), das hält den Dreck und Laub wahrscheinlich auch großteils zurück wie eine Mauer und ist nicht wartungsintensiv.

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  •  user3032
18.1.2021  (#8)
Danke, ich kenne mich aus! Hat mir sehr geholfen! Ich dachte erst die Gemeined ist übergenau und fühlte mich ehrlichgesagt auch etwas vera*****...

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  •  user3032
21.1.2021  (#9)
Jetzt möchte ich doch noch einmal darauf zurück kommen. Es läst mir keine Ruhe, sorry für die Hartnäckigkeit. Ich darf mir doch im Garten normale Mauer bis zu 3m Höhe genemigen lassen. Da spricht ja nichts dagegen, oder? D.h. solange sie keine Stützmauern sind, kann ich das machen, natürlich mit Baugenehmigung. Wir haben bereits eine Sichtschutzmauer mit 2m Höhe und sogar 3m Abstand zum Nachbarn, da wir keinen irgendwie großartig "schädigen" wollten.

Wenn ich da nun richtig liege, dann dürfte so eine Mauer doch theoretisch auch vor der Stützmauer stehen, oder? Falls ja, dürften sie sich berühren? Dürfen sie oben so abgedichtet werden (Silikon, Bitumen etc.,) dass nichts dazwischen kommt? Dürfte ich sie sogar zusammen schrauben?

Wenn ich mir die Kosten für 1m hohe "Abstruzsicherung" ansehe, also was ordentliches, was ich in den nächsten 25 Jahren nicht mehr warten muss, komme ich auf ähnliche Kosten als es gleich für die nächsten 50 Jahre durch Vollbeton wartungsfrei zu machen.


2021/20210121211888.png

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  •  streicher
  •   Gold-Award
22.1.2021  (#10)
Vielleicht ist es erlaubt auf die Stützmauer Gabionen-Steinkörbe zu machen?
Sehen schön aus und sind auch Blickdicht wie eine Mauer.

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