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NÖ: Gemeinsamer Grundbuchseintrag nicht mehr erwünscht

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  •  nowemop665
13.1.2024 1
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Hallo,

was hat man den für Möglichkeiten wenn man mit jemanden gemeinsam (50:50) im Grundbuch steht, aber diese Person sich weigert:
1. Ihren Anteil zu verkaufen
2. Meinen Anteil zu übernehmen
3. Gemeinsam verkauft (oder verschenkt)

Es geht um ein Presshaus welches sehr renovierungsbedürftig ist und schon die Gefahr besteht das Dachziegel runterfallen und die Sanierung wahrscheinlich sogar mehr kostet als dieses Presshaus wert ist. Ich kann mir vorstellen das da irgendwann sogar von der Gemeinde eine Auflage kommt, dass das Dach saniert werden muss.

Leider wird von meiner Seite seit Monaten versucht eine Lösung zu finden. Aber diese Person macht das leider absichtlich und weigert sich auch mit einer unabhängigen 3ten Person sich an einem Tisch zu setzen.

Ehrlich gesagt habe ich sogar schon überlegt meinen Anteil einfach jemanden zu schenken, aber die haben dann ja das gleiche Problem und ich glaube auch nicht das jemand - auch ohne diese Probleme - nur 50% haben will.

  •  uhim
  •   Bronze-Award
13.1.2024  (#1)
Google mal nach Teilungsklage.

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