« Baurecht  |

Nicht vereinbarte Leistungen [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Schwedenbombe
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.12.2013 - 23.1.2014
18 Antworten 18
18
Wie sollte man Vorgehen wenn gewisse Leistungen (bspw. Energieausweis) verrechnet werden die nie in Auftrag gegeben wurden bzw. im Vorfeld die Kosten dafür genannt wurden.

  •  kech
  •   Bronze-Award
21.12.2013  (#1)
Wenn du dir in diesem Forum Rat oder Hilfe erwartest, musst du schon konkreter werden. Den Energieausweis brauchst du bspw. zwingend, wenn du eine Immobilie verkaufst oder vermietest. Du schreibst auch nicht, weshalb dir die Kosten für den Energieausweis in Rechnung gestellt wurden und von wem? Daher bitte mehr Details!

mfg Kech


1
  •  Schwedenbombe
21.12.2013  (#2)
Wir haben mit einem Baumeister vereinbart in einem ersten Schritt zu einem vorab festgelegten Preis Entwurfspläne zu zeichnen. Die Planungsleistungen waren nicht zufriedenstellend aus unserer Sicht, weshalb wir mitteilten dass wir mit dem letzten besprochenen Entwurf gerne mal abrechnen würden (die Unzufriedenheit haben wir nicht angesprochen wollten uns die Stimmung nicht ruinieren da er nach wie vor als Baumeister in Frage kam aber nicht als planer). Das war im September. Letzte Woche kam der Anruf dass der energieausweis vorliegt und an welche Adresse dieser verschickt werden soll. Ich habe bereits am Telefon gesagt dass wir diesen nicht angeordnet haben und darauf hingewiesen dass nur der Preis wie vereinbart gilt aus meiner Sicht. Gestern kam dann mit der Post der energieausweis und eben eine zusätzliche Rechnung für diesen. Nebenbei bemerkt ist dieser komplett nutzlos weil er 1 einen Entwurf berechnet der gar nicht aktuell ist (pultdach statt satteldach, 25 cm Dämmung weil der Plan 50er ziegel für die Masse berücksichtigt, andere fensteranordnung etc.)

Edit: der energieausweis wurde scheinbar von einem Dritten und nicht dem Baumeister erstellt. Zumindest dem Stempel nach zu urteilen. Als Beilage kam ein kurzes anschreiben dass nach Rücksprache dieser verrechnet wird. Änderungen aber dafür keine Kosten mehr verursachen würden....
Die Änderungen Werden aber mit Sicherheit nicht mehr bei diesem Planer gezeichnet aus unserer Sicht.



1
  •  der_wahre_bob
  •   Bronze-Award
21.12.2013  (#3)
für mich ganz klar - Ohne Beauftragung kein Auftrag.
Ohne Auftrag keine Bezahlung.
Und eine Bezahlung von halbfertigen Leistungen gibt es bei mir schon gar nicht. Suche nach Threads von Creator, der hat das immer gepredigt. Leider ist er nicht mehr im Forum.

Ich sehe das wie beim Zusenden von Fotos durch den Schulfotografen. Wenn du die Fotos nicht angefordert hast, brauchst du sie nicht bezahlen.

Hast du eine schriftliche Beauftragung? Wenn ja, dann lies dir das durch, was du genau beauftragt hast und überlege, ob man das so interpretieren könnte, dass du ein Gesamtpaket für einen Einreichplan beauftrag hast. Dazu würdest du einen Energieausweis eventuell brauchen in deinem Bundesland.

1


  •  Breitfuss
22.12.2013  (#4)
Würde ich auch so sehen, dass ihr nichts zu zahlen braucht was ihr nicht beauftragt habt.

Habe zwar keine Praxiserfahrung dazu, jedoch gibt es meines Wissens laut Konsumentenschutzgesetz eine Informationspflicht der dieser Baumeister ja scheinbar nicht nachgekommen ist.

Wenn ihr einen Preis explizit für Entwurfspläne vereinbart habt und nie die Rede von der Erstellung eines Energieausweises war, ist das schon seltsam, dass dieser überhaupt vom Baumeister in Auftrag gegeben wurde.


1
  •  Schwedenbombe
22.12.2013  (#5)
Schriftlich haben wir nichts. Der Preis für die Planung war mündlich vereinbart und steht auch so in der Rechnung.
Aus meiner Sicht hätte uns der Planer mindestens darauf hinweisen müssen dass der energieausweis etwas kostet und ob das für uns ok ist.
Jetzt stellt sich halt die Frage wie ich vorgehen soll. Den Ausweis (dreifache Ausfertigung) einfach zurück schicken da nicht "bestellt"? Die Firma wird im Gespräch mit Sicherheit sagen dass ich es zahlen soll da die Änderungen eh nichts mehr kosten. Da wir aber mit jemand anderem planen ist das für mich schwer vorstellbar... Außerdem geht es mir auch ums Prinzip einfach so etwas verrechnen was nie beauftragt wurde ist ein Witz. Ich hab schon Bauchweh wenn ich die Planung zahlen muss bei der nicht zufriedenstellenden Leistung aber das war halt vereinbart...

1
  •  johro
  •   Gold-Award
22.12.2013  (#6)
ich würde eine höfliche email schreiben, warum er euch den EA EA [Energieausweis] geschickt hat, da dieser ja nie besprochen wurde und nicht beauftragt wurde!

(oder habt ihr darüber gesprochen? weil dann, wenn ihr nur alles mündlich habt, sieht dies Sache schwieriger aus)

1
  •  eggerhau
22.12.2013  (#7)
@Schwedenbombe - Das haben mündliche "Verträge" so an sich. Jeder kann nachher sagen wie er sich den Auftrag gedacht hat! Wenn diese erste Phase Einreichpläne sind, dann gehört der EA EA [Energieausweis] eventuell eben dazu!
Wenn Du also ein gutes Verhältnis zu der Firma behalten möchtest, solltest Du die Karten auf den Tisch legen.
Ich würde:
- Einen sauberen Abschluss für die erste Planungsphase verlangen. Mit gültigen Plänen und einem - diesen Plänen entsprechenden - Energieausweis. Und das dann bezahlen! Vermutlich sind die Kosten für diesen EA EA [Energieausweis] eh der kleinste Teil!
- Der Firma klarmachen, dass ihre Planungsarbeit nicht den Vorstellungen entspricht.
- Das die weitere Planung an Dritte vergeben werden soll. Das ist - meiner Meinung nach – sowieso eine eher bessere Lösung. Planung, Ausschreibung und Ausführung sollten getrennt vergeben werden.
- Und das sie als ausführende Baufirma trotzdem in Frage kommen würden.
In diesem Sinne
HDE


1
  •  kech
  •   Bronze-Award
22.12.2013  (#8)

@ Schwedenbombe
Wenn Ihr vereinbart habt, dass Ihr nach dem letzten Entwurf abrechnet, ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein kompletter Energieausweis auf Basis dieses Entwurfes erstellt wurde.
Ein Energieausweis für ein noch nicht ausgereiftes Projekt ist doch sinnlos, das musste dieser Herr auch wissen.

Er hat diesen überflüssigen EA EA [Energieausweis] offensichtlich ohne Euer Wissen und Eure Zustimmung beauftragt. Er muss auch die Kosten dafür tragen. Das würde ich ihm gegenüber noch einmal klarstellen.

1
  •  johro
  •   Gold-Award
22.12.2013  (#9)
ihr scheint ja schon einen schuldigen zu habenemoji vielleicht wurde auch das Interesse am Energieausweis angesprochen und der Baumeister sagte, dass er einen macht damit man sieht wohin man kommt (zb. Förderung)und dem wurde zugestimmt?
ich würde eine Vorverurteilung nicht anhand ein paar Zeilen im Internet machen.

1
  •  Schwedenbombe
22.12.2013  (#10)
emoji Fest steht dass zu keinem Zeitpunkt erwähnt wurde dass eine entgeltliche Erstellung des energieausweises in Auftrag gegeben wurde. Lediglich kam von uns einmal die Frage welche ekz das wäre. Aber auch hier kam nie der Hinweis dass das mit Mehrkosten verbunden sei und auch nicht dass das von einem Dritten berechnet werden müsste. Meiner Meinung nach war der Planer wohl etwas über eifrig. Der letzte Entwurf hieß dann plötzlich schon Ei reichplanung. Auf die frage warum das so heisst kam die Antwort weil wir schon so weit sind. Das entscheiden doch immer noch wir oder? Dann hatte ich eben auch schon eine böse Vorahnung und habe mich wegen den Kosten erkundigt und wieder kein Wort dass für einen Energieausweis etwas in Rechnung gestellt würde.....

@ Johro Ich will hier ja keine Geschichten erzählen aber ich sehe hier wirklich keinen Grund der zu dieser Rechnung berechtigt. Daher frage ich ja auch falls ich mich täusche ;) wie gesagt es wurde nie angesprochen und es machte ja auch gar keinen Sinn zu diesem Zeitpunkt einen zu erstellen. Und wegen der ekz hätte man doch immer noch darauf hinweisen müssen. Wenn ich frage wie sehen Alufelgen aus habe ich sie ja nicht gleich gekauft und eingewilligt... Und Förderung war kein Thema da Gasheizung also kann man das wohl ausschließen.

@ Egger Bau der saubere Abschluss war bzw. Ist einfach nicht möglich da der planer jedes mal was zeichnet oder ändert was gar nicht besprochen wurde. Daher von uns auch der "Abbruch" der Planung und die Rückfrage wo wir mit den Kosten stehen.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Schwedenbombe, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  kech
  •   Bronze-Award
22.12.2013  (#11)
@ johro
Wieso liegt deiner Meinung nach eine Vorverurteilung vor? Der Sachverhalt wurde doch klar geschildert und die Postings beziehen sich nur auf diese Angaben. Demnach gab es keine Information über zusätzliche Kosten für die Erstellung des Energieausweises. Ebenso hat der Baumeister nicht informiert, dass er einen Dritten damit beauftragt.



1
  •  johro
  •   Gold-Award
22.12.2013  (#12)
hallo Kech, ja die eine Seite kennen wir, ich habs halt bei mir oft erlebt, dass man immer beide seiten kennen muss und leider sagt man als privater oft was oder eben nicht, und der Herr Geschftsführer macht es dann anders.

im schlimmsten fall übergibt er die Rechnung einem Inkassobüro und das Spielchen wird interessant.

1
  •  Schwedenbombe
22.12.2013  (#13)
Morgen werde ich anrufen und dann sehen wir weiter. Ich werde dann auch die andere Sicht hier der guten Ordnung halber mitteilen. Ich hoffe es findet sich eine gütliche Lösung....
Abstreiten dass er uns die kosten nicht mitgeteilt hat kann er wohl mal nicht. Der Rest wird sich zeigen...

1
  •  Schwedenbombe
23.12.2013  (#14)
So kurzes update:
Hätte heute unseren Bauleiter versucht zu erreichen. Da im Büro niemand mehr erreichbar war da bereits Betriebsurlaub habe ich ihm eine Email geschrieben. Alles geschildert und ihm mitgeteilt dass wir die Planung wie vereinbart zahlen, den energieausweis vorerst nicht, mit der Bitte um Rückmeldung sobald er vom Urlaub kommt.
Jetzt hat er gerade zurückgerufen .... Und wusste zu beider Überraschung nichts von den Rechnungen. Ich hätte ihm vorgeschlagen die Planung schon mal zu zahlen aber er meinte ich solle gar nichts tun bis er sich das nach dem Betriebsurlaub ansehen konnte da er nichts davon weiß dass uns etwas verrechnet wurde.

1
  •  kalki80
23.12.2013  (#15)


1
  •  Schwedenbombe
23.12.2013  (#16)
Na mal schauen hoffe es wird dann auch ein gutes neues ^^

1
  •  deejay
24.12.2013  (#17)
na bitte, dass klingt ja schon mal gut!

1
  •  Schwedenbombe
23.1.2014  (#18)
Damit dieser Thread einen Abschluss hat wollte ich korrekterweise das Ergebnis nachreichen:

Der Bauleiter hat mich jetzt zurückgerufen und mir folgendes zugesagt:

Ich muss nur den Betrag bezahlen den ich mit ihm vereinbart hatte. Also keine Kosten für E Ausweis. Dass es mit der Planung so lief bedauert er und schlägt mir vor dass ich bei Ihnen weiterplanen soll aber mit einem anderen Planer.

Das habe ich ihm (leider) auschlagen müssen, worauf er mir noch angeboten hat den bisherigen Entwurf elektronisch zu übermitteln dass der neue Planer nicht so viel Arbeit hat.

Kurz um, ein absolt toller Bau-/ Projektleiter, aber leider ein katastrophaler Start mit dem Planer^^. Habe ihm in Aussicht gestellt, da ich sehr zufrieden mit ihm bin und dass ich auf jeden Fall nach vollendeter Planung für eine Angebotslegung wieder zu ihm kommen werde.

alles in Allem eine sehr zufriedenstellende und erfreuliche Lösung für mich.



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bauen im Überschwemmungsgebiet