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NÖ -> Grundstück teilen oder nicht? [NÖ]

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  •  dawenth
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.5. - 10.5.2016
3 Antworten 3
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Guten Morgen!

Für uns wäre es eine kostengünstige Option, am großen Grundstück meiner Eltern den Obstgarten (=Bauland) als Baugrundstück zu nützen.

Was wäre hierfür in NÖ die beste/günstigste Möglichkeit? Aktuell ist der gesamte Grund von ca. 2500m² ein ganzes Grundstück/zur Gänze Bauland und daher wohl auch der ganze Grund aufgeschlossen.

.) Grundstück teilen, Teil davon dann überschrieben bekommen und Grunderwerbsteuer + noch etwas? bezahlen (ist dafür die Gemeinde für die Zuleitung Kanal/Strom/Wasser am öffentlichen Grund zuständig?)

.) Grundstück ganz lassen und am Grund der Eltern bauen (=Leitungen am Grundstück selber graben, Teilung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben -> zB wenn Elternhaus mal verkauft werden sollte etc?)

.) sonstige Lösungsvorschläge?

Danke und liebe Grüße

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.5.2016  (#1)

zitat..
dawenth schrieb: Für uns wäre es eine kostengünstige Option

Das wohl: kein Geometer, kein Notar, kein Grundbuch und Grunderwerb, keine Ergänzungsbagabe für die Aufschließung an die Gemeinde usw. Da kommt schon was zusammen, keine Frage.

Aber wollt ihr euer HAus wirklich auf einen Grund stellen der nicht euch gehört? Rechtlich ist es natürlich möglich als sogenanntes Superädifikat. Aber schon bei der Aufnahme eines Darlehens wirds kompliziert. Und wie soll das alles abgesichert werden, dass nicht irgendwann mal zwischen allen Beteiligten (Erben, Schwiegerkinder usw.) gestritten wird??

PS: würde die Teilung so erfolgen, dass beide Grundstücke einen direkten Anschluss ans öffentliche Gut haben?? Oder wäre eine Servitutsregelung für die Zufahrt notwendig?

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  •  dawenth
10.5.2016  (#2)
Hallo!

"Kostengünstige Option" war eigentlich gemeint -> im Vergleich mit Kauf eines eigenen Grundes emoji

Zur leichteren Verständlichkeit eine Ansicht aus dem NÖ Atlas. Der rot markierte Bereich wäre der Teil des Grundstücks der abzuteilen wäre, rechts daneben meine Eltern. Also es gibt für beide einen direkten Anschluss zur Straße/Öffentliches Gut.
Da der rote Bereich direkt Ortsbeginn ist, also es gibt keine weiteren Nachbarn mehr, werden in der Straße nach hinten auch eher keine Leitungen für Strom/Wasser/Kanal liegen -> wär die Gemeinde verpflichtet, bei einer Aufteilung auf 2 Gründe dort Leitungen zu legen? Und mit welchem Schlüssel berechnet man die sogenannte Ergänzungsabgabe für Aufschließung?

LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.5.2016  (#3)

zitat..
dawenth schrieb: Zur leichteren Verständlichkeit eine Ansicht aus dem NÖ Atlas.

wurde leider icht hochgeladen

zitat..
dawenth schrieb: Und mit welchem Schlüssel berechnet man die sogenannte Ergänzungsabgabe für Aufschließung?


Man bildet Summe der neuen Berechnungslängen (der beiden neuen Grundstücke nach Teilung), zieht davon die Berechnungslänge des bisherigen Grundstückes ab und multipliziert das dann mit dem BAuklassenkoeffizienten (1,25) und dann noch mit dem Einheitssatz (ist in jeder Gemeinde anders). "Berechnungslänge" ist die Wurzel aus der Grundstücksfläche.
Beispiel: wenn man das Grundstück mit 2.500m² in 2 x 1.250m² teilen würde und der Einheitssatz z.B. 450.- € ist, dann ergibt das folgendes:
Summe der Berechnungslängen neu minus Berechnungslänge alt x 1,25 x 450.-
35,35 + 35,35 - 50,00 x 1,25 x 450 = 11.643.-

Einheitssatz musst bei deiner Gemeinde fragen bzw. steht meist aucvh auf der Homepage der gemeinde

zitat..
dawenth schrieb: wär die Gemeinde verpflichtet, bei einer Aufteilung auf 2 Gründe dort Leitungen zu legen? U

Wasser, Kanal: JA - bis zu deiner Grundgrenze (Kosten dafür sind in den Einmündungsabgaben/Anschlussgebühren enthalten).
Strom ist Sache des Energieversorgers (EVN)und kostet wahrscheinlich extra


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